15.02.2018 - 5.1 Doppelhaushalt 2018/2019 hier: Fachausschussber...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Walter erklärt, dass anhand der Vorlage und der Tischvorlage (Anlage 3) aus Sicht der Finanzverwaltung keine großartigen Veränderungen gegenüber den vergangenen Jahren auf dem Papier genannt seien. Das Einzige wäre das Investitionsvolumen für den Umbaus des Stadtmuseums, welches sich in den nächsten Jahren auswirken werde. Was aber den so genannten Ergebnishaushalt anginge, also das Geld, mit dem man die Gestaltung des gesamten Kulturbereichs vornehme, habe es keine Verschlechterungen gegenüber dem letzten Haushalt gegeben. Auch die Sanierungsmaßnahmen seien relativ stabil, leichte Veränderungen hätten im Gesamtvolumen des Sanierungsplans aufgefangen werden können, so dass auch hier keine Verschlechtungerungen, eher sogar marginal einige Verbesserungen machbar gewesen seien.

 

Dr. Belgin stimmt zu und weist auf Punkt 5.2. hin. Trotz der harten Konsolidierungsmaßnahmen habe man den Haushalt so planen können und werde ihn hoffentlich auch so realisieren können, dass keine Schwankungen zugelassen werden würden. Dazu habe man auch ein fachbereichsinternes Controlling genutzt, zusätzlich zu dem Controlling durch die Kämmerei, so dass man ruhig im Fahrwasser bleiben könne. Jenseits der gezeigten Tabellen sei es wichtig, dass sowohl im Osthaus Museum wie auch und im Stadtmuseum Projekte ohne Sponsoren oder Drittmittel kaum werde durchführen können. Mit dieser Tatsache lebe man und in dieser Stadt stünden einige großen Firmen nicht mehr zur Verfügung, die bisher hätten unter die Arme gegriffen können. Es gäbe, auch bei der NDW Ausstellung, sehr viel Engagement von außen, was ihn freue, denn dadurch gäbe es eine gewisse Sicherheit, dass die Planungen und Projekte auch von Kräften jenseits von Hagen mitgetragen werden könnten.

 

Herr Söhnchen dankt.

Herr Asbeck merkt zum Ausstellungsetat von 30.000 Euro an, dass dies so extrem wenig sei, dass man dankbar sein müsse, in der Vergangenheit überhaupt solche Ausstellungen habe sehen können. Er befürchtet, man habe es hierbei in Zukunft noch schwerer und erhebliche Verschlechterungen seien zu erwarten. Er hoffe, Dr. Belgin werde auch weiterhin so schöne Ausstellungen realisieren können wie bisher. Herrn Asbecks zweite Anmerkung zielt auf die Transferaufwendungen für das Theater auf S. 17. Hier sei die Summe praktisch gleichbleibend bis in die weitere Planung 2022 mit der Investition von 14,5 Millionen. In dem Vertrag mit dem Theater habe man die Personalkostensteigerung, die in Zukunft zu erwarten sei. Diese Steigerung von über einem Prozent käme auf die Stadt zu, er fände dies aber an keiner Stelle im Haushaltplan. Er vermisse zudem einen Erläuterungsband wie in der früheren Kameralistik. Seine dritte Anmerkung beträfe die Volkshochschule auf S. 29. Diese habe privatrechtliche Leistungsentgelte in 2016 in Höhe von 42.000 Euro gehabt, und jetzt ginge man von erhebliche niedrigeren Summen aus.

 

Herr Dr. Geiersbach bezieht sich auf die Teilpläne S. 8 und 9. Problematisch sei, dass man hier eine Fülle von Institutionen habe, wie die Museen, das Archiv und das Wasserschloss Werdringen. Diese seien in der Erläuterung benannt, tauchten aber in der Etat-Auflistung nicht differenziert auf. Das mache die Vorlage undurchschaubar. Sei es nicht transparenter, wenn man für jede Institution eine getrennte Ausweisung vornehmen würde. Beim Wasserschloss Werdringen werde von einer erheblichen Investition zur Veränderung des Eingangsbereichs gesprochen, diese fände er in der Vorlage nicht wieder.

 

Frau Walter führt zum Theater aus, dass man im Haushalt nur darstelle, was gesichert sei und auf einer vertraglichen Grundlage beruhe. Sie gibt Herrn Asbeck recht bezüglich der Vereinbarung, die Personalkosten ab einer gewissen Größenordnung zusätzlich zu finanzieren; dies werde aus dem laufenden Haushalt beglichen, d.h. wenn die Werte vorgelegt und nachberechnet seien, erfolge auch eine Auszahlung an die Theater gGmbH.

Zur Zeile 5 auf der Seite 29 zur Volkshochschule fügt Frau Walter an, man habe in 2016 ein verbessertes Ergebnis, wahrscheinlich durch gute Teilnahme an Veranstaltungen. Man gehe nun in der Planung nicht von diesen absolut optimalen Zahlen aus und bleibe verhaltener, würde sich dabei aber natürlich freuen, wenn sich die Ergebnisse in der Abwicklung verbessern würden.

Zur Frage der Differenzierung einzelner Einrichtungen erläutert Frau Walter, wenn man sich den Teilplan Kultur, Kunst und Geschichte ansehen würde, habe man in Abstimmung mit dem Fachbereich eine neue Struktur geschaffen, die zur Steuerung des Fachbereichs und der einzelnen Einrichtungen geeignet sei. Für die Detailsicht habe man erstmalig für diesen Haushalt angeboten, dass man sich dies alles im Internet, im interaktiven Haushalt ansehen könne mitsamt Detailinformationen. Man könne dies gern zu einem anderen Zeitpunkt vertiefen. Relevant sei in erster Linie für die politische Steuerung bezüglich der Finanzen, inwieweit sich das Budget verändere. Was die inhaltliche Betrachtung angehe, sei es ja so, dass das Gremium an Entscheidungen beteiligt werde und entsprechende Beschlüsse nach Diskussion fasse.

 

Zum Wasserschloss Werdringen fände man die erwähnte Investition als Maßnahme auf S. 13 unter „Umbau für die Jahre für 2018 und 2019“ wieder, dazu sei man im ständigen Gespräch und würde Anpassung vornehmen können, wo notwendig.

 

Herr Belgin antwortet Herrn Geiersbach dahingehend, dass die Maßnahmen in Werdringen auf S. 3 in dem in der Folge zu diskutierenden Papier aufgeführt seien. Die angegebenen 30.000 Euro seien zum Teil aus dem finanziert, was der Etat des Stadtmuseums mit dem Wasserschloss Werdringen hergebe, und die Hälfte der 30.000 Euro seien von der Sparkassenstiftung für den Umbau bezüglich der Blätterhöhle gedacht. Dass die Summe für Umbauten so gering erscheine, läge daran, dass man über eine Schreinerei und zwei Schreiner verfüge, die man einsetzen könne, und vieles sei mit Bordmitteln realisierbar. Die Maßnahmen seien gekoppelt an eine Schließungszeit von etwa fünf Monaten als Umbauphase nach den Herbstferien bis Mitte März, so dass man keinen Trupp von zehn Leuten beschäftigen müsse, sondern einzelne Schritte nach und nach bearbeiten könne.

 

Frau Spieker-Kondritz führt zu S. 9 Punkt 5 aus, dass die privatrechtlichen Leistungsentgelte im Rahmen der Erwartungshaltung und aufgrund des Besucheraufkommens insbesondere im Rahmen der Hundertwasserausstellung angehoben worden seien und diese nach der Hundertwasserausstellung leider nicht mehr gehalten werden konnten. Im Rahmen der neuen Aufstellung sei eine Reihe einzelner Posten zusammengeführt, u.a. die Konsolidierungsmaßnahmen der Erhöhung der Eintrittsgelder des Kunstquartiers in Höhe von 25.000 Euro, und man habe die Eintrittsgelder des Stadtmuseums auch abschmelzen müssen, weil das Stadtmuseum bekannterweise geschlossen sei.

 

Herr Dr. Blank ergänzt, dass man zu den entstehenden Kosten bei den Maßnahmen zum Wasserschloss Werdringen noch hinzufügen müsse, dass ein Teil dieser Summe sich aus den Finanzmittel rekrutiere, die man in diesem Jahr für einen zweiten Band des Buches „111 Hagener Stücke“ vorgesehen hätte. Man habe diesen verschoben auf nächstes Jahr und habe diese Summe in die Ausstellungskonzeption stecken können.

 

Herr Walter nimmt Bezug auch auf den in der Vorlage zum nächsten Tagesordnungspunkt formulierten Passus zu den Räumlichkeiten im Haupthaus des Wasserschloss Werdringen. Der jetzige Leerstand sei noch nicht integriert in die Museumsplanung, und Herr Walter fragt, wo sich diese einzuplanende Investition abbilde.

 

Herr Dr. Belgin entgegnet, mit 30.000 Euro könne man sicherlich nicht alles heilen, das Haupthaus sei in der Tat ein problematischer Fall. Seit Jahren gäbe es einen Renovierungsstau, man sei seit anderthalb Jahren in Gesprächen darüber, den von-der-Recke Saal in einen Zustand zu versetzen, dass eine Eventagentur, mit der man auch seit anderthalb Jahren im Gespräch sei, diesen Raum nutzen könne. Auch Räume im oberen Teil sollten für Ausstellungen erschlossen werden. Diese Summen seien hier aber nicht abgebildet, da diese Dinge noch in der Schwebe seien und man diese Gelder nicht zur Verfügung stellen könne. Das Haupthaus habe eine sehr schöne ehemalige Hausmeisterwohnung, die man mindestens für Bürozwecke gebrauchen könnte, wobei allerdings der zweite Fluchtweg fehle. Hinzu käme das Problem, dass auf dem Gelände des Wasserschlosses gewisse Vogelarten brüteten bis Ende Juli, so dass Projekte, die eine gewisse Lautstärke erreichten könnten, von April bis Ende Juli nicht durchgeführt werden könnten.

 

Herr Fritzsche geht darauf ein, dass die Umbaumaßnahmen in Werdringen überwiegend aus Bordmitteln bestritten werden sollten. Die 30.000 Euro auf S. 13 seien doch dem Umbau der neuen Dauerausstellung des Stadtmuseums gewidmet.

Herr Dr. Blank entgegnet, diese Summe werde eingesetzt für vorbereitende Maßnahmen, um das Stadtmuseum im Frühjahr 2021 zu eröffnen, diese hätten mit Werdringen in der Tat nicht zu tun.

 

Herr Dr. Fischer erkundigt sich nach dem Anschaffungsetat der Bücherei, da hiervon die Qualität einer Bibliothek abhänge. Er möchte wissen, ob die genannte Summe für die nächsten zwei Jahren festgeschrieben sei, und ob der Posten „Bücher“ auch E-Books, Hörbücher, CDs, DVDs umfassen würde.

Herr Becker bestätigt dies.

 

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Beschluss:

 

 

Der Kultur- und Weiterbildungsausschuss nimmt im Rahmen seiner Zuständigkeiten den Haushaltsplanentwurf 2018/2019 sowie die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes 2018/2019 zur Kenntnis.

 

Dem ausschussbezogenen Auszug des Haushaltsplanentwurfes für die Haushaltsjahre 2018/2019 wird zugestimmt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

 

 

5

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

1

 

AfD

 

 

1

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

1

Enthaltungen:

6

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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