07.03.2018 - 14 Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausl...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Goldbach berichtet, dass sich die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMAs)  in Hagen auf 87 reduziert habe. Man läge unterhalb der Quote, die man eigentlich erfüllen müsste.  Es gebe aber derzeit in dem Bereich keine Zuweisungen. Der Trend halte schon länger an.  Diese Situation könne sich natürlich jederzeit ändern.

 

Herr Reinke bedankt sich für die Ausführungen. Man habe ja vereinbart, dass dieser Punkt ständig  auf der Tagesordnung stehen solle.

 

Frau Hamann weist darauf hin, dass die ursprüngliche  Intention von Frau Köppen darin gelegen habe, zu erfahren, wie die jungen Menschen hier in Hagen betreut würden. Speziell sei dabei interessant, ob das auch über das 18. Lebensjahr hinaus geschehe. Im Hinblick auf die Gewährung von Hilfen zur Erziehung bei UMAs über das 18. Lebensjahr hinaus gebe es ganz unterschiedliche Verfahrensweisen in den Jugendämtern. In vielen Fällen würden über das 18. Lebensjahr hinaus keine Hilfen zur Erziehung mehr gewährt. Das werde in Hagen anders gehandhabt, aber erfahrungsgemäß auch nicht bis zum 21.Lebensjahr oder nach den tatsächlichen Bedürfnissen. Die Begründungen und die Anwendungen orientierten sich ja grundsätzlich auch an den Indikationen, die erfüllt werden müssten, um einen Leistungsanspruch zu haben. Man habe absolut das Bedürfnis, die Träger der Erziehungshilfe noch einmal darauf hinzuweisen, warum die Volljährigkeitsgrenze  vor dem Hintergrund 

dieser Zielgruppe nicht beantwortet werden könne. Man wolle das qualitativ füllen. Sie wolle den Hinweis geben, dass die Kinderschutzambulanz von den Trägern der Hilfe zur Erziehung in fast allen Fällen beteiligt sei. Dabei sei man zu Erkenntnissen gekommen, die in einem Bericht festgehalten worden seien. Sie habe die Bitte, dass der Jugendhilfeausschuss sich das qualitativ noch einmal anschaue. Herr Goldbach habe ja anfangs ausgeführt, dass der Druck der Refinanzierung größer werde. Man müsse sich anschauen, was das für die jungen Menschen bedeute. Dazu gebe es Erkenntnisse, die sie dem Ausschuss gern für die nächste Sitzung zur Verfügung stellen.

 

Herr Reinke erklärt, dass er das Angebot gern annehme.

 

Herr Goldbach weist darauf hin, dass eine solche Diskussion in die Arbeitsgemeinschaft  gehöre. Es gebe es zwei Teile des Jugendamtes. Einmal gebe es die Verwaltung des Jugendamtes und daneben den Jugendhilfeausschuss als politischen Teil.

Er sei dazu verpflichtet, die Grenzen aufzuzeigen, die darin bestünden, dass man die Ausgaben für die UMAs vom Land erstattet bekommen müsste. Man habe ja eine recht hohe Quote derer, die in die Hilfen für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII überführt würden. Wenn diese Hilfen endeten, greife der Bereich der Flüchtlingshilfe, der auf einem anderen Level auch noch eine Betreuung anbiete. Das sei dann eine kommunale Hilfe.

Das Land verlange für die Erstattung der Hilfen für junge Volljährige  standardmäßige Begründungen, die im Einzelfall darlegten, warum man länger unterstützen müsse, um die Verselbständigung des jungen Menschen zu erreichen. Das sei keine Sache, die hier im Ausschuss behandelt werden könne. Das müsse man miteinander und in der AG 4 verhandeln.

Außerdem müsse er darauf hinweisen, dass man darauf achten müsse, dass man die Standards, die zur Refinanzierung legitimierten, erfüllen könne. Andernfalls würde man ein Defizit verursachen, dass er nicht allein verantworten wolle. In dem Zusammenhang rede man über ein paar Millionen Euro, die im schlimmsten Fall auf städtische Kosten erforderlich wären.

Man habe diesbezüglich eine Übergabevereinbarung zwischen zwei Abteilungen des Fachbereiches gemacht. Insofern gebe es in Hagen ein Auffangnetz, das andere Städte nicht hätten.

 

Herr Reinke betont, dass das Anliegen des Ausschusses in dem Zusammenhang immer gewesen sei, dass der Jugendliche mit Eintreten der Volljährigkeit nicht in ein Loch falle. Das von Herrn Goldbach beschriebene Verfahren von Jugendhilfe im Übergang zur  Flüchtlingshilfe sie bisher noch nicht bekannt gewesen. Eventuell müsse man sich noch einmal näher damit befassen.

 

Frau Hamann erklärt, dass Herr Goldbach insofern Recht habe, dass die Diskussion in die AG 4 gehöre.

 

Herr Reinke erinnert daran, dass man hier im Ausschuss immer die Problematik gesehen habe, dass wenn die jungen Menschen in die Selbständigkeit entlassen würden, diese das mit ihrer Vorgeschichte nicht bewältigen könnten.

 

Herr Goldbach stimmt dem zu. Auf der anderen Seite sei das generell das Problem der erzieherischen Hilfen, dass sei standardmäßig mit Eintreten der Volljährigkeit endeten. Da gebe es eine  gesellschaftliche Ungleichheit.  Das Problem sei lokal nicht zu lösen. Es sei als Jugendamtsleiter zur Durchführung des SGB VIII verpflichtet. Weiterhin agiere im Rahmen der Beschlüsse des Rates auch im Rahmen der Haushaltssatzung.

Man könne gern einmal  vorstellen, was die Abteilung von Herrn Gierke im Anschluss an die Hilfen für junge Volljährige mache.

Wenn es aus Trägersicht Papiere gebe, bitte er, ihm diese vorher zuzuleiten. Die Reihenfolge sei die, dass solche Dinge über die Verwaltung des Jugendamtes liefen.

 

Herr Reinke teilt mit, dass Herr Strehle, der zu dem Projekt „Aktion Mensch“ in  der Kinderschutzambulanz gearbeitet habe, seine Arbeit in den Bezirken vorgestellt habe.

 

Er fragt, wie man den von Frau Hamann angebotenen Bericht bekommen könne. Könne dieser zu diesem Punkt zur nächsten Sitzung mit versandt werden?

 

Herr Goldbach führt dazu aus, dass die Tagesordnung vom Vorsitzenden festgelegt würde. Ihm sei es jedoch lieber, wenn man die geordnete Reihenfolge  einhalte.

 

Herr Reinke ist damit einverstanden.

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