06.02.2018 - 7 Antrag der SPD-FraktionFörderung der Begegnungs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Cramer weist darauf hin, dass zu dem Antrag der SPD-Fraktion ein Änderungsantrag der Fraktion Hagen-Aktiv als Tischvorlage ausgelegt sei (siehe Anlage zu Top 7).

Frau Engelhardt bittet, den Änderungsantrag der Fraktion Hagen Aktiv mit der Begründung abzulehnen, dass die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände eine 2%ige Steigerung der Förderung der Begegnungsstätten als ausreichend ansehe.

Die SPD-Fraktion behalte sich vor, ihren  Antrag dahingehend zu ändern,  die 2%ige Dynamisierung der Förderung der Begegnungsstätten  zu beschließen.

 

Frau Walter macht deutlich, dass man es hier mit einer sogenannten freiwilligen Leistung zu tun habe. Durch den Haushaltssanierungsplan sei am nicht in der Lage, so zu entscheiden, wie man es gern wolle. Es sei daher schwierig, eine solche Steigerung umzusetzen. Vielleicht könne eine einmalige Erhöhung durch eine Kompensation mit einer anderen Sanierungsmaßnahme ermöglichen, um einen gewissen Ausgleich herzustellen.

 

Herr Meier ist der Meinung, dass die Stellungnahme der Verwaltung stereotyp sei. Er nimmt Bezug auf eine Sitzung der SPD-Fraktion, in der der Kämmerer der Stadt Hagen über die Aufstellung des Haushaltes berichtet habe. Dabei habe er die Einnahmen– und die Ausgabenseite  dargestellt. Herr Gerbersmann habe in dem Zusammenhang erklärt, dass er erstmalig bei diesem Haushalt nicht mehr den üppigen Rahmen dessen, was das Land Nordrhein-Westfalen den Kommunen zugestehe, ausgeschöpft habe. Damit habe er die Seriosität seiner Haushaltsführung zum Ausdruck gebracht. Das helfe allerdings in solche Diskussionen auch nicht weiter. Wenn er den Rahmen, den das Land der Stadt Hagen zugestehe, ausschöpfen würde, hätte man an der Stelle den benötigten Spielraum. Er richte die Frage an die Verwaltung, wie der Haushalt dastehen würde, wenn dieser  Ansatz vollkommen ausgeschöpft würde. Er nimmt Bezug auf eine Berichterstattung des heutigen Tages. Der Kammerpräsident habe zur derzeitigen Konjunktursituation in einer Pressekonferenz ausgeführt, dass 90 % der Unternehmen ihre derzeitige Lage als gut bis sehr gut. Ein solcher Wert sei selten. Insgesamt sei es mit NRW im Jahr 2017 aufwärts gegangen.

Es sei also klar zu erkennen, dass die Entwicklung deutlich nach oben zeige. Das würde seines Erachtens auch rechtfertigen, wenn der Kämmerer einen höheren Haushaltsansatz in seinem Haushalt verbuchen würde. Das würde den Spielraum geben, solche Dinge ausschöpfen zu können. Hier müsse die Politik einen Gestaltungsraum einfordern und sich nicht durch pauschale Aussagen zurückweisen lassen.

 

Herr Ludwig macht deutlich, dass die Zuschüsse seit 2004 in diesem Bereich nicht mehr verändert worden seien. Von 2004 bis heute seien das rund 30 %, die man auf diese Summe aufschlagen müsste. Das sei nie von den Verbänden gefordert worden. Bei den Begegnungsstätten handele es sich lediglich um einen Betrag von

6000 € pro Jahr für alle fünf Verbände. Er sei der Meinung, dass die Kämmerei sich da nicht auf die starren Vorgaben zurückziehen solle. Es handele sich nicht um eine überzogene Forderung. Auch wenn es sich um eine freiwillige Leistung handele, bitte er zu bedenken, dass die Verbände Jahr für Jahr seit 2004 die Verträge mit der Stadt Hagen unterschrieben hätten. Er bitte den Ausschuss um seine Unterstützung.

 

Herr Hentschel gibt zu bedenken, dass man hier im Sozialausschuss sei und die Interessen der Verbände und der betroffenen Bürger zu vertreten habe. Bei dem Haushaltsplanentwurf handele es sich um eine Planung der Verwaltung, die nicht festgeschrieben sei und nicht aus der Politik komme. Er weise darauf hin, dass es sich teilweise um hoheitliche  Aufgaben handele, für die die Stadt zuständig sei, die aber von den Trägern durchgeführt würden. Er plädiere dafür, dem Antrag zuzustimmen.

 

Frau Baltuttis erläutert den Änderungsantrag ihrer Fraktion.

 

Frau Buchholz stellt fest, dass die Verbände ja nicht antragsberechtigt seien. Aus dem Grunde habe man die Vorsitzende des Sozialausschusses und die Fraktionen angeschrieben und gebeten, das zu übernehmen. Man sei der SPD-Fraktion und der Fraktion Hagen Aktiv sehr dankbar, dass sie die Bitte aufgegriffen hätten.

Man habe bei einem Gespräch mit Vertretern der Wohlfahrtsverbände und der Begegnungsstätten erläutert, wie es zu dieser Summe von 13.000 € komme. Man habe darauf hingewiesen, dass sowohl die Zuschüsse an die Verbände als auch der Zuschuss an die Begegnungsstätten gedeckelt sei. Bei dem  Zuschuss an die Verbände seien seit Jahren alle Leistungen eingefroren und hätten sich nicht dynamisiert. Die beantragte  Summe in Höhe von 13.000 € sei nicht allein für die Begegnungsstätten, sondern setze sich zusammen aus 6.000 € für die Begegnungsstätten und 7.000 € für die anderen Aufgaben. Aus ihrer Sicht sei  die Erhöhung für die Begegnungsstätten am drängendsten, die andere Erhöhung werde aber auch genauso benötigt. Die Erhöhung der Personalkosten erhöhe  den Eigenanteil der Träger immer mehr und man stoße an seine Grenzen, das Angebot unter den vorliegenden Bedingungen weiter aufrecht zu erhalten. Sie bitte daher eindringlich, sich der Bitte um die jährliche Steigerung der Förderung um 2 % anzuschließen.     

Frau Köppen erklärt, dass die Ausführungen der Verbände sehr einleuchtend seien. Es gehe gar nicht darum, die Kommunalpolitiker davon zu überzeugen, wie wichtig die Arbeit der Begegnungsstätten sei und wie wenig auskömmlich der Zuschuss sei. Das Problem sei, dass Hagen eine Haushaltssicherungskommune sei. Sie würde der beantragten Steigerung von 2 % grundsätzlich natürlich gerne  zustimmen. Sie habe Frau Walter so verstanden, als ob sie den Hauch einer  Möglichkeit  sehe. Vielleicht könne sie das noch näher darstellen. Sie richtet ihren ausdrücklichen Dank an die Verbände für das, was sie in dem Bereich leisten.

 

Frau Kaufmann teilt mit, dass die Verwaltung einen Vorschlag machen wolle, wie man mit dem Anliegen  umgehen wolle. Zunächst wolle man anregen, das Anliegen auf die Begegnungsstätten zu begrenzen. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Mittel aus dem Topf zur Förderung der Integration jugendlicher Flüchtlinge in Sportvereinen bestehe nicht mehr, weil diese im Jahr 2016 bereits abgeschlossen worden sei.

 

Herr Goldbach macht deutlich, dass man sich hier in einem Bereich befinde, in dem man keine rechtlich abgesicherten Leistungen habe wie man sie zum Beispiel im Jugendbereich habe. Lediglich für  die Begegnungsstätten könne er zusagen, dass man für diesen Doppelhaushalt  in dem Plan „Soziale Leistungen“ im Sinne des Anliegens eine Kompensation finden werde. Wichtig sei dabei, dass der Kämmerer keine Ausweitung des Haushaltsplanentwurfes habe. Das werde man dann noch einmal mit der Kämmerei kommunizieren, an welcher Stelle man die Kompensation vornehme. Man habe ein generelles strukturelles Problem im Zuschusswesen. Man müsse unterscheiden, ob man sich im Bereich von Leistungsvereinbarungen oder wie in diesem Fall im  Zuschussrecht befinde.

 

Herr Meier fragt, ob die Dynamisierung umzusetzen sei.

 

Herr Goldbach erklärt, dass er das für sinnvoll erachte, aber nicht sagen könne, ob es umzusetzen sei. Das sei eine Frage des nächsten Haushaltsplanes. Man sei aber dabei, das ganze Aufgabenfeld der Begegnungsstätten planerisch zu entwickeln und dann im Ausschuss vorzustellen.  Dann könne man schauen, wie man das zukunftsgerichtet aufstelle.

 

Frau Walter schlägt vor, sich zunächst auf den Doppelhaushalt 2018/2019 zu fokussieren. Dann könne man im nächsten Jahr bei der Planung des nächsten Haushaltes schauen, ob  die Rahmenbedingungen ähnlich aussähen und man gemeinsam glichkeiten fände.

 

Herr Meier erklärt, dass seine Fraktion sich  diesem Vorschlag anschließen könne. 

 

Frau Baltuttis teilt mit, dass sich der Antrag ihrer Fraktion damit erledigt habe.

 

Herr Wegener bedankt sich dafür, dass seinem Wunsch Folge geleistet worden sei. Ihm sei es wichtig, dass mit der Kämmerei über die Dynamisierung gesprochen werde, damit die Seniorenarbeit über diesen Weg ihre Anerkennung bekomme.  

 

Herr Goldbach formuliert den Beschlussvorschlag.

 

Frau Cramer lässt darüber abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, die Zuschüsse für die Seniorenbegegnungsstätten in den Jahren 2018 und 2019 um jeweils 2 % zu erhöhen. Hierbei wird die Kompensation im Plan 1.31 Soziale Leistungen haushaltsneutral dargestellt. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

AfD

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

 

1

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

              0

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen