15.02.2018 - 5.5 Bericht der Unteren Denkmalbehörde (UDB) zum Pl...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Söhnchen begrüßt Frau Hanemann, die für die Einladung dankt. Sie weist auf die schriftlich formulierten Antworten hin. Ergänzend erläutert sie, das man sich nach wie vor in einem Eintragungsverfahren befinde, denn dieses sei bei einem so komplexen Denkmal außergewöhnlich für die Denkmalbehörde. Denkmale befänden sich üblicherweise nur auf einem, maximal zwei Flurstücken. Dieses Denkmal erstrecke sich auf das gesamte Stadtgebiet und bestände aus sehr vielen Teilen. Man habe diese jetzt genau eruiert und die Daten lägen Amt 62, weil alles exakt vermessen werden müsse, denn der Eintragungsbescheid sei eine grundlegende behördliche Angelegenheit. Dies bereite aber im Umgang mit dem Denkmal keine Sorge, da der Denkmalswert des Planetenmodells schon 2013 via Gutachten vom Landschaftsverband belegt und begründet worden sei und es entsprechend wie ein Denkmal behandelt werde. Dazu gäbe es eine enge Zusammenarbeit und es werde nichts mehr ausgeführt, ohne dass die Denkmalbehörde einbezogen sei.

Zu den verschwundenen Platten wäre zu sagen, dass diese tatsächlich fort seien, und sämtlicher Rechercheaufwand habe dazu keinen anderen Sachstand ergeben. Vier Platten, die im Innenhof des ehemaligen Kaufhauses Horten gelegen hättn, seien verschwunden. Aber dies liege lange zurück, es bestünde dazu aus Sicht der Denkmalbehörde kein investigativer Auftrag, weil das Denkmal so, wie es jetzt sei, mit dem vorhandenen Platten unter Schutz gestellt werde. Der Denkmalwert sei festgestellt worden, und der Verlust dieser vier Platten schmäle den Denkmalwert des Planetenmodells in keiner Weise. Auch der Eigentümer, vertreten durch Amt 60, sehe dazu keinen Anlass.

 

Rückfragen zu den Aussagen von Frau Hanemann gibt es nicht. Frau Hanemann konkretisiert, dass es nicht zutreffe, dass die Untere Denkmalbehörde für das Planetenmodell zuständig sei. Die Untere Denkmalbehörde sei eine Sonderordnungsbehörde. Sie besäße kein Denkmal, sie pflegte kein Denkmal, sondern prüfe Maßnahmen, die an Denkmälern ausgeübt werden sollen, und erlaube oder verbiete diese. Sie stelle Denkmäler unter Schutz. Aber die Verantwortung für das Denkmal liege in den Händen des Eigentümers, in diesem Fall träte da Amt 60 als Eigentümer auf, und habe an die GWH die Zuständigkeit in puncto Instandhaltung und Verkehrssicherungspflicht übergeben, weil das Denkmal es in den Verkehrswegen liege.

 

Aus denkmalpflegerischer Sicht spräche nichts gegen eine Rekonstruktion von vier Platten, dazu muss man aber sagen, dass dies aus denkmalpflegerischer Sicht nicht notwendig sei.

 

Herr Dr. Fehske hakt nach, wo die Zentrale des Sonnensystem noch im Rathaus sei, und wer zuständig sei, wenn jemand auf den Platten ausrutsche.

Frau Hanemann antwortet, das Zentrum sei die Sonnenkugel, die unten im Ratskeller hänge in einem Seitenraum, wo sie in Bezug auf das Universum am richtigen Ort sei. Die Rutschigkeit der Platten sei eine schwierige Thematik, zuständig und verkehrssicherungspflichtig sei hierbei die GWH. Im Jahr 2013 habe sich für die GWH die Situation geändert, weil die Denkmalbehörde nun ins Spiel gekommen sei. Man habe eine Beschichtung finden müssen, die den Ansprüchen des Denkmals gerecht werde und die den Ansprüchen der WBH gerecht werde, und dann habe sich zu Recht in diese Diskussion der Künstler Klaus Herleb eingebracht, der die Beschichtung, die derzeit aufgebracht sei und sich nun langsam ablaufe, in den 70er Jahren als Ergebnis eines Wettbewerbs aufgebracht habe. Dies sei das Ergebnis eines Wettbewerbs, den die Stadt Hagen ausgelobt habe, und in dessen Rahmen sich Hagener Künstler mit der Frage der Beschichtung hätten beschäftigen müssen, weil auf den Kupferplatten schon damals Menschen ausgerutscht seien. Der Wettbewerb habe nach einer in künstlerischen Gesichtspunkten passenden Lösung gefragt, und Herr Herleb habe den Wettbewerb gewonnen mit einer von ihm eigens entwickelten Epoxidharzbeschichtung, die er genau erläutert habe. Diese Beschichtung gehe sehr schonend mit den Platten um und habe seit den 70er Jahren gut gehalten. Da diese Beschichtung aber nicht DIN-konform sei, habe die GWH nicht erlauben können, dass diese Beschichtung erneut aufgebracht werde. Am Ende, auch unter Einbeziehung eines Metallrestaurators, sei man auf eine Beschichtung gekommen, die ähnlich zusammengesetzt sei, aber eine Zertifizierung habe. Nun müsse die alte Beschichtung schonend von einem Restaurator entfernt werden und die neue schonend aufgebracht. Die Denkmalbehörde habe dem aus zwei Gründen zugestimmt: erstens habe man das Denkmal mit dieser Beschichtung unter Schutz gestellt, also sei diese auch Bestandteil des Denkmals, und zweitens bietet sie den Platten eine großen Schutz, indem sie die Hohlräume ausfülle, dies schütze die erhabenen Schriftzüge und Symbole. Würde man die Platten nicht beschichten, wären die Platten irgendwann plan gelaufen. Das dunkle Erscheinungsbild sei seit gut vierzig Jahren im Straßenbild bekannt. Das Geld für die Maßnahme sei im Haushalt eingestellt. Einge Platten wären leider schon zwischendurch eingelagert worden, bis sie beschichtet werden können. Eine Umsetzung seitens 60 sei im Frühjahr möglich.

 

Herr Dr. Fischer resigniert bei der Erinnerung daran, wie das Modell anfangs die Menschen fasziniert habe. Als die schwarze Masse dort aufgetragen worden sei und die erhabenen Schriftzüge verschwunden gewesen seien, sei auch der Zauber des Planetenmodells vorbei gewesen. Er könne sich mit dem, was da sei, nicht mehr anfreunden.

 

Frau Hanemann betont dass das Modell immer noch Strahlkraft habe und Menschen anziehe. Man habe versucht, eine Beschichtung zu finden, die dem Ursprung nahekäme, aber keine andere Beschichtung gefunden, auch keine transparente, die nicht auf die Wirkung schmälern würde.

 

Herr Söhnchen dankt und sagt, man müsse politisch überlegen, wie man den Prozess in die Wirtschaftsbetriebe hineinbringe.

 

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Beschluss:

 

 

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Zur Kenntnis genommen

 

 

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