31.01.2018 - 5 Antrag der SPD-FraktionBeratungen Doppelhaushal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 31.01.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Sabine Hogrebe
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Reinke weist darauf hin, dass zu dem Antrag eine Stellungnahme der Verwaltung als Tischvorlage ausgelegt sei (siehe Anlage zu TOP 6).
Herr Söhnchen erläutert den Antrag seiner Fraktion und bittet die Verwaltung, die vorliegende Stellungnahme zu erläutern.
Frau Kaufmann weist im Zusammenhang mit der Dynamisierung der Beiträge bei Kita- und OGS-Plätzen darauf hin, dass der Schulausschuss die Dynamisierung der OGS-Beiträge noch nicht beschlossen habe. Von daher sei hier auch keine Aussetzung möglich. Bezugnehmend auf die Dynamisierung der Kita-Gebühren sei festzustellen, dass man vergleichbar sei mit anderen Ruhrgebietsstädten.
Für die Beratung sei auch der Umstand wichtig, dass diese Maßnahme ein Teil des Haushaltskonsolidierungspaketes sei. Die Berechnung einer Aussetzung der Dynamisierung der Kita-Gebühren führe zu einer Minderung von 120.000 € pro Jahr. Für das Jahr 2018 wären das annähernd 50.000 €.
Zu der Frage der verschiedenen Vereine im Bereich des Ehrenamtes und der Verbände weise sie darauf hin, dass seitens der Träger keine entsprechenden Anträge vorlägen. Man habe keine Prüfung der finanziellen Situation vorgenommen und sich gefragt, nach welchen Kriterien die SPD-Fraktion ihre Auswahl getroffen habe. Dazu könne die SPD-Fraktion ja noch Stellung nehmen.
Herr Reinke stellt fest, dass der Antrag zwar an den Jugendhilfeausschuss gerichtet sei, der Beschlussvorschlag aber beinhalte, dass der Rat die Beschlüsse fasse. Von daher müsse der Jugendhilfeausschuss ggf. dem Rat empfehlen, entsprechend zu beschließen.
Herr Goldbach macht deutlich, dass die Zuständigkeit für die Beratung der Zuschüsse für die Organisationen unter Punkt 3 nicht im Jugendhilfeausschuss liege, sondern im Sozialausschuss. Von daher würde er empfehlen, den Punkt an den Sozialausschuss zu überweisen.
Frau Köppen merkt an, dass hier ein Antrag vorgelegt worden sei, dem jeder so gern zustimmen würde. Sie erinnere daran, dass man bei der Diskussion um die Kindergartenbeiträge hart gerungen und gemeinsam diesen Kompromiss gefunden habe. Dieser sei auch jetzt als Haushaltssicherungsmaßnahme vorgesehen. Natürlich sei das allen Beteiligten schwergefallen. Mit diesem Antrag komme man allerdings nicht weiter, weil man dann eine andere Maßnahme aus dem Bereich als Kompensation anbieten müsse und nicht auf das zurückgreifen könne, was eingespart worden sei.
Von daher könne man einem solchem Antrag nicht zustimmen.
Herr Reinke teilt die dargelegte Auffassung von Frau Köppen. Man habe seinerzeit beschlossen, dass jeder Einsparungen vornehmen müsse. Andernfalls hätten andere Bereiche wie Sport oder Kultur auch ein Interesse daran, Einsparungen in ihren Bereichen rückgängig zu machen. Er sähe auch nicht die Möglichkeit, diesem Antrag zuzustimmen.
Herr Söhnchen weist im Namen seiner Fraktion darauf hin, dass für den Fall, dass ein Haushaltsüberschuss festgestellt würde, sich das auch irgendwo in den nächsten Jahren wiederspiegeln müsse. Der Antrag laufe in der Verwaltung unter vier
verschiedenen Nummern. Das habe ein wenig zu Verwirrung geführt. Er sei damit einverstanden, den Punkt 3 an den Sozialausschuss zu verweisen.
Er sei der Meinung, dass die Verwaltung bei Feststellung eines Haushaltsüberschusses die Möglichkeit haben müsse, das zurückzugeben. Wenn es in der Verwaltung in den nächsten Monaten eine Erkenntnis darüber gebe, in welcher Form so etwas
zurück gespielt werden könne, wäre es schön, wenn dieser Ausschuss vorher eine entsprechende Empfehlung zur Umsetzung der Aussetzung ausgesprochen hätte. Darum würde er den Ausschuss bitten.
Frau Kaufmann betont, dass sie dem Anliegen gern zustimmen würde. Seit gestern liege dazu ein Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg vor. Darin sie noch einmal ausdrücklich betont, dass der Haushalt noch nicht genehmigt sei. Der Haushaltsausgleich weise tatsächlich einen kleinen planerischen Überschuss von 1,8 Millionen Euro gemäß der Prognosen aus. Angesichts des im Blick auf das gesamte Haushaltsvolumen sehr geringen Überschusses und des derzeit frühen Standes des Jahresabschlussverfahrens könne der Haushaltsausgleich noch nicht als gesichert angesehen werden. Es werde weiter ausgeführt, dass Hagen eine höchst überschuldete Stadt sei. Das Volumen des Fehlbetrages sei nicht durch Eigenkapital gedeckt. Man habe weiterhin einen Liquiditätskredit in Höhe von 1,163 Milliarden Euro. Das
Volumen des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages belaufe sich auf Ende des vorletzten Jahres auf 117 Millionen Euro.
In der morgigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werde der Kämmerer das den Ausschussmitgliedern näher vorstellen. In dem Schreiben werde deutlich darauf hingewiesen, dass eine Ersatzmaßnahme vorgelegt werden müsse, wenn man sich für die vorgeschlagenen Maßnahmen entscheide. Andernfalls bekomme man diesen Haushalt nicht genehmigt. Man sei sich intern einig, dass für den Fall, dass man planerische Überschüsse habe, das größte Anliegen sei, die Anzahl der OGS-Plätze und der Kinderbetreuungsplätze auszubauen. Man habe einen großen Bedarf in dem Bereich, der sich auch nicht ändern werde. Das beinhalte keine Geringschätzung des vorliegenden Antrages. Man sei aber aufgerufen, ein Stück weit realistisch zu sein und die zukünftige Arbeit zu ermöglichen.
Herr Dahme erklärt, in diesem Zusammenhang eine Anekdote zum Besten geben zu wollen. Man neige ja immer dazu, sich selbst und die Stadt Hagen schlecht zu reden.
Er habe ein Gespräch mit einer Kindergartenmitarbeiterin aus Breckerfeld geführt, die die Beitragssatzungen in beiden Städten kennt. Sie hätte dazu gesagt, dass die Satzung in Hagen doch gar nicht so schlecht sei, wenn sie überlege, dass das zweite und dritte Kind bei gleichzeitiger Betreuung ja beitragsfrei seien. Wenn man das als Gesamtpaket rechne, sei der Unterschied zu Breckerfeld gar nicht mehr so krass. Natürlich sei man sich darüber einig, dass es schön wäre, die Eltern grundsätzlich beitragsfrei zu stellen. Aber da man immer dazu neige, alles so schwarz zu sehen, sei das doch eine interessante andere Sicht der Dinge.
Herr Reinke weist darauf hin, dass man über den 1. Punkt des Antrages nicht abstimmen könne, da man nicht zuständig sei. Zu Punkt 3 habe Herr Goldbach den Vorschlag gemacht, diesen an den Sozialausschuss zu verweisen. Ihm sei bekannt, dass ein fast inhaltsgleicher Antrag an den Sozialausschuss gerichtet worden sei. Insofern brauche man keine Verweisung aussprechen.
Er schlägt vor, über den Punkt 2 abstimmen zu lassen. Die OGS-Plätze würde er aus den von Frau Kaufmann dargelegten Gründen streichen.
Er stellt den veränderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
525,4 kB
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
75,7 kB
|
