14.11.2018 - 3.2 Mitteilung hier: Prüfung einer Fußwegeverbindun...

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Wortprotokoll

Herr Kohaupt geht auf die Mitteilung des Fachbereiches Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung ein. Eine weitere barrierefreie Wegeverbindung  sei aufgrund der vorhandenen Topographie nicht ohne weiteres machbar. Da eine Erreichbarkeit für  Fußgänger bereits von dem Bereich der Wohnbebauung in der Hammersteinstraße und der angrenzenden Gesamtschule zur Schwerter Straße bestehe und es noch drei weitere Möglichkeiten die Schwerter Straße zu erreichen gebe, würde die Verwaltung von einer neuen Wegeverbindung absehen wollen, da sich die Grundstücke zudem nicht im Eigentum der Stadt befinden würden.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen