06.02.2018 - 3 Berichterstattung aus überregionalen Gremien
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Di., 06.02.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr Goldbach berichtet, dass er heute einer Runde der Sozialamtsleiter NRW, dem Ministerium, das für Flüchtlinge zuständig sei und der Bezirksregierung habe beiwohnen dürfen. Dort sei auch der aktuelle Verhandlungsstand zwischen Land und Kommunen in Bezug auf die Flüchtlingsfrage angesprochen worden.
Die gute Nachricht sei, dass Hagen mit seien Einschätzungen und Prognosen richtig gelegen habe. Die schlechten Nachrichten würden aber damit auch nicht besser.
Man habe sehr intensiv über das derzeitige Zuweisungssystem diskutiert.
Seiner Einschätzung nach sei es derzeit so, dass diejenigen, die die größte Integrationschance hätten, dem ländlichen Raum zugewiesen würden. Die Städte bekämen diejenigen, die über das Flüchtlingsaufnahmegesetz eine schlechte Bleibeperspektive hätten und nicht abschiebbar seien. Dann trügen die Kommunen auch noch nach wenigen Monaten die Kosten für deren Aufenthalt. Diese Annahme sei vom Grundsatz her bestätigt worden. Es gebe intensive Diskussionen darüber, diese beiden Systeme zusammenzuführen. Es herrsche aber zurzeit Unsicherheit in dem Zusammenhang, weil im September 2019 die Wohnsitzauflage zunächst einmal auslaufe. Solange der Bund keine einmaligen Signale aussende, dass diese Wohnsitzauflage verlängert werde, mache es wenig Sinn, die beiden Systeme zusammen zu bringen.
In Bezug auf die Zuweisungsquote liege man aktuell bei 96 %. Es sei derzeit so, dass Städten oberhalb der 90%-Quote keine Flüchtlinge zugewiesen würden.
Insgesamt kämen im Moment wöchentlich 670 Flüchtlinge nach NRW. Rechnerisch käme man für 2018 auf maximal 300 Flüchtlinge für Hagen. Es gebe in diesem Zusammenhang aber keine Prognose vom Bund oder Land.
Es gebe eine Forderung auf eine längere Übernahme der Kosten für Flüchtlinge, die noch im Asylbewerberleistungsgesetz seien und deren Kosten nicht mehr vom Land erstattet würden. Die Situation sei in anderen Großstädten ähnlich. Zurzeit gelte immer noch die maximale Übernahme der Kosten für drei Monate, in denen die Flüchtlinge in den Landesunterkünften verblieben. Es gebe Diskussionen, das auf 6 Monate auszudehnen.
Die letzte kommunale Forderung sei die Anerkennung von sogenannten Vorhaltekosten. Die Kommunen müssten beispielsweise ein Mindestmaß von Wohnungen für alle Fälle vorhalten. Auch das solle in die Landesfinanzierung eingebracht werden.
