19.09.2018 - 7.14 Verwendung bezirksbezogener Mittel: Zuschussant...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.14
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 19.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Sonja Oschmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Leisten äußert sich skeptisch zum vorliegenden Zuschussantrag, dass durch einen Zuschuss der Bezirksvertretung die Finanzierung von Werbeeinnahmen unterstützt wird. Das kann seiner Ansicht nach nicht Aufgabe der Bezirksvertretung sein. Außerdem möchte er verhindern, dass bei einer Zustimmung zum Zuschuss viele andere Vereine ebenfalls Anträge zur Instandsetzung von Werbeträgern stellen. Aus diesem Grund plädiert er für eine Ablehnung des Zuschussantrages.
Herr Schmidt schließt sich Herrn Leisten an und regt ebenfalls eine Ablehnung des Antrages an.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt, aus ihren bezirksbezogenen Mitteln
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dem Antragsteller | SG Hohenlimburg-Holthausen e.V. | |
für die Maßnahme | Spielfeldumzäunung | |
gemäß Antrag vom | 21.08.2018 | |
einen Zuschuss in Höhe von | 1.250,-- | Euro zu gewähren. |
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Der Beschluss ist bis zum |
| befristet.
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Die Umsetzung der Maßnahme und das Abrufen des Zuschusses mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin vom Zuschussempfänger sicherzustellen. Geschieht dies nicht, erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses. | ||
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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140,8 kB
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