07.11.2018 - 8.4 Erlass einer Veränderungssperre für den aufzust...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 07.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Schmidt möchte wissen, ob es zeitliche Vorgaben gebe, um das Bebauungsplanverfahren abzuwickeln und wie das weitere Vorgehen geplant sei.
Herr Grothe teilt dazu mit, dass die Veränderungssperre der Verwaltung einen zeitlichen Rahmen von 3 Jahren gebe. So werde man zunächst abwarten, welche Informationen man vom Gericht erhalte, da ein entsprechendes Urteil die bis dahin geleistete Arbeit nur wertlos mache. Dies sei im Verhältnis zu bringen.
Weitere Wortbeiträge gibt es nicht.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 3/18 (681)
Wohnbebauung Fleyer Straße - nördl. Einmündung Steubenstraße in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennummer 1003/2018 ist.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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