07.03.2018 - 16 Öffentliche Anerkennung von freien Trägern der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 07.03.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Natalia Keller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Goldbach erläutert die Vorlage.
Herr Sondermeyer stellt den Antrag, die Beratung der Vorlage als 1. Lesung zu betrachten. Er vermisse in der Vorlage Informationen zu dem Verein. Im Internet habe er keine Informationen zu dem Verein finden können. Er sei der Meinung, dass die vorliegenden Informationen zu der Anerkennung eines Trägers der freien Jugendhilfe nicht ausreichend seien. Er bitte, den Ausdruck des Vereinsregisters und ein Konzept für die nächste Sitzung nachzureichen.
Herr Reinke fragt, ob hier irgendwelche Fristen dem entgegenstünden.
Herr Goldbach teilt mit, dass er das nur für die Stadt Hagen beantworten könne und da könne er die Frage verneinen. Für andere Förderungen könne er das nicht ausschließen. Er weise jedoch darauf hin, dass die Verwaltung des Jugendamtes prüfe, ob die Voraussetzungen vorlägen. Natürlich habe man auch hier geprüft, dass unter anderem der Auszug aus dem Vereinsregister vorliege. Daher habe man in der Vorlage ausgeführt, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Es gebe nur einen Punkt, bei dem man einen Spielraum habe. Man könne sagen, dass man nicht genau wisse, was dieser Verein mache, da er ja noch nicht so lange auf dem Markt sei. Da gebe es den Passus „bis zu drei Jahren“. Das dürfe allerdings nicht dazu führen, dass Initiativen von jungen Menschen gehindert oder nicht gefördert würden.
Herr Sondermeyer habe gerade von einem anderen Fall gesprochen, bei dem man eine befristete Anerkennung ausgesprochen habe. Das sei ein besonderer Fall gewesen, der auch im nicht-öffentlichen Teil beraten worden sei.
In diesem Fall habe man keinen Ermessensspielraum, da die Voraussetzungen vorlägen.
Herr Jörg erklärt, dass er die jungen Leute kennengelernt habe.
Es gehe auch darum, dass Wissen und die Erfahrung der Evangelischen Schülerarbeit, die den Austausch mit osteuropäischen Ländern organisiert habe, festzuhalten. Die zwanzig jungen Leute hätten sich bei ihm vorgestellt. Diese verfügten über ein hohes Engagement mit dem politischen Ziel, eine Verständigung gerade mit den osteuropäischen Ländern zu organisieren, um Vorurteile abzubauen. Das seien hochmotivierte jungen Menschen, die das neben ihrem Studium machten. Er sähe keinen Grund, die Anerkennung zu verschieben. Das könnte als Form von Misstrauen gesehen werden. Er wolle das unterstützen und sei froh, wenn Herr Sondermeyer seine Bedenken ausräumen könne. Er könne ein Treffen mit der Fraktion die Linke vermitteln, wenn das gewünscht sei.
Frau Kaufmann weist darauf hin, dass auf Seite 2 der Vorlage als Kooperationspartner das „Europe Direct“-Büro genannt sei. Dazu sei aktuell zu sagen, dass die Stadt Hagen in der neuen Förderperiode nicht mehr finanziert werde. Die Kommission der EU in Berlin habe beschlossen, dass die Anzahl der „Europe Direct“-Büros in Deutschland verringert werden solle. Das sei sehr bedauerlich, da in Hagen gute Arbeit geleistet worden sei. Man werde die Arbeit mit einem geringen Budget fortsetzen, allerdings nicht mehr unter dem vorgenannten Titel.
Frau Scharlau macht deutlich, dass sie nachvollziehen könne, dass die eine oder andere Information fehlte, wenn man sich noch nicht damit beschäftigt habe. Sie habe auch nach der Homepage gesucht und habe erfahren, dass diese in Arbeit sei. Sie sei der Meinung, dass man der Verwaltung bei der Prüfung der formalen Voraussetzungen vertrauen könne. Sie kenne auch einige der jungen Leute und unterstütze daher, heute positiv darüber zu entscheiden.
Herr Sondermeyer hält seinen Antrag aufrecht.
Herr Reinke stellt fest, dass es sich bei dem Antrag um einen Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung handelt. Er lässt über den Antrag abstimmen.
Anschließend stellt Herr Reinke den Beschlussvorschlag der Vorlage zur Abstimmung.
Antrag nach § 16 (1) der Geschäftsordnung der Fraktion Die Linke.
Vertagung der Vorlage
Der Jugendhilfeausschuss vertagt die Beschlussfassung der Vorlage auf die nächste Sitzung und die Verwaltung reicht bis dahin weitere Unterlagen nach.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD |
| 2 |
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CDU |
| 2 |
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Die Linke | 1 |
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Vertreter der Jugendhilfe |
| 7 |
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X | Mit Mehrheit abgelehnt | ||
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Dafür: | 1 | ||
Dagegen: | 11 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Beschluss:
Der Verein „East-West-East Germany e.V.“ wird gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 2 |
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CDU | 2 |
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Die Linke | 1 | 1 |
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Vertreter der Jugendhilfe | 7 |
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X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
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Dafür: | 11 | ||
Dagegen: | 1 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,9 kB
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