07.11.2018 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 07.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Frau A. bezieht sich auf den aktuellen Tagesordnungspunkt I.8.4 – Erlass einer Veränderungssperre für den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 3/18 (681) Wohnbebauung Fleyer Straße – nördl. Einmündung Steubenstraße
(Vorlage: 1003/2018) und möchte wissen, ob die abgelehnten Bauanträge, die bereits vor den aktuellen Beschlüssen für das Grundstück Fleyerstr. 174 gestellt wurden, im Klageverfahren mit einbezogen sind oder das Grundstück in der Größe bebaut werden dürfe, wenn der eingereichten Klage stattgegeben werde.
Herr Grothe erklärt dazu, dass der damals gestellte Bauantrag zunächst für ein Jahr zurückgestellt wurde. Eine weitere Zurückstellung kann nur durch den Erlass einer Veränderungssperre erfolgen, was die Verwaltung der Politik mit der aktuellen Vorlage vorschlägt. Wenn der Rat dem Vorschlag folgt, kann das Verfahren bis zu drei Jahren zurückgestellt werden, um einerseits abzuwarten, was aus dem Gerichtsverfahren wird bzw. um den Bebauungsplan aufzustellen. Zum derzeitigen Stand der Klage gegen das Bebauungsplanverfahren liegen der Verwaltung keine Informationen vor.
Frau A. möchte weiterhin wissen, ob die betroffenen Nachbarn von dem Ausgang der Klage rechtzeitig benachrichtigt werden, um eventuell eine Gegenklage einreichen zu können. So bittet Frau A. darum, dass das Bauamt die Betroffenen entsprechend benachrichtigt.
Herr Grothe sagt zu, die Frage zur Prüfung mitzunehmen.
Darüber hinaus möchte Frau A. wissen, warum die Grundstücke in der oberen Fleyer Straße und Steubenstraße vermessen wurden, ob dies mit der Aufstellung des Bebauungsplanes zusammenhänge.
Herr Grothe teilt mit, dass er konkret keine Kenntnis über eine solche Vermessung habe. Die Vermutung könnte aber richtig sein. So werde für einen Bebauungsplan der aktuelle Bestand der Gebäude und die Situation vor Ort benötigt.
Darüber hinaus werden keine Einwohnerfragen gestellt.
