28.02.2018 - 6.1 Fußgängerüberweg Selbecker Straße - Zur Höhe
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 28.02.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Bearbeitung:
- Iris Schünadel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Dahme eröffnet den Tagesordnungspunkt. Herr E. aus der Einwohnerfragestunde überreicht der Geschäftsführung eine Unterschriftenliste hinsichtlich des Wunsches nach einer Ampel.
Herr Dahme macht auch auf den Brief des BSH-Betriebes für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH aufmerksam, welcher als Anlage 5 der Einladung beigefügt wurde und auf die Mitteilung dePolizei Hagen, welche als Tischvorlage ausgelegt und als Anlage 11 der Niederschrift beigefügt ist.
An der nachfolgenden Erörterung nehmen Frau Buczek, Frau Opitz, Frau Peddinghaus, die Herren Hoffmann, Dahme, Huyeng, Beuth, Grzeschista, Neuhaus und von der Verwaltung Herr Lichtenberg teil.
Aufgrund teilweiser eigener Erfahrungen, die sich mit den Schilderungen der Anwohnerschaft decken, halte man es überwiegend für sinnvoll, dort wieder eine Ampel einzurichten.
Frau Opitz hält die dortige gefahrene Geschwindigkeit von 50 km/h zu schnell, da man stadteinwärts aus einer Kurve kommend auf den Überweg zufahre und so zu spät reagieren könne.
Herr Hoffmann hält die Darlegung, dass aufgrund von Konsolidierung die Einrichtung einer Ampel nicht realisiert werde, für falsch. So müsse die Sicherheit doch vorgehen, insbesondere weil ausreichend Sachargumente dafürsprechen. Darüber hinaus habe man in den Jahren ohne Ampel hinreichend Erfahrungen sammeln können, die dafür sprechen sollten die damalige falsche Entscheidung zu korrigieren.
Frau Peddinghaus macht auf den stadteinwärts, direkt vor dem Zebrastreifen befindlichen Parkstreifen aufmerksam, der aufgrund der Markierung ein Parken dort nicht erlaubt. Dennoch werde dort geparkt. Dies dürfe durch eine entsprechend bauliche Veränderung, wie durch Setzen von Pollern oder ähnliches, gar nicht erst möglich sein.
Herr Huyeng schlägt vor, dort nochmal einen Ortstermin mit dem zuständigen Fachbereich vorzunehmen. Ferner wundert es ihn, dass dort ein Zebrastreifen aufgebracht wurde. So reiche, seiner Auffassung nach, die dortige Frequentierung nicht aus. Insbesondere weil ein Zebrastreifen eine Sicherheit vermittelt, die es nicht gebe.
Herr Lichtenberg informiert dazu, dass die Verkehrsbehörde, der Straßenbaulastträger und die Polizei sich die Situation vor Ort nochmals angeschaut haben, um zu schauen, was dort weiterhin noch möglich sei.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass dort bereits viele Maßnahmen durchgeführt wurden, wie die Aufbringung von Piktogrammen, eine „Achtung Kinder“ –Beschilderung und die Einziehung von Parkplätzen. Auch die Beleuchtung sei gemäß den Vorschriften ausreichend. So werde er aber die Anregung, die gesperrte Parkfläche mit Pollern zu versehen, mitnehmen und prüfen.
Ferner werde eine mobile Messanlage der Stadt dort aufgestellt.
Eine Abfrage bei der Polizei habe ergeben, dass dort in den letzten 3 Jahren 2 Unfälle mit Sachschaden passiert seien und der sich kürzlich ereignete Unfall mit Personenschaden. Dem Polizeibericht des letzten Unfalls konnte man entnehmen, dass dies aufgrund einer Unachtsamkeit des Autofahrers zurückzuführen war, was aber überall passieren könne.
Eine neue Ampel stehe einem Finanzierungsvorbehalt entgegen. Diese Entscheidung müsse der Rat mittragen.
Die angesprochene Geschwindigkeitsreduzierung gebe die Rechtslage nicht her, da der Verkehrsfluss hoch geachtet werde und gegeben sein muss in der Straßenverkehrsordnung.
Die Frage nach den Kosten für die Installation einer Ampelanlage konnte nicht beantwortet werden. So schlägt Frau Buczek vor, eine entsprechende Kostenaufstellung durch die Verwaltung vornehmen zu lassen.
Herr Neuhaus wendet dazu ein, dass es auch um die Folgekosten der Wartung dieser Ampel gehe. So appelliere er an alle, die die damalige Entscheidung mitgetroffen haben, die Ampel dort wegzunehmen, sich zu erinnern, dass man sich die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Aber alle damals geforderten Ersatzmaßnahmen zur Sicherheit des Überweges wurden auch entsprechend umgesetzt. Erwachsene Fußgänger tragen ebenso Verantwortung für ihre Sicherheit.
Auch mit Ampel habe es damals Situationen gegeben, in der Kinder ohne die Ampelanforderung über die Straße gelaufen seien, sodass eine Ampel die dortige Sicherheit seiner Auffassung nicht erhöhen werde. Wer verantwortungslos im Straßenverkehr unterwegs sei, ob Autofahrer oder Fußgänger, werde sein Verhalten nicht durch eine Ampel ändern.
Frau Opitz schlägt vor prüfen zu lassen, den Fußgängerüberweg Richtung Waschanlage / Bushaltestelle zu verlegen.
Weitere Wortbeiträge gibt es nicht, sodass Herr Dahme einen Beschlussvorschlag verliest, über den wie folgt beschlossen wird:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beauftragt die Verwaltung effektive Maßnahmen zu ergreifen, die den Überweg Selbecker Straße/Ecke Zur Höhe für Fußgänger sicherer macht. Diese Maßnahmen sind zeitnah umzusetzen.
Sollte die Verwaltung zu dem Schluss kommen, dass zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger außer der Wiederinbetriebnahme einer Lichtzeichenanlage keine weiteren verkehrsregelnden Maßnahmen effektiv sind, so empfiehlt die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl dringend, die vormals dort vorhandene Lichtzeichenanlage im Bereich Selbecker Str./Zur Höhe wieder in Betrieb zu nehmen. Hierzu sind frühestmöglich Mittel in den Haushalt einzustellen. Dabei sind alle Fördermöglichkeiten und technischen Einsparmöglichkeiten auszuschöpfen.
Anlagen zur Vorlage
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394,2 kB
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Anlagen
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