12.12.2018 - 6.4 Prüfung der Genehmigungsfähigkeit nach § 34 Bau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bartscher beantragt zu beschließen, für den genannten GWG-Block in Wehringhausen ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

 

Herr Goldbach führt aus, dass die Kindertagesstättenplätze dringend benötigt werden, aber sein Fachbereich nicht Planungsbehörde sei.

 

Frau Kingreen schließt sich dem Antrag von Frau Bartscher an, da sie sich, unabhängig von der benötigten Anzahl von Kindertagesplätzen, nicht vorstellen kann, wie der zusätzliche Verkehr, der ein Discounter und eine Kindertagesstätte verursachen, dort bewältigt werden soll und hofft aus ein entsprechendes Verkehrsgutachten.

 

Herr Goldbach bekräftigt noch einmal, dass die Plätze der Kindertageseinrichtung dringend benötigt werden. Es bestehe noch die eventuelle Aussicht auf eine 3zügige Einrichtung am anderen Ende der Lange Straße. Auch mit diesen Plätzen wäre der Bedarf in Wehringhausen noch nicht gedeckt.

 

Herr Häßner führt aus, dass bereits in der Bezirksvertretung die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beschlossen worden sei. Er unterstützt weiter diesen Beschluss, da er nicht möchte, dass das Zentrum von Wehringhausen am Wilhelmsplatz, einzelhandelsmäßig verödet. Sollten die Pläne der GWG verwirklicht werden, befänden sich drei große Discounter in unmittelbarer Nähe.

 

Auf die Aufforderung von Herrn Häßner begründet Herr Quardt die Haltung seiner Fraktion damit, dass es in dieser Vorlage um die Kenntnisnahme einer Stellungnahme der rechtlichen Bewertung des Vorhabens nach § 34 BauGB gehe, wonach hier bereits Baurecht bestehe.

 

Herr Grothe informiert, dass nach Beschlussfassung in der Bezirksvertretung Mitte, der Stadtentwicklungsausschuss der Verwaltung einen Auftrag zur rechtlichen Prüfung der Situation erteilt habe, was mit dieser Vorlage geschehen sei.

Es gehe hier um die Art der Nutzung. Auch bei einem Verfahren nach § 34 BauGB werde die Einzelhandelssituation, die verkehrliche Situation und die Lärmentwicklung geprüft.

 

Auf den Einwand von Herrn Häßner, dass die Bürger in Wehringhausen an dem Verfahren beteiligt werden wollen, sagt Herr Grothe, dass dies in einem Beschluss formuliert werden könne.

 

Herr Peters macht darauf aufmerksam, dass die Bezirksvertretung Mitte bereits beschlossen habe, ein Bebauungsplanverfahren einzurichten, der weiter Bestand habe und versteht die Notwendigkeit eines erneuten Beschlusses nicht.

 

Herr Bleicker formuliert einen Beschlussvorschlag, über den Herr Quardt abstimmen lässt.

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Beschluss:

  1. Das Ergebnis der Prüfung einer Entwicklung des GWG-Karrees nach § 34 BauGB wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die Verwaltung zu beauftragen, für das GWG Karree zwischen Minerva-, Ewald-, Gustavstraße und Lange Straße ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

6

 

 

CDU

 

2

1

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

FDP

 

1

 

Die Linke.

1

 

 

AfD

-

-

-

Parteilos

-

-

-

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

10

Dagegen:

3

Enthaltungen:

1

 

 

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