20.06.2018 - 11 Betreuung der UMAs durch die FlüchtllingshilfeB...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Reinke begrüßt zu dem Tagesordnungspunkt Herrn Engelhardt und Herrn Otto.

 

Herr Engelhardt und Herr Otto berichten über die Betreuung von ehemaligen unbegleiteten minderjährigen Ausländern durch die Flüchtlingshilfe (siehe Anlage zu TOP 11).

 

Frau Köppen betont, dass sie als betroffene Trägervertreterin unzufrieden sei mit der Situation. Die Hilfen in den stationären Einrichtungen endeten oft abrupt. In vielen Fällen seien das auch nachvollziehbar. Es gebe aber auch Fälle, in denen eine Hilfe für junge Volljährige geeignet und notwendig sei. Das sei eine wichtige Forderung. Sie wolle nochmal darauf hinweisen, dass man dadurch Chancen bei motivierten jungen Erwachsenen verpasse. Das gelte insbesondere für diejenigen, die eine Ausbildungsduldung „ergattert“ hätten. Das seien junge Leute, bei denen es wichtig wäre, diese intensiver zu betreuen. Sie fragt, wie intensiv die Betreuuung sei, die man den jungen Menschen zukommen lassen könne. Man sei ja nicht nur für diese 73 ehemaligen unbegleiteten minderjährige Ausländer zuständig, sondern für alle 2000 Flüchtlinge in Hagen.

 

Herr Engelhardt antwortet, dass das vom Bedarf abhängig sei und von Fall zu Fall völlig unterschiedlich sein könne. Man stehe in Hagen mit der Flüchtlingshilfe im Vergleich zu anderen Kommunen sehr gut da. 

 

Herr Otto erklärt, dass man ganz grob sagen könne, dass man die betreuten Menschen alle ein bis vier Woche sehe. Man könne nicht die Fachleistungsstunden ersetzen. Gerade dieser Übergang sei mit vielen Problemen und Fragen behaftet.

Er schildert einen Fall aus der Praxis.

 

Herr Sondermeyer spricht an, dass die jungen Menschen dann in städtischen Wohnungen untergebracht seien. Werde dann ein Mietvertrag geschlossen oder wie werde das gehandhabt?

 

Herr Engelhardt beantwortet die Frage.

 

Herr Otto ergänzt die Ausführungen. Probleme gebe es oft bei denjenigen,die eine Ausbildungsduldung hätten, da diese die Miete von ihrem Konto überweisen müssten.

 

Frau Kaufmann möchte wissen, wie in dem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter sei. Wie erfolgreich seien diese jungen Menschen im Hinblick auf Schule und Ausbildung? Habe es seitens der Behörde eine aktive Überprüfung des Alters gegeben?

 

Herr Otto schildert einen Fall aus der Praxis, in dem ein Jugendlicher sein wahres Alter von sich aus verraten habe. Aktive Überprüfungen des Alters behördlicherseits fänden nicht statt.

 

Herr Engelhardt ergänzt, dass eine solche Überprüfung auch nicht das genaue Alter

bestimmen könnte. Ausländerrechtliche Maßnahmen würden von anderer Stelle gestaltet. Hier gehe es darum, die sozialpädagogische Betreuung zu gewährleisten.

Der Erfolg der schulischen Bildung hänge auch ganz stark davon ab, wie lange sie die Schule besucht hätten. Das könnte man auch gern in einem anderen Kontext genauer vorstellen.

 

Herr Goldbach weist darauf hin, dass in Bezug auf die Altersfeststellung im Moment die Rechtslage so aussehe, dass die Jugendämter die Aufgabe hätten, das Alter einzuschätzen. Das passiere per Interview. Für alle anderen Maßnahme wäre er auch nicht zuständig. Er würde diese auch ablehnen, weil sie keine Alternative seien und er sie ethisch nicht vertreten könne. Nach Ansicht von Medizinern seien diese auch nicht besser im Ergebnis.

Die Vorstellung der Betreuung dieser jungen Menschen  sei ja heute nicht auf der Tagesordnung, um über die Gewährung oder Nichtgewährung von  Hilfen nach § 41 SGB VIII zu diskutieren. Wenn es gelänge, die Betreuung in eine nach § 41 SGB VIII zu überführen, sei es auch unter finanziellen Gesichtspunkten für die Stadt die bessere Lösung, weil man dann die Erstattung der Kosten über das Landesjugendamt bekomme. Inhaltlich könne er die Argument voll und ganz nachvollziehen. Natürlich sei die Betreuung über die Flüchtlingshilfe nicht in allen Fällen ausreichend. Die Diskussion werde auch in Kreisen von Jugendamtsleitern und Sozialamtsleitern völlig konträr geführt. Natürlich  gebe es bei den beiden Betreuungsformen qualitative Unterschiede. Es sei kein perfektes System, aber es schließe sich an die Jugendhilfe an. Man vermittele dann anschließend auch  nicht in Gemeinschaftsunterkünfte, sondern in Wohnungen. Das unterscheide Hagen von ganz vielen anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen.  Das habe man mit dieser Präsentation darstellen wollen.

 

Herr Engelhardt berichtet abschließend, dass man auch mittlerweile gut vernetzt sei mit der Arbeitsagentur, dem Jobcenter, dem Integration Point und anderen Stellen. Das sei eine positive Entwicklung, die ja auch weitergehe.

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Herr Reinke begrüßt zu dem Tagesordnungspunkt Herrn Engelhardt und Herrn Otto.

 

Herr Engelhardt und Herr Otto berichten über die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer durch die Flüchtlingshilfe.

 

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Anlagen

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