07.02.2018 - 6.1 Einteilung der bezirksbezogenen Mittel für 2018...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 07.02.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Bearbeitung:
- Iris Kappel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bleicker erläutert kurz, die gegenüber den vergangenen Jahren vereinfachte Aufteilung dieser der Bezirksvertretung zur Verfügung stehenden freien Verfügungsmittel gem. § 37 GO NRW.
Zudem erklärt er den 2. Absatz des Beschlussvorschlages damit, dass die bisherige Freigabe der im Ganzen zur Verfügung stehenden Mittel durch den Kämmerer auf 60 % Verügbarkeit zurzeit beschränkt ist. Dies schränke der Planbarkeit für verschiedene Zuschussmöglichkeiten erheblich ein, da nicht alle Maßnahmen kurzfristig umzusetzen seien. Daher regt er an, den Kämmerer zu beauftragen den vollen Betrag der bezirksbezogenen Mittel bereits jetzt freizugeben.
Auf diesen Beschlussvorschlag haben sich alle Bezirksbürgermeister bezirksübergreifend geeinigt.
Beschluss:
- Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt folgende Einteilung ihrer freien Mittel nach § 37 GO NRW:
Bezeichnung | Freie Mittel (in €) |
Mittel der Bezirksvertretung ohne Beschluss (repräsentative Mittel des Bezirksbürgermeisters) |
4.000 |
Mittel der Bezirksvertretung mit Beschluss |
23.000 |
Summe |
27.000 |
Die beiden Positionen sind gegenseitig deckungsfähig.
- Da nach den Bewirtschaftungsregeln des Kämmerers die Umsetzung der durch die bezirksbezogenen Mittel beschlossenen Maßnahmen innerhalb eines Kalenderjahres umgesetzt sein müssen, gleichwohl aber die letzte Bewirtschaftungsfreigabe in den vergangenen Jahren immer erst sehr spät erfolgte und somit für anspruchsvollere Maßnahmen, wie etwa Straßensanierungsmaßnahmen, Wiederherrichtung von Kinderspielplätze oder Ähnliches die Umsetzungszeit fehlte, beauftragt die Bezirksvertretung Hagen-Mitte den Kämmerer, eine zeitnahe und vollständige Mittelfreigabe (freie und zweckgebundene Mittel) zu Anfang des Jahres zu verfügen.
