25.01.2018 - 7.6 endgültige Einziehung der Krefelder Straße (Zwi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91)  aus Gründen des öffentlichen Wohls die

 

endgültige Einziehung der Krefelder Straße (Zwieback Brandt).

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Westerbauer Flur 4 Flurstücke 273 und 287  mit einer Größe von 544 m².

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

6

 

 

CDU

4

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3012&TOLFDNR=256023&selfaction=print