29.05.2018 - 6.1 Barrierefreier Zugang Bahnhof Rummenohl

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Beuth vom Fachbereich Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen informiert zu der in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie, dass nun der erste Entwurf vorliege.

Die Bahn sei bei unter 1000 Fahrgästen pro Tag nicht verpflichtet, eine vollständige Barrierefreiheit herzustellen, wenn in einem Umkreis von 30 Kilometern so etwas vorhanden sei.

Das gebe es in Dahlerbrück, wenn auch nur in eine Richtung aber auch am Hauptbahnhof.

Unabhängig von Realisierbarkeit und Kosten habe das Ingenieurbüro 6 Varianten erarbeitet.

 

Die erste Variante ist mit Fußweg in den Bahnübergang mit Schrankenanlage geplant. So gelange man aus dem Bahnübergang barrierefrei auf den Mittelbahnsteig. Hierbei wäre die  Fußngerunterführung weiter in Betrieb.

Die zweite Variante sehe vor, die Fußngerunterführung zu entfernen. Diesen Bereich hätte man dann für eine Rampe zum Bahnübergang mit Schrankenanlage.

 

Die dritte Variante ist eine Fußngerüberführung (Brücke) über das Gleis 1 mit Treppe und Aufzug.

 

Die vierte Variante ist eine Brücke mit Rampe.

 

Die Erneuerung der Fußngerunterhrung in barrierefreier Form ist die fünfte Variante.

 

Die sechste Variante ist ein sogenannter „Reisendenübergang“, der höhengleich mit den Gleisen ist. Hier würde man über die Gleise gehen, was aber nur außerhalb des Haltebereiches realisierbar ist, was etwa in Höhe des Bahnwärterhäuschens wäre.

 

Untersucht wurden die Varianten eins bis vier, da der Reisendenübergang zu weit gehe und hierfür zunächst Gelände erworben werden müsste.

 

Ferner würde die Variante fünf den Kostenrahmen erheblich sprengen.

 

Zur Variante drei mit Treppe und Aufzug zeige die Erfahrung aus Hohenlimburg, dass der Aufzug dort häufig kaputt gemacht werde, dadurch lange Zeit nicht in Betrieb ist und hohe Unterhaltungskosten verursache.

 

Was die Varianten mit Rampen betreffen, so müssen die Rampen sehr lang geplant sein.

 

Aus fachlicher Sicht, so Frau Beuth, rde man die ersten beiden Varianten bevorzugen.

 

Die Bahn habe aber bereits signalisiert, dass sie die dafür notwendige unternehmensinterne Genehmigung aus Sicherheitsgründen untersagen wird. So sei aus Sicht der Bahn die Einmündung eines Fußngerüberweges in einen beschrankten Bahbergang viel zu gefährlich.

 

Herr Grzeschista entgegnet, dass dies in Dahlerbrück ebenfalls so gelöst wurde.

 

Dieses Beispiel, so Frau Beuth, könne man der Bahn ja mitteilen.

 

Auch habe das Büro bereits grobe Kosten ermittelt. So würde die erste Variante, als günstigste, rund 670.000 Euro kosten.

Variante zwei liege bei etwa 820.000 Euro.

 

Die Varianten drei und vier kosten 3,7 Mio. Euro bzw. 3,3 Mio. Euro.

 

Wenn die Studie im Endzustand vorliege, werde man diese der Bahn zukommen lassen, begleitet mit der städtischen aber auch politischen Umsetzungsbitte. Ohne weitere Einflussnahme obliege aber die Entscheidung allein bei der Bahn.

 

Einzelne Fragen von Frau Peddinghaus und der Herren Jobst und Schulz werden durch Frau Beuth ausführlich beantwortet.

 

Herr Grzeschista teilt mit, dass es in Rummenohl eine Vielzahl von Behinderten gebe aber auch der Seniorenanteil stetig steigere, der die heutige Zuwegung zum Bahnsteig nutzen könne, was bedeutet, dass die jetzigen Fahrgastzahlen das Potential, die dieser Standort in Rummenohl hätte, gar nicht ausschöpfe.

Er ist der Auffassung, dass man das Gutachten auch dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) zukommen lassen sollte. Der VRR sei Besteller der Leistungen des Betriebes und der Knoten und Haltepunkte und bezahle dafür. So sei es leichter, dass der der bezahle auch zusätzlich was macht.

 

Bezüglich des Reisendenüberganges sei Musterbeispiel der Haltepunkt in Herdecke, der die gleichen Bedingungen aufweise, wie in Rummenohl, so Herr Grzeschista. Um also als Stadt Hagen nicht allein gegenüber der Bahn zu stehen, empfehle er, den VRR mit zu beteiligen.

 

Frau Beuth fügt hinzu, dass bei dem vorausgegangenen Ortstermin ein Vertreter des VRR ebenfalls dabei gewesen ist.

So wurden in Rummenohl ja tatsächlich die mobilitätseingeschränkten Bürger vernachlässigt, was man zumindest etwas mit den barrierefreien Bushaltestellen beim Ausbau der Straße ausgleichen wolle. 

 

Herr Bleicker verliest einen entsprechenden Beschlussvorschlag, über den Herr Dahme wie folgt beschließen lässt:

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl bittet die Verwaltung, die Variante 2 der Machbarkeitsstudie zur Realisierung eines barrierefreien Zugangs zum Bahnhof Rummenohl, welche die Zuschüttung der Unterführungen und eine breite, mittig angesetzte Rampe im Bahnübergangsbereich vorsieht, als die von der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl politisch gewollte Variante an die Deutsche Bahn und den Verkehrsverbund Rhein Ruhr weiterzugeben.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

3

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

-

-

-

FDP

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0