14.11.2018 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 14.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
a) Frau W. stellt eine Frage, die als Anlage 1 Gegenstand der Niederschrift ist: Sie fragt, ob sich nicht schon jetzt die Stadt Hagen mit Ihren Planungen der grundsätzlichen Aussage der Landesregierung anpassen müsse, wenn nach dem Landesentwicklungsplan, der spätestens im Frühjahr 2019 umgesetzt werden soll, noch ca. 30 ha für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen?
Sie bittet um schriftliche Beantwortung.
b)Weiter stellt Frau W. eine weitere Frage, die als Anlage 2 Gegenstand der Niederschrift ist: Sie fragt, warum die Stadt Hagen nicht darauf hinweist, dass die aktuelle Planung vor Beendigung eines Gerichtsverfahrens nicht beendet werden sollte, um die Teiländerung des Flächennutzungsplanes als Steuerinstrument weiter in der Hand zu haben?
Sie bittet um schriftliche Beantwortung.
Herr Bleja erwidert, dass ein Antragsteller nicht abwarten muss, bis ein Planverfahren abgeschlossen sei. Es bestehe zurzeit kein förmliches Instrument, wie eine Veränderungssperre bei einem Bebauungsplanverfahren. So sei ein Antrag abgelehnt worden und der Antragsteller habe Klage eingereicht. Sollte das Gericht, wie in der Vorlage beschrieben, bei einem möglichen Formfehler der Klage stattgeben, müsse eine Anlage nach den rechtlichen Gegebenheiten des Immissionsschutzgesetzes genehmigt werden. Deshalb sei es erforderlich, rechtsverbindliche Flächen auszuweisen.
c)Frau K. stellt eine Frage, die als Anlage 3 Gegenstand der Niederschrift ist. Sie möchte wissen, welche Vorstellung die Stadt Hagen von der Höhe künftiger Windkraftanlagen hat?
Sie bittet um schriftliche Beantwortung.
Herr Bleja erklärt, dass dazu noch keine Pläne von Antragstellern vorliegen. Eine festzulegende Höhe müsse städtebaulich begründbar sein, was auch nach Meinung des Rechtsamtes, schwierig zu begründen sei. Die Höhe einer Anlage werde sich auf den Abstand zur Bebauung auswirken. Je höher eine Anlage ist, je größer müsse der Abstand zur Bebauung werden.
Herr Eiche macht zudem deutlich, dass es bei der Höhe der Windkraftanlagen den Investoren um Wirtschaftlichkeit gehen werde und das werde bedeuten, dass die Anlagen hoch ausfallen werden.
d)Außerdem möchte Frau K. wissen, ob bei der Genehmigung von Windkraftanlagen zu den Richtwerten des Umweltbundesamtes auch die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO Anwendung finden.
Diese Frage ist als Anlage 4 Gegenstand der Niederschrift.
Herr Bleja macht deutlich, dass es jetzt nicht um das Genehmigungsverfahren gehe. Die Genehmigungen werden dann später auf der Grundlage von Rechtsnormen, die der Gesetzgeber vorgegeben habe, erteilt.
e)Frau J. fragt, ob es richtig sei, dass Investoren die Höhe der Windkraftanlagen selbst bestimmen und dies auch einklagen können.
Herr Bleja stellt klar, dass es jetzt um die Bereitstellung von Flächen in einem Flächennutzungsplan gehe. Ein Investor habe jedoch, unabhängig von dem Planungsstand, einen Antrag auf Genehmigung einer Windkraftanlage gestellt, der von der Stadt Hagen abgelehnt wurde und die jetzt in einem Klageverfahren durchgesetzt werden soll.
f)Frau S. erkundigt sich, welche Konsequenz zu erwarten seien, sollte die Stadt Hagen den Prozess gegen den Investor verlieren.
Die Frage ist als Anlage 5 Gegenstand der Niederschrift.
Herr Bleja informiert, dass dann der Antrag an die Umweltschutzbehörde weitergeleitet werden müsse und dort werde nach den rechtlichen Normen über den Bau entschieden ohne dass die Stadt Hagen die Möglichkeit habe, über einen Flächennutzungsplan die Flächen vorzugeben.
g)Frau S. stellt eine weitere Frage, die als Anlage 6 Gegenstand der Niederschrift ist. Sie fragt, warum die jetzige Vorlage, trotz Diskussion und Meinungsbildung den Stand von 2016 wiedergebe.
Herr Bleja weist darauf hin, dass in der neuen Vorlage dargelegt sei, dass bei einem Abstand von 1500 m zu jeglicher Bebauung keine Flächen für Windkraft ausgewiesen werden können und damit eine Verhinderungsplanung vorliege. Das würde bedeuten, dass es keine Planungen geben wird und die Bauanträge auf Windkraftanlagen nur nach den Regeln der Umweltbehörde geprüft werden. Die Stadt Hagen habe dann keine weiteren Einflussmöglichkeiten mehr.
h)Frau W. macht deutlich, dass, wie in der Vorlage auch dargestellt, der Abstand zu Einzelhäusern nur 400 m betragen soll. Sie fragt, ob nicht für Einzelhäuser ein größerer Abstand geplant werden könne.
Herr Bleja beschreibt, dass die Vorlage eine Differenzierung nach dem Wohnumfeld vorsehe. So sei ein Einzelhaus im Außenbereich anders zu bewerten als ein reines Wohngebiet.
i)Herr S. möchte wissen, wie hoch der Abstand zwischen der in der Vorlage genannten Fläche am Stapelberg und Priorei sei.
Er bittet um eine schriftliche Beantwortung.
j)Zur Frage von Frau G., warum die Bezirksvertretung Hohenlimburg das Thema vertagt habe und diese Bezirksvertretung entscheiden möchte, sagt Herr Dahme, dass sich die Bezirksvertretung in einer Zwickmühle befinde und sich die Entscheidung nicht leicht mache. Man möchte einerseits die Bewohner des Hagener Südens schützen und möchte aber auch nicht das Szenario zulassen, das die Verwaltung beschrieben habe, wenn kein substanzieller Raum für Windkraftanlagen zur Verfügung stehe.
k)Weiter fragt Frau G., warum die Stadt Hagen 5 Flächen ausweisen möchte, wobei der Regionalverband Ruhr (RVR) nur 3 Flächen ausweisen will.
Die Fragen sind als Anlage 7 Gegenstand der Niederschrift.
Herr Bleja teilt mit, dass die Flächen des RVR als Vorrangzonen aufgenommen werden müssen, jedoch der Gemeinde möglich sei, weitere Zonen auszuweisen. Das Argument der substanziellen Flächenbereitstellung greife danach hier nicht. Grund sei, dass nach einer Flächendefinierung außerhalb dieser Flächen keine Windkraftanlagen entstehen dürfen.
Hinweis der Schriftführerin:
An dieser Stelle werden die Tagesordnungspunkte I.6.1 und danach I.5.1 beraten.
Aus redaktionellen Gründen erfolgt eine Protokollierung in der Reihenfolge der Tagesordnung.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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39,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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42,5 kB
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5
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(wie Dokument)
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22,6 kB
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6
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(wie Dokument)
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31,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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29,4 kB
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