26.04.2018 - 7.5 Einziehung eines Teils des Verbindungsweges zwi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ohne Diskussion ergeht folgender Beschluss:

 

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91)aus Gründen des öffentlichen Wohles die

 

beabsichtigte Einziehung eines Teils

des Verbindungsweges zwischen

Sunderloh- und Franzstraße.

 

Die Verkehrsfläche umfasst die Grundstücke Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstücke  516 und 517. Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

3

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

1

 

 

AfD

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage