05.09.2018 - 5.1 Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020 Hier: S...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reinke berichtet, dass diese Vorlage der Verwaltung bereits in der letzten Sitzung als Tischvorlage ausgelegt wurde und der JHA auch schon positiv vermerkt hat, dass die Landesregierung die Mittel im Landesjugendförderplan um 20 Mio. €. von 100 Mio. € auf 120 Mio. € aufgestockt hat und für die Stadt Hagen zusätzliche Mittel i.H.v. 54.119,- € kommen werden.  Das Thema wurde vertagt, da die Verwaltung zwei Vorschläge gemacht hatte und hier noch Beratungsbedarf bestand.

 

Frau Cramer führt aus, dass es einen Allianz-Antrag (CDU, B90/DieGrünen, FDP und HagenAktiv) gibt, wie die Fördergelder verteilt werden sollen. Man sei sehr glücklich darüber, dass die Fördersumme erhöht wurde. Die Zuschüsse müssen auch gerecht verteilt werden. Sie weist darauf hin, dass die Summen nach wie vor nicht reichlich und nicht auskömmlich sind und man hofft, dass weiter daran gearbeitet wird, um den Landesjugendförderplan noch ausführlicher zu gestalten.

 

Herr Jörg fragt nach, ob es üblich sei, Anträge per Tischvorlage zu bekommen. Er regt an, diese vorab zu erhalten, damit man sich inhaltlich damit beschäftigen kann und bittet darum, die Beratung von Anträgen auf die Tagesordnung zu setzen. Zur Begründung „die finanziellen Zuschüsse des Landes für die Jugendzentren sind nicht auskömmlich“ merkt er an, dass diese Formulierung irreleitend ist. Die Zuschüsse können niemals auskömmlich sein, da das Land den Kommunen bei der Ausübung der Jugendhilfe hilft, die Verantwortung aber bei den Kommunen liegt. Weiterhin führt er aus, dass es außerordentlich schwierig ist, Kriterien für die offene Jugendarbeit zu entwickeln, die vergleichbar sind. Er legt dar, dass eine Jugendeinrichtung in Eckesey oder in Wehringhausen unter völlig anderen Voraussetzungen wie z.B. eine Jugendeinrichtung auf Emst arbeitet. Er ist der Ansicht, dass die Jugendhilfepfleger und das Jugendamt so gut aufgestellt sind und dass diese es bisher mit den Akteuren vor Ort vernünftig entwickelt haben. Bei dem Punkt „Kriterien“ sieht er daher keine Möglichkeit dies wirklich objektiv umzusetzen.

 

Zu Punkt 5 des Antrags/Beschlussvorschlags bzgl. weiterer akquirierbarer Mittel aus dem Landesförderplan führt er aus, dass der Landesförderplan so gestaltet ist, dass es einen festen Betrag an struktureller Förderung gibt. Einige Kommunen teilen mit, dass sie eine strukturelle Erhöhung der Mittel benötigen, welche aber unter Umständen dazu führen könne, dass die Erhöhung nicht an die Einrichtungen weitergeleitet wird. Deshalb gibt es deutlich mehr Mittel aus Projektförderung, weil man damit erreichen will, dass die Gelder und die Entwicklungen im Jugendbereich auch immer dynamisch bleiben. Herr Jörg betont, dass für sie nur Mittel aus dem Projektbereich akquirierbar sind und diese die Träger beantragen, die sich in der Regel gut auskennen.

 

Zusammenfassend stellt er fest, dass der Antrag zwar mitgetragen wird, aber der Antrag nicht exakt genug ist. Die Kriterien sollten noch einmal überdacht werden und mit den Akteuren in den Jugendzentren sollte nochmals gemeinsam überlegt werden, ob diese sinnvoll sind. Zusätzlich sollte bei den Trägern nachgefragt werden, was sie in dem Bereich der Projektförderung in diesem Jahr gedenken zu beantragen, um einen Überblick zu bekommen, was an Geld im Jugendbereich unterwegs ist.

 

Herr Reinke informiert, dass der Antrag erst gestern fertig gestellt wurde und sich auf die Verwaltungsvorlage bezieht und bis heute einbringbar ist.

 

Bezüglich der Kriterien merkt Herr Reinke an, dass hierfür Zeit bis 2021 ist. Bei der Aufstellung in 2014 wurde bereits über Kostenstrukturen gesprochen und es erfolgt der Verweis, dieses in Angriff zu nehmen. Aus diesem Grund wurde es als Arbeitsauftrag für die nächsten zwei Jahre  aufgeführt.

 

Frau Scharlau erläutert zu der nichtauskömmlichen Finanzierung, dass sich dies im Zusammenhang mit der Vorlage nicht direkt auf die Landes- oder kommunale Finanzierung bezog, sondern dies das Ergebnis der in der AG 1 geführten Diskussion zu diesem Thema war. Hier wollte man noch einmal deutlich machen, dass auch wenn die erhöhte Landesförderung weitergeleitet wird, insgesamt die Finanzierung für die freien Träger nicht auskömmlich ist. Frau Scharlau  weist darauf hin, dass es zur Diskussion Projekt- versus Strukturförderung bereits Veranstaltungen gab. Ihrer Ansicht nach gibt es Argumente dafür, auf die Strukturförderung sowohl von kommunaler als auch von Landesseite zu schauen, um eine gute Basis sicher zu stellen. Im Vergleich zu anderen Bereichen ist die Offene Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit viel geringer ausgestattet, und das sollte man für den nächsten Jugendförderplan mal genauer anschauen.

 

Herr Goldbach betont, dass hinter dem Punkt 4 auch das Begehren steht, sich darüber zu unterhalten, warum es ungleiche Förderungen gibt und dass dies im Ergebnis nicht unbedingt bedeutet, dass man alle gleich fördern muss, sondern auch Aspekte wie z.B. Trägervielfalt hinzukommen. Man muss sich dies im Einzelnen ansehen und sowohl in als auch mit der AG 1 bestimmte Überlegungen und Vorschläge entwickeln.

 

Zum Thema Projektförderung Landesjugendförderplan führt Herr Goldbach aus, dass der Landesjugendförderplan ein Förderplan ist, in dem jede Förderposition erläutert wird, für wen sie ist etc. Er macht das Angebot den Landesjugendförderplan in groben Zügen aufzubereiten mit Angaben, was es für Möglichkeiten gibt und wo man bereits von den Förderungen profitiert. Herr Goldbach vertritt die These, dass sich Hagen nicht verstecken muss und sowohl die freien als auch die öffentlichen Träger an der Projektförderung partizipieren.

 

Er kritisiert allerdings massiv die neue Förderinitiative des Landes, wo es um die Digitalisierung der Jugendzentren im Bereich der Investitionen geht, welche nur für freie Träger geöffnet ist. Dieses muss auch für kommunale Träger geöffnet werden. Man wird mit anderen Jugendämtern, dies betrifft den Arbeitskreis der Jugendämter Rhein-Ruhr, die Möglichkeiten nutzen, aber auch die direkte Ansprache des Ministeriums, um klarzustellen, dass diese Entscheidung kein Einverständnis findet.

 

Herr Reinke lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

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Beschluss:

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die nicht-auskömmliche Finanzierung der Jugendzentren zur Kenntnis.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass die erhöhte Förderung des Landes in Höhe von 54.119 € in voller Höhe an die freien Träger der Offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen weitergeleitet wird.

 

  1. Des Weiteren beschließt der Jugendhilfeausschuss die Aufteilung der Fördersumme auf die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) der freien Träger wie folgt:
  1. Vorab werden 4.119 Euro für das Jugendforum Halden zur Verfügung gestellt.
  2. Die übrigen 50.000 Euro werden, wie im Verwaltungsvorschlag vorgesehen, gleichmäßig auf alle 14 Jugendzentren verteilt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zum nächsten Jugendförderplan der Stadt Hagen (ab 2021) Kriterien, Standards und Leistungsvereinbarungen zum Betrieb der Jugendzentren der Politik vorzuschlagen. Darüber hinaus sind die Kosten der städtischen Jugendzentren nach denselben Kriterien aufzuschlüsseln.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss darzulegen, welche Fördermöglichkeiten aus dem aktuellen (neuen) Landesjugendförderplan für Einrichtungen und/oder Projekte in Hagen über die offene Kinder- und Jugendarbeit hinaus bestehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

1

 

 

CDU

3

 

 

Die Linke

0

 

 

Vertreter der Jugendhilfe

9

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0