12.12.2018 - 6.13 Bebauungsplan Nr. 8/18 (686) Wohnbebauung Dahms...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kingreen beantragt, auch bei dem Verfahren nach § 13 a BauGB, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen.

Frau Schuchardt schließt sich dem Antrag an.

 

Herr Grothe teilt mit, dass im weiteren Verlauf des Verfahrens die Bürger gleichwohl beteiligt werden, jedoch im angestrebten Verfahren, die Umsetzung beschleunigt werden könne

 

Auf die Frage von Frau Kingreen führt Herr Grothe aus, dass dies bei der Offenlage, die auch in der Tagespresse veröffentlicht werde, geschehen könne.

 

Frau Schuchardt bittet, die einzelnen Beschlussteile getrennt abstimmen zu lassen.

 

Herr Quardt entspricht dem Wunsch und lässt über die einzelnen Teile des Beschlussvorschlages getrennt abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplans Nr. 8/18 (686) Wohnbebauung Dahmsheide Verfahren nach § 13a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

3

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

-

-

-

Parteilos

-

-

-

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

3

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

 

2

 

Hagen Aktiv

 

1

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

 

1

 

AfD

 

 

 

Parteilos

 

 

 

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

9

Dagegen:

4

Enthaltungen:

0

 

Geltungsbereich:

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8/18 (686) Wohnbebauung Dahmsheide Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) liegt in der Gemarkung Eckesey im Stadtbezirk Mitte. Das Plangebiet befindet sich in Flur 9 und umfasst einen Teil des Flurstücks 422. Im Norden grenzt das Plangebiet an Wohnbebauung an der Theresenstraße, im Osten an Wohnbebauung an der Dahmsheide, im Süden an eine öffentliche Grünfläche sowie den Verkehrskindergarten und im Westen an die Turnhalle Dahmsheide.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans soll im III. Quartal des Jahres 2019 durchgeführt werden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

3

 

 

ndnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

-

-

-

Parteilos

-

-

-

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=3004&TOLFDNR=270717&selfaction=print