04.12.2018 - 6.4 Berichterstattung zum Kommunalinvestitionsförde...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Di., 04.12.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reiß teilt mit, dass die Vorlage sowohl den aktuellen Stand der ersten Tranche als auch die Maßnahmen der zweiten Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 2. Abschnitt darstellt. Weitere Maßnahmen seien noch in Planung, wie die vom Haupt- und Finanzausschuss zuletzt beschlossene Fenstersanierung an der Grundschule Wesselbach. Allerdings stehe diesbezüglich noch das bauphysikalische Gutachten aus, das für diese Maßnahme von entscheidender Bedeutung sei. Mithin werde diese Sanierung für die dritte Tranche, die im Februar / März 2019 in die politische Gremien kommen werde, vorgesehen. Frau Neuhaus erkundigt sich, ob es bei den Maßnahmen, die von „Gute Schule 2020“ in das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Abschnitt verlagert werden, zeitliche Verzögerungen geben werde. Laut Herrn Reiß gehe die Gebäudewirtschaft davon aus, dass dem nicht so sei.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den Sachstandsbericht mit den Veränderungen der Maßnahmenliste nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Abschnitt, die Bestandteil der Vorlage ist, zur Kenntnis.
Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2019 bis 2021 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg als zweites Maßnahmenpaket (2. Tranche) gemäß Punkt 2 der Begründung zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
Der Rat ermächtigt den Stadtkämmerer, die erforderlichen Mittel zur Durchführung der dargestellten Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms außerplanmäig bereitzustellen.
Die Fenstersanierung an der Grundschule Wesselbach wird, sobald das noch ausstehende bauphysikalische Gutachten sowie die darauf fußende Kostenschätzung vorliegt, mit in die nächste Tranche für das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Abschnitt aufgenommen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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29,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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273,9 kB
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