19.04.2018 - 15 Öffentliche Anerkennung von freien Trägern der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 19.04.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Natalia Keller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke fragt, ob es Nachfragen zu der ausführlichen Vorlage gibt.
Herr Sondermeyer kritisiert, dass der Vorlage keine Unterlagen in Bezug auf die Gemeinnützigkeit beigefügt worden seien. Er zitiert aus der Homepage des Vereins, dass Spendenbescheinigungen bald ausgestellt werden könnten. Der Vorlage sei zu entnehmen, dass die erforderlichen Nachweise vorgelegen hätten. Das sei ein Widerspruch und er beantrage daher eine erste Lesung. Er plädiere dafür, dass sich die Vereine bei der Sitzung dem Ausschuss vorstellten, wenn sie als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt werden wollten, um etwas über deren Ziele zu erfahren.
Herr Goldbach weist darauf hin, dass zwei der Gründungsmitglieder des Vereins gleichzeitig Ausschussmitglieder seien. Er mache nochmals deutlich, dass die Verwaltung für die Prüfung der Unterlagen und die Erstellung der Vorlage zuständig sei. Das sei ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Frage, ob die Homepage bereits aktualisiert sei, sei dabei nicht ausschlaggebend.
Herr Sondermeyer betont, dass es hierbei um das Prinzip gehe. Der Jugendhilfeausschuss entscheide über die Anerkennung und er könne nur dann entscheiden, wenn er alle Unterlagen vorliegen habe. Für ihn sei die Homepage die einzig zugängliche Quelle.
Herr Reinke ist der Meinung, dass die von der Verwaltung vorgelegten Unterlagen für die Entscheidung ausreichend seien. Bei bestehenden Bedenken könne er im Nachhinein von seinem Recht auf Akteneinsicht Gebrauch machen.
Er teilt mit, dass man sich im Vorhinein darüber verständigt habe, dass Frau Grell als Geschäftsführerin des Vereins befangen sei. Frau Scharlau gehöre dem erweiterten Vorstand an und man würde keine Befangenheit annehmen.
Er lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.
Beschluss:
Antrag nach § 16 (1) der Geschäftsordnung der Fraktion Die Linke.
Vertagung der Vorlage
Der Jugendhilfeausschuss vertagt die Beschlussfassung der Vorlage auf die nächste Sitzung und betrachtet die heutige Beratung als 1. Lesung.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD |
| 1 |
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CDU |
| 1 |
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Die Linke | 1 |
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Vertreter der Jugendhilfe | 1 | 5 |
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X | Mit Mehrheit abgelehnt | ||
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Dafür: | 2 | ||
Dagegen: | 7 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Anmerkungen:
- Frau Grell hat sich bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen erklärt und nicht an der Beratung und der Abstimmung teilgenommen.
- FrauTimm-Bergs, Herr Aßmuth und Frau Lehmann haben die Sitzung entschuldigt verlassen und nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Beschluss:
Der Verein „Kunst vor Ort e.V.“ wird gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 1 |
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CDU | 1 |
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Die Linke |
| 1 |
|
Vertreter der Jugendhilfe | 5 |
| 1 |
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| Einstimmig beschlossen | ||
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| Einstimmig abgelehnt | ||
| Mit Mehrheit abgelehnt | ||
| Abgelehnt bei Stimmengleichheit | ||
| Ohne Beschlussfassung | ||
| Zur Kenntnis genommen | ||
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| |||
Dafür: | 7 | ||
Dagegen: | 1 | ||
Enthaltungen: | 1 | ||
Anmerkungen:
- Frau Grell hat sich bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen erklärt und nicht an der Beratung und der Abstimmung teilgenommen.
- FrauTimm-Bergs, Herr Aßmuth und Frau Lehmann haben die Sitzung entschuldigt verlassen und nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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63,4 kB
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