27.11.2018 - 4.1 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fritzsche zeigt sich sehr erfreut über die vorliegende, verwaltungsintern abgestimmte, Regelung für die Verlängerung der Budgetverträge für die freien Kulturzentren ab dem Jahr 2020 und möchte aufgrund dessen seinen Antrag zurückziehen.

 

Frau Kaufmann möchte die vorliegende Verwaltungsentscheidung trotzdem näher erläutern. Dazu erinnert sie zunächst an die, im Jahr 2010 getroffene, Ratsentscheidung, dass Gesamtbudget der Kulturzentren um 20 % zu kürzen. Diese 20%ige Kürzung wurde damals durch eine Personalgestellung der Stadt Hagen für den Werkhof umgesetzt. Zwischenzeitlich habe sich aber die Situation, ganz speziell beim Werkhof dahingehend geändert, dass die vereinbarte Personalgestellung seitens der Stadt Hagen für den Werkhof nicht mehr existent sei. Insofern müsse, rein theoretisch gesehen, dieser Konsolidierungsbeitrag von Seiten aller Kulturzentren erbracht werden. Dem werde glücklicherweise aber nicht so sein. Vor allen Dingen mit dem Wissen, wie schwierig die Situation für die freien Kulturzentren sei ihre vielfältigen Programme aufrechtzuerhalten. Insofern sei man froh, dass es bei den vorliegenden Zuschusszahlungen einschließlich der 2%igen jährlichen Steigerung bleibe. Dieses gebe den freien Kulturzentren zu mindestens eine gewisse Planungssicherheit. Somit sei sie froh, dass nach den verwaltungsinternen Beratungen das vorliegende Ergebnis entstanden sei und keine Kompensationszahlungen geleistet werden müssen. Eine sehr wichtige Botschaft dieses Ergebnisses sei aber, auch in Richtung der Bezirksregierung Arnsberg, dass keine höheren Ausgaben im Haushalt veranschlagt werden müssen.

 

Herr Dr. Geiersbach möchte für die SPD Fraktion anmerken, dass man sehr erfreut über das vorliegende Ergebnis der verwaltungsinternen Abstimmung sei. Ganz aufschlussreich sei auch die vorliegende Zeitreihe der Zuschussentwicklung, welche ganz deutlich zeigen würde, dass der heutige Zuschuss nahezu identisch sei mit dem Zuschuss aus dem Jahr 1996.

Herr Dr. Geiersbach möchte aber zusätzlich noch auf einen weiteren Punkt hinweisen. Es sei ja bekannt, dass es aktuell vom Land einen Zuschuss zum Theater gegeben habe und es sei der Verwaltung gelungen von diesem Zuschuss etwas für die allgemeine Konsolidierung abzuzweigen. Herr Dr. Geiersbach habe aber die Idee, dass man den Betrag der dann überbliebe, es könne sich hierbei minimal um 140.000 Euro handeln, aus Sicht des Ausschusses für Kultur- und Weiterbildung, auch im Kulturbereich belassen solle. Ursprünglich sei es ja für den Kulturbereich, sprich für das Theater, gedacht und sollte aus diesem Grund auch weiterhin dem Kulturbereich zur Verfügung stehen.

Er schlägt vor heute einen Wiedervorlagenbeschluss zu fassen, dass der Kultur- und Weiterbildungsausschuss der Auffassung sei, dass diese 140.000 Euro im Rahmen der nächsten Haushaltsverhandlungen für den Kulturbereich vorgesehen werden sollen. Davon könne dann ein Teil als Sockelerhöhung für die freien Kulturzentren verwendet werden.  

In diesem Sinne würde er sich freuen, wenn sich die Mitglieder des Kulturausschusses heute darauf verständigen könnten, um damit vielleicht schon eine Anregung an die Verwaltung zu geben, für die Aufstellung des nächsten Haushaltes.

 

Frau Kaufmann möchte dazu erläutern, dass ein Teil dieser Gelder, ca. 60.000 Euro, bereits zur Kompensation dieser Maßnahme vorgesehen seien. Zur Erinnerung möchte Frau Kaufmann noch anmerken, dass die Initiative des Städtetages - Ausschuss Nordrhein-Westfalen in der Tat, die Verbesserung der Refinanzierungssituation der Kommunen in Bezug auf die Unterstützung der Theater und Orchester gewesen sei. Dies sei aber insofern nur in Teilen gelungen. Somit sei die Zuschusssituation als Kommune weiterhin dieselbe. Insgesamt gesehen sei dies aber ein gute Lösung die erreicht worden sei, sowohl für das Theater als auch für die Stadt Hagen.

Es stehe aber dem Kultur- und Weiterbildungsausschuss jederzeit frei einen Beschluss oder einen Antrag diesbezüglich zu treffen.

 

Herr Voigt möchte anmerken, dass man sich immer noch beim Tagesordnungspunkt I.4.1 befinde und der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zurückgezogen wurde. Somit sei dieser Tagesordnungspunkt eigentlich erledigt. Das Thema sei ohne Frage sehr wichtig und vielleicht sollte die SPD Fraktion in naher Zukunft eine eigene Anfrage starten. Zusätzlich sollte dieses Thema auch in den Fraktionen nochmal besprochen werden. Hier und heute aber, könne dazu nichts beschlossen werden, da dieser Punkt so nicht auf der Tagesordnung stehe und dazu noch keine Beratung stattgefunden habe.

 

Herr Asbeck würde die Verwaltung gerne bitten, dieses Thema in der nächsten Sitzung mit einer entsprechenden Vorlage zum Gegenstand eines eigenen Tagesordnungspunktes im Kulturausschuss zu machen. Als Bestandteil dieser Vorlage sollten die verschiedenen Möglichkeiten aufgezeigt werden, die es in diesem Bereich überhaupt gebe könne. Auch er ist der Meinung, dass der Ausschuss heute noch nichts festlegen könne, da überhaupt nicht klar sei, ob diese Entscheidung auch realisierbar sei.

 

Herr Arndt möchte von der Verwaltung gerne wissen, ob in all den Jahren seit Zuschussbewilligung das qualifizierte Kulturangebot der freien Kulturzentren nach der Qualität geprüft worden sei und wenn ja, welche Maßstäbe angelegt worden seien.

 

Frau Jakobs antwortet auf die Frage von Herrn Arndt, dass das Förderkonzept ihres Erachtens nicht überarbeitet worden sei. Alle Kulturzentren verfügen über eine Satzung, auf deren Grundlage sie arbeitend tätig seien. Die Satzungen seien auch Grundlage für die Zuschusszahlungen. Laut Vertrag seien die Kulturzentren auch verpflichtet die Satzungsvorgaben zu erfüllen. Erst daraufhin werden die Zuschusszahlungen weiterhin geleistet.

 

Herr Arndt geht die Antwort von Frau Jakobs nicht weit genug. Er möchte nochmal ganz konkret nachfragen, ob die Qualität des geforderten qualifizierten Kulturangebotes der freien Kulturzentren geprüft werde.

 

Frau Jakobs möchte dazu nochmal Stellung nehmen. Sie verweist auf die jährlichen Berichte der Kulturzentren, die auch dem Kulturausschuss vorgelegt werden. Dort werde dargestellt welche Programme angeboten wurden. Frau Jakobs vertritt die Meinung, dass sich die Programme seit den 1990er Jahren deutlich gesteigert haben, sowohl in der Qualität als auch in der Quantität.

 

Herr Walter bestätigt, dass sich dies letztendlich anhand der tatsächlich angebotenen Veranstaltungen und den jeweiligen Besucherzahlen gut nachvollziehen ließe. Ein qualifiziertes Kulturangebot sei auch immer eine Frage der Einstellung. Seiner Meinung nach gebe es diesbezüglich keine Messgrößen anhand derer sich die Qualität eines Programmes festmachen ließe.

 

Herr Dr. Fehske möchte anmerken, dass es sich bei den unverhofft erhaltenen Zuschüssen des Kultusministeriums Düsseldorf, einzig und alleine um Zuschüsse gehandelt habe die für das Theater gedacht gewesen seien. Die Kultusministerin wollte mit den erteilten Zuschüssen zeigen, dass sie für die Theater in Nordrhein-Westfalen etwas unternommen habe. Es sei ja bekannt, dass die Theater und die Kultur im Allgemeinen in Nordrhein-Westfalen viel, viel geringer gefördert werden als in anderen Bundesländern. Es sei jetzt zwar gelungen, durch eine geschickte Verdrehung ein kleinen Teil dieses Zuschusses für die freien Kulturzentren abzuzweigen, allerdings handele es sich dabei aber um die absolute Schmerzgrenze, die auch von der Kultusministerin so akzeptiert worden sei. 

 

Herr Dr. Geiersbach findet es zunächst nicht abwegig, die heutige Diskussion über den Landeszuschuss an dem vorliegenden Tagesordnungspunkt festzumachen. Seine Idee die dahinterstecke sei ja eigentlich über die jährliche 2 % Erhöhung hinaus, aus diesen besagten 140.000 Euro zusätzlich eine Erhöhung für die Kulturzentren zu schöpfen.

Er möchte hier und heute keinen Antrag stellen sondern lediglich den Vorschlag unterbreiten, sich gemeinsam darüber zu verständigen dieses Thema bei den nächsten Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.

Nichtsdestotrotz möchte Herr Dr. Geiersbach auf den Vorschlag von Herrn Voigt einschwenken und zustimmen, dass man in der nächsten Kulturausschusssitzung nochmal intensiv zu diesem Thema in die Beratung gehen sollte.

Für die heutige Beratung würde es in seinen Augen schon reichen, wenn die Aussage seitens der Kulturpolitik getroffen werde, dass man die 140.000 Euro als einen Zuschuss für die Kultur ansehe und das, was an Zuschuss vom Theater abgezweigt wurde, dann gleichwohl im Kulturbereich verbleiben soll. Insofern sei man dann positioniert und könne der Verwaltung die Empfehlung unterbreiten, dies bei der nächsten Haushaltsaufstellung zu berücksichtigen.

 

Bei der anschließenden Diskussion, ob über die vorliegende Verwaltungsvorlage mit einem entsprechenden Zusatz abgestimmt werden soll, beteiligen sich Herr Walter, Herr Dr. Geiersbach, Herr Dr. Fehske, Frau Kaufmann und Herr Asbeck.

 

Frau Kaufmann betont nochmal deutlich, dass von den besagten 140.000 Euro bereits ein Teil in die heute zu beschließende Maßnahme geflossen sei.

 

Herr Becker möchte die Worte von Frau Kaufmann nochmal deutlicher formulieren. Die Verwaltungsmeinung sei eindeutig. Aus Sicht der Verwaltung gebe es über das, was in der Vorlage aufgelistet sei, keine weitergehende Möglichkeit.

 

Für Herrn Dr. Fehske kommt in diese Diskussion ein falscher Zungenschlag. Man gebe den Zuschuss als Kulturausschuss doch nicht auf, sondern sei dies doch nur der Versuch eine andere Verteilung zu erreichen. Das Geld sei zweckgebunden für das Theater und nun werde versucht, noch ein bisschen mehr von den zweckgebundenen Geldern für andere Kulturbereiche abzuzweigen.

 

Herr Dr. Geiersbach betont, dass nicht versucht werden noch mehr von den Geldern abzuzweigen. Es gehe hier nur um den bereits abgezweigten Betrag.

 

Dieser Aussage stimmt Herr Walter zu. Es ginge hier nur um den bereits dem Theater entzogenen Betrag und dessen Verwendung.  Es sei nicht Ziel die Kulturbereiche gegeneinander auszuspielen, denn dieses führe zu keinem Ergebnis.

 

Abschließend lässt Herr Walter über die Verwaltungsvorlage mit folgendem geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:

 

„Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss erklärt sich mit der angebotenen Zuschusssteigerung der Verwaltung für die freien Kulturzentren, wie sie Gegenstand der öffentlichen Stellungnahme ist, einverstanden. Über dieses hinaus beauftragt der Kultur- und Weiterbildungsausschuss die Verwaltung im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen schriftlich darzustellen, ob der der Theater gGmbH „entzogene“ Landeszuschuss in Höhe von ca. 140.000 Euro zukünftig dem Kulturbereich zweckgebunden zu Verfügung gestellt werden kann.“

 

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt gemäß Punkt 2. des Ratsbeschluss zur Vorlage 0955/2014 vom 11.12.2014 die Zuschussverträge mit den freien Kulturzentren bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Die Zuschusshöhe bleibt bis einschließlich 2021 unverändert. Ab dem 01.01.2022 wird eine Indexsteigerung von 1% p.a. eingepreist. Die Vertragsverlängerungen sollen bis Ende Januar 2019 erfolgen.

 

Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss erklärt sich mit der angebotenen Zuschusssteigerung der Verwaltungr die freien Kulturzentren, wie sie Gegenstand der öffentlichen Stellungnahme ist, einverstanden. Über dieses hinaus beauftragt der Kultur- und Weiterbildungsausschuss die Verwaltung im Rahmen der kommenden Haushaltsberatungen schriftlich darzustellen,

ob der der Theater gGmbH entzogene Landeszuschuss in Höhe von ca. 140.000 Euro zukünftig dem Kulturbereich zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

-

-

CDU

5

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

Die Linke

-

-

-

AfD

-

-

-

FDP

-

1

-

BfHo/Piraten Hagen

1

-

-

 

 

 

Einstimmig beschlossen

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Einstimmig abgelehnt

 

Mit Mehrheit abgelehnt

 

Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

Ohne Beschlussfassung

 

Zur Kenntnis genommen

 

 

Dafür:

11

Dagegen:

1

Enthaltungen:

-

 

 

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Anlagen zur Vorlage