19.04.2018 - 7 Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaften nach...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 19.04.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke weist darauf hin, dass die Vorlage heute in 2. Lesung beraten werde.
Frau Köppen freut sich über die Weiterentwicklung. Sie schlage dem Ausschuss vor, in einer der nächsten Sitzungen Vertreter der Arbeitsgemeinschaften einzuladen, um über deren Wirken zu berichten.
Herr Goldbach weist darauf hin, dass man die Rolle dieses Ausschusses, die Rolle der Träger und die des Jugendamtes vernünftig definiert auch im Zusammenspiel behalten müsse. Es sei im Gesetz beschrieben, dass in den Arbeitsgemeinschaften die Träger und der öffentliche Träger zusammenarbeiten. Es sei nicht vorgesehen, dass deren Vorsitzende dem Jugendhilfeausschuss in direkter Weise berichteten. Das könne man mal zu bestimmten Themen machen. Es könne aber nicht als Grundprinzip geschehen. Da müsse er auf die vorgesehen Rollenverteilungen hinweisen. Man müsse beachten, welche Aufgabenbeschreibung das KJHG zu den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 beinhalte. Die Verwaltung berichte dem Jugendhilfeausschuss als anderen Teil des Jugendamtes. Auf diese Formalitäten müsse er hinweisen.
Herr Reinke stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
3,2 MB
|
