06.09.2018 - 6.1 Verwendung der bezirksbezogenen Mittel nach § 3...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Do., 06.09.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Bearbeitung:
- Iris Schünadel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dahme erläutert, dass für den Umfang der Anträge nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Eventuell sei beim ersten Antrag eine Kürzung möglich.
Dem ersten Zuschussantrag des Wirtschaftsbetriebes Hagen für die Sanierung der Verbindungsstraße zwischen Bölling und Hobräck stimmt Herr Neuhaus ausdrücklich zu. Dem schließt sich Frau Peddinghaus an und macht auf den sehr schlechten Zustand des Straßenabschnittes aufmerksam.
Auf den Einwand von Herrn Schmitz erläutert Herr Dahme, dass man in der Vergangenheit gute Erfahrungen mit einer Co-Finanzierung solcher Maßnahmen gemacht habe, um solche Sanierungen überhaupt möglich zu machen.
Auf die Frage von Herrn Heimhard führt Herr Bleicker aus, dass ihm die Gesamtsumme der Sanierungskosten nicht vorliegen, jedoch in der Vergangenheit immer Zuschüsse zwischen 20% und 30% der Gesamtkosten beantragt wurden.
Herr Schulz bittet solche Straßensanierungen nicht nur auf den Dahler Höhen zu ermöglichen.
Herr Dahme berichtet von vielen Zuschüssen dieser Art auch in anderen Bereichen des Hagener Südens und lässt über den Antrag abstimmen.
Herr Dahme erläutert den zweiten Antrag des Wirtschaftsbetriebes Hagen zu möglichen Piktogrammen an verschiedenen Örtlichkeiten.
Ohne weitere Aussprache stellt Herr Dahme den Zuschussantrag zur Abstimmung.
Hinweis der Schriftführerin:
Eine Stellungnahme des Fachbereiches Öffentliche Sicherheit, Verkehr, Bürgerdienste und Personenstandswesen vom 05.09.2018 zu TOP I.5.2 ist als Tischvorlage ausgelegt und als Anlage 8 Gegenstand der Niederschrift.
Weiter berichtet er von einem weiteren Zuschussantrag des Wirtschaftsbetriebes zur Ausleuchtung der Treppenanlage zwischen den Straßen Inder Welle und der Eilper Straße. In den Zuschussantrag sei schon die kleinere Variante mit 2 anstatt 3 Leuchten aufgenommen worden. Dieser Antrag müsse im Ganzen erfüllt werden, sonst sei eine zusätzliche Beleuchtung nicht möglich.
An der anschließenden Aussprache beteiligen sich die Herren Heimhard, Schulz, Schmitz, Hoffmann, Dahme und Eiche sowie die Damen Opitz, Peddinghaus, Buczek und für die Verwaltung Herr Huyeng und Herr Bleicker.
Herr Heimhard sieht keinen Sinn in der Maßnahme, wogegen alle anderen an der Diskussion beteiligten Bezirksvertreter sich dafür aussprechen. Frau Buczek und Herr Eiche bitten, demnächst auch eine zusätzliche Beleuchtung für den Verbindungsweg von der Hüsteystraße zur Eilper Straße zu beschließen.
Auf den Einwand von den Herren Schmitz und Hoffmann, dass solche Maßnahmen eigentlich von der Stadt Hagen zu finanzieren seien, erklären Herr Dahme, Herr Bleicker und Herr Huyeng, dass der Stadt Hagen hierfür keine Mittel zur Verfügung stehen und nur mit einer Finanzierung durch die Bezirksvertretung mit Unterstützung von Stadtlicht solche Maßnahmen möglich seien, was auch von anderen Bezirksvertretungen geleistet werde.
Anschließend stellt Herr Dahme den Zuschussantrag zur Abstimmung.
Herr Dahme geht anschließend noch auf den Zuschussantrag des TSV Dahl ein, bei dem ein Zuschuss für einen Kunstrasenplatz beantragt werde.
Auf die Frage von Frau Buczek teilt Herr Dahme mit, dass der Kunstrasenplatz von Fichte Hagen mit 15.000 € bezuschusst wurde. Dieser sei ein vereinseigener Platz, dessen Finanzierung alleine vom Verein zu tragen gewesen sei.
In Dahl handele es sich um einen städtischen Platz, an dessen Gesamtkosten in Höhe von ca. 900.000 € sich der Verein jedoch auch mit 100.000 € beteiligen müsse.
Herr Heimhard ist der Meinung, dass der Zuschuss an den TSV Dahl höher ausfallen müsse.
Mit der Aussicht im nächsten Jahr eventuell weitere Mittel bereitzustellen, lässt Herr Dahme auch über diesen Zuschussantrag abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl stellt aus ihren bezirksbezogenen Mitteln für das Jahr 2018 einen Betrag in Höhe von 32.738,67 € für folgende Verwendungszwecke zur Verfügung:
1 | Wirtschaftsbetrieb Hagen über den Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen | Sanierung Verbindungsstraße zwischen Bölling und Hobräck | 13.000,00 |
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 3 |
|
|
CDU | 4 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
FDP | 1 |
|
|
AfD | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 12 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
2 | Wirtschaftsbetrieb Hagen über den Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen | Finanzierung von Piktogrammen: 30 km/h: 1 x Ribbertstraße, 1 x Hohle Straße, 2 x Ortsteil Bölling; Achtung Kinder: 2 x Am Volmewehr | 1.900,00 |
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 3 |
|
|
CDU | 4 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
FDP | 1 |
|
|
AfD | 1 |
|
|
| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 12 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
3 | Wirtschaftsbetrieb Hagen über den Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen | Ausleuchtung Treppenanlage In der Welle / Eilper Straße | 7.838,67 |
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 3 |
|
|
CDU | 3 | 1 |
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
|
|
Hagen Aktiv | 1 |
|
|
Die Linke | 1 |
|
|
FDP | 1 |
|
|
AfD | 1 |
|
|
| |||
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 11 | ||
Dagegen: | 1 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
4 | TSV Dahl 1878 e. V. | Zuschuss zum Kunstrasenplatz Dahl auf der Sportanlage "Am Kämpchen" | 10.000,00 |
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 3 |
|
|
CDU | 3 |
|
|
Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
|
|
Hagen Aktiv |
| 1 |
|
Die Linke | 1 |
|
|
FDP | 1 |
|
|
AfD | 1 |
|
|
| |||
X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 10 | ||
Dagegen: | 1 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Herr Neuhaus hat sich für den Punkt 4 gem. § 43 i.V. mit § 31 GO NRW für befangen erklärt und nicht an Beratung und Abstimmung teilgenommen.
Die Zuschüsse werden bis zum 30. November 2018 befristet. Die Umsetzung der
Maßnahmen und das Abrufen der Zuschüsse mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin sicherzustellen. Ansonsten gelten die Zuschüsse als widerrufen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschussempfänger auf diese Regelung
hinzuweisen.
