07.11.2018 - 2 Einwohnerfragestunde

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr W. stellt die Frage, warum bei der Festlegung der Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung der Einfluss von Infraschall auf die Bewohner nicht berücksichtigt wird.

 

Herr Bleja informiert darüber, dass durchaus Vorsorgewerte berücksichtigt wurden, um ein konfliktfreies Miteinander von Wohnen und Windenergieanlagen zu gewährleisten. Die Thematik des Infraschalls wird erst im Genehmigungsverfahren ausgeleuchtet und  nicht bei der aktuellen Standortplanung im Rahmen des Flächennutzungsplanes.

 

Herr W. stellt seine zweite Frage, warum der Abstand von Windkraftanlagen in Mischgebieten wesentlich geringer ist als in reinen Wohngebieten.

 

Herr Bleja antwortet, dass es eine Differenzierung von Baugebietstypen nach der Baunutzungsverordnung gibt. Lärmwerte bzw. Emissionswerte, die in diesen Gebieten zu dulden sind, werden kategorisiert. In Mischgebieten ist der Schutzanspruch geringer ist als in reinen Wohngebieten, die den höchsten Schutzanspruch genießen.