06.09.2018 - 7.5 Endgültige Einziehung eines Teils des Verbindun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Do., 06.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Martina Gripshöfer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91) aus Gründen des öffentlichen Wohls die
endgültige Einziehung eines Teils des Verbindungsweges zwischen Sunderloh- und Franzstraße
Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstücke 516 und 517.
Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan markiert.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
551,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
108,2 kB
|
