27.06.2018 - 8.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/16 (671) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Einleitend gibt Herr Kohaupt einen Rückblick zu den Planungen zu der  Bebauung Revelstraße / Ophauser Straße.

Anschließend geht er auf den Inhalt der Vorlage zum Bebauungsplan ein.

Er kann die Bedenken der Herdecker Bevölkerung nicht nachvollziehen. Aus seiner Sicht gehe in Herdecke keine Kaufkraft verloren,  wenn in Vorhalle eine Neuansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Drogeriemarktes, erfolge.

Durch dieses Projekt könnte der Stadtteil Vorhalle nachhaltig verbessert und gestärkt werden.

 

Herr Timm zeigt sich erfreut darüber, dass nach einer so langen Vorbereitungszeit das Projekt jetzt hoffentlich ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden könne.  Die Einwände der beiden Nachbarstädte seien aus seiner Sicht nicht nachzuvollziehen.

Die Realisierung des Vorhabens sei insbesondere vor dem Hintergrund, dass immer mehr ältere Menschen in Vorhaller Bürger leben, sehr wichtig.

 

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Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Beschluss:

 

a)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die geringfügige Veränderung des Plangebietes für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/16 (671)            -Sondergebiet Revelstraße / Ophauser Straße- Verfahren nach § 13 a BauGB.

b)     Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zuck bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

c)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/16 (671) -Sondergebiet Revelstraße / Ophauser Straße- Verfahren nach § 13 a BauGB als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB. Dem Bebauungsplan ist die Begründung aus April 2018 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

d)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Flächennutzungsplan der Stadt Hagen im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB an den Bebauungsplan anzupassen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt an der Ophauser Straße / Revelstraße und beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Vorhalle, Flur 5, Flurstücke 43, 44, 290, 294, 295, 422, 424 und 425. Das Plangebiet schließt kleine Teilbereiche im Randbereich der Flurstücke Gemarkung Vorhalle, Flur 5, Flurstück 423 und 310 mit ein sowie Teilbereiche der öffentlichen Verkehrsfläche der Gemarkung Vorhalle, Flur 6, Flurstück 565 und Gemarkung Vorhalle, Flur 4, Flurstück 661.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Bebauungsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Mit dem nächsten und letzten Verfahrensschritt, der öffentlichen Bekanntmachung,

wird das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

-

-

CDU

5

-

-

Bündnis 90/ Die Grünen

1

-

-

Hagen Aktiv

1

-

-

Die Linke

1

-

-

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage