06.02.2018 - 9 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019An...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Datum:
- Di., 06.02.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Walter führt in den Haushaltsplanentwurf 2018/2019 ein.
Sie stellt abschließend die Frage, ob gewünscht werde, die einzelnen Teilpläne aufzurufen und darüber zu beraten oder ob der Entwurf in Gänze beschlossen werden könne.
Herr Hentschel regt an, bei den zukünftigen Haushaltsplanungen auch einen Teilplan für Personal vorzubereiten. Das sei die einzige Möglichkeit für den Ausschuss, im Vorfeld auf den Stellenplan dahingehend Einfluss darauf zu nehmen, welche Stellen im Sozialbereich besetzt würden. Das sei ein sehr wichtiger Punkt. Vielleicht hätte man dann auch auf die halbe Stelle im Seniorenbüro Einfluss nehmen können.
Frau Kaufmann führt dazu aus, dass das in die Zuständigkeit der Beteiligungskommission für Personal falle. Insofern könne er dort natürlich seine Wünsche einbringen. Sie habe eingangs darauf hingewiesen, dass ein ausführlicher Bericht über die Personalsituation im Fachbereich Jugend und Soziales geplant sei. Wenn er darüber hinaus Themen ansprechen wolle, bitte sie, die Anregungen an die entsprechende Stelle weiterzugeben. Dann würden sie dort eingearbeitet.
Herr Meier erklärt, dass seines Wissens der Haushaltsplan mit dem Stellenplan zusammen beraten werde. Beide hingen zusammen und es sei nachvollziehbar, dass man auch einen Teil-Stellenplan diskutiere. Zu der Diskussion über den Haushalt gehöre natürlich auch die Diskussion über das Personal. Eine Beteiligungskommission könne nicht in der Fachlichkeit seinen Beitrag liefern. Er habe den Anspruch, dass man als Mitglied des Sozialausschusses wisse, welche Mitarbeiter für welche Haushaltspositionen zuständig seien.
Herr Goldbach merkt an, dass diese Fragestellung eventuell daher rühre, dass der
Jugendhilfeausschuss den Stellenplan mit berate. Dieser habe allerdings ein Sonderrecht, weil er der politische Teil des Jugendamtes sei. Als bundesgesetzlicher Ausschuss sei er ein Pflichtausschuss und habe er eine besondere Stellung. Dort werde der Stellenplan tatsächlich mit eingebracht. Vertreter des Fachbereiches 11 seien bei der Beratung auch dabei gewesen und hätten für Fragen zur Verfügung gestanden.
Bei allen anderen Ausschüssen sei das nicht der Fall.
Herr Meier fragt, ob das sinnvoll sei.
Herr Goldbach macht deutlich, dass das die Frage der Zuständigkeitsordnung, die man hier im Sozialausschuss nicht verändern könne. Das Thema Personalausstattung sei seines Erachtens der Beteiligungskommission und dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordnet und nicht den Fachausschüssen. Am Ende habe der Oberbürgermeister die Organisationsgewalt mit der Fragestellung, wie viel Personal er benötige, um die zugewiesenen Aufgaben zu erledigen.
Herr Meier äußert die Bitte, dem Protokoll die Zuständigkeit beizufügen, damit das Thema erledigt sei. Er könne sich nicht vorstellen, wo er die Aussage finde, dass der Haushalt ohne den Stellenplan diskutiert werde. Er bleibe dabei, dass Beides zusammen eingebracht und diskutiert werden müsse.
Herr Hentschel gibt der Verwaltung dahingehend Recht, dass die letzte Entscheidung über das Personal beim Oberbürgermeister liege. Es sei ein Haushaltsplanentwurf vorgelegt worden und er frage sich, was dagegen spreche, einen Stellenplanentwurf vorzulegen. Der Sozialausschuss gebe ja lediglich Empfehlungen an den Rat ab. Die Entscheidungen würden dort getroffen.
Frau Kaufmann schlägt vor, die Angelegenheit ordnungsgemäß prüfen zu lassen. Man werde die Frage beantworten, wo die Zuständigkeit für den Personalhaushalt liege.
Stellungnahme der Verwaltung:
„Mit dem vom Rat gem. § 41 Abs. 1 Buchst. h GO NRW zu beschließenden Stellenplan werden Stellen nicht für bestimmte Ämter und Fachbereiche oder Teilpläne, sondern verwaltungsübergreifend zur Verfügung gestellt. Er beinhaltet lediglich die „Globalausweisung“ von Stellen gem. § 8 Abs. 1 S. 1 GemHVO.
Die in § 2 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung genannte aufgabenbezogene Beratungszuständigkeit von Fachausschüssen in bestimmten Angelegenheiten umfasst keinen Anspruch auf Beratung des Stellenplans. Hierfür sind nach § 59 Abs. 2 GO NRW und § 1 Abs. 4 der Zuständigkeitsordnung der Haupt- und Finanzausschusses und die Kommission für Beteiligungen und Personal im Sinne einer Gesamtschau auf die verwaltungsweit zur Verfügung zu stellenden Stellen zuständig.
Für eine Beratung mit dem Ziel insbesondere der Zuordnung bestimmter Stellen zu bestimmten Teilplänen in den Fachausschüssen besteht insofern auch aus gesetzlichen Gründen kein Raum.
Die dem Stellenplan nach § 8 Abs. 3 GemHVO lediglich beizufügende Stellenübersicht stellt nicht den zu beschließenden Stellenplan selbst dar, sondern beschreibt die vom Oberbürgermeister geplante Verwendung der Stellen und ist insoweit Begründung und Rechtfertigung des Stellenplanes.
Die Stellenverwendung und damit einhergehend auch das Recht Stellenverlagerungen vorzunehmen, ist Bestandteil des unentziehbaren Personal- und Organisationsrechts des Oberbürgermeisters (§ 62 Abs. 1 GO NRW).
Für eine Fachausschussberatung des Stellenplanes mit dem Ziel bestimmte Stellen für einen bestimmten Bereich zur Verfügung zu stellen, ist daher auch vor diesem Hintergrund kein Raum.
Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass nach der Hagener Satzung für das Jugendamt eine Anhörung des Jugendhilfeausschusses hinsichtlich des bereichsbezogenen Stellenplanes vorgesehen ist. Aus dieser Beratungszuständigkeit kann kein Recht der Fachausschüsse der Gemeinde auf Beratung des Stellenplanes hergeleitet werden, da der Jugendhilfeausschuss ein sondergesetzliches Gremium und in Bezug auf seine Zuständigkeiten mit den Ausschüssen einer Gemeinde nicht vergleichbar ist."
Frau Fischbach erklärt, sie wolle den Vorschlag von Frau Walter aufgreifen und stelle den Antrag, den Haushaltsplanentwurf als Paket abzustimmen.
Frau Cramer fragt, ob es noch Beratungsbedarf gibt.
Herr Meier äußert die Bitte, den Haushaltsplanentwurf anhand der Teilpläne durchzugehen.
Frau Engelhardt bittet um Darstellung, in welchem Bereich sich eine positive Entwicklung abzeichne.
Frau Cramer begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dr. Sommer, Frau May, Frau Kurnoth, Frau Gerbracht und Frau Loska, die für Fragen in ihren Bereichen zur Verfügung stehen.
Frau Cramer ruft die Teilpläne auf:
1.31.10 – Interne Dienste –
Zu diesem Teilplan gibt es keine Nachfragen.
1.31.11 – Soziale Leistungen nach SGB XII -
Herr Söhnchen bittet die Verwaltung um Darstellung, wo die prägnanten positiven und negativen Abweichungen liegen.
Herr Goldbach schlägt vor, bei den einzelnen Teilplänen mit Hilfe des Interkommunalen Vergleichssystems (IKVS) darzustellen, was sich dahinter verberge. So könne man auf Veränderungen auf der Produktebene schauen.
Frau Walter erläutert den Teilplan 1.31.10 anhand des IKVS.
Sie bietet den Ausschussmitgliedern an, einmal außerhalb der Haushaltsberatung dieses Instrument vorzustellen, um zu überlegen, inwieweit man den Kommunalpolitikern die Arbeit erleichtern könne. Man stehe als Kämmerei bei Bedarf gern zur Verfügung.
Herr Goldbach erklärt, dass es wenige positive Veränderungen gebe. Dieser Plan für den Sozialausschuss enthalte mehr dicke Posten, die sich negativ auswirkten.
Er beschreibt die verschiedenen Bereiche, die die Verschlechterungen ausmachen.
Frau Cramer fragt, ob man mit den gemachten Ausführungen nun zur Abstimmung kommen könne.
Frau Engelhardt fragt, wie der Beschlussvorschlag laute.
Frau Hogrebe formuliert den Beschlussvorschlag.
Herr Söhnchen fragt, wo dieser Beschlussvorschlag stehe.
Frau Walter erklärt, dass es in den letzten Jahren immer üblich gewesen sei, keinen Beschlussvorschlag zu unterbreiten. Dieser ergebe sich eigentlich aus der Beratungsfolge.
Herr Söhnchen weist darauf hin, dass man den Haushaltsplanentwurf nach dessen Einbringung eigentlich noch einmal in den Fraktionen nehmen wolle, um darüber zu beraten und den Beschluss in einer weiteren Sitzung zu fassen. Wenn man nichtmehr so verfahren wolle, halte er für notwendig, dass die Verwaltung einen Beschlussvorschlag vorgebe.
Frau Cramer stellt fest, dass der Sozialausschuss in der heutigen Sitzung über den Haushaltsplanentwurf abstimmen müsse, da der Zeitplan eine Verschiebung nicht erlaube.
Sie stellt den formulierten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
