29.11.2018 - 2.2 Bericht zur Haushaltslage

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Gerbersmann erläutert den Bericht zur Haushaltslage und stellt heraus, dass die  voraussichtliche Verbesserung von 5,3 Mio. Euro ein Stand vor den Jahresabschlussbuchungen sei. Nicht enthalten seien bisher Risiken wie beispielsweise aus Pensions- und Instandhaltungsrückstellungen oder möglicher Sonderabschreibungen hinsichtlich der Fuhrparkbrücke.
Den Seiten 5 und 6 des Prognoseberichtes lasse sich entnehmen, dass die Verbesserung im Wesentlichen auf dem Zuwachs bei der Gewerbesteuer beruhe, der so nicht in jedem Jahr erwartet werden könne. Deutliche Verschlechterungen seien im sozialen Bereich eingetreten.
Nach der Fortschreibung des Haushaltes 2018/2019 habe es Veränderungen gegeben. Aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz ergebe sich ein einmaliger Sonderertrag in Höhe von 1 Mio. Euro für das Jahr 2017, der 2019 gezahlt werde. Aus dem Fonds Deutsche Einheit ergebe sich für 2019 ein einmaliger Effekt in Höhe von rund 900.000 Euro. Durch Umverteilungen bei der Bundesentlastung ergebe sich voraussichtlich eine Verbesserung bei der Umsatzsteuer in Höhe von 2,5 Mio. Euro sowie eine Verschlechterung bei den Kosten der Unterkunft von 4,0 Mio. Euro und somit eine summarische Verschlechterung in Höhe von 1,5 Mio. Euro.
Die Absenkung der LWL-Umlage führe nach Änderung der Umlagegrundlage zu einer Entlastung von 400.000 Euro statt der ursprünglich berechneten 900.000 Euro. Bei den Schlüsselzuweisungen sei nach der aktuellen Modellrechnung mit einem Mehrbetrag von 3,2 Mio. Euro zu rechnen.
Dies ergebe in Summe eine Verbesserung in Höhe von 4,0 Mio. Euro gegenüber der Fortschreibung der Planung.
Vor diesem Hintergrund möchte er aufgrund des aktuellen Presseartikels die Haushaltslage für 2018 und 2019 einordnen.

Hagen sei mit immer noch deutlich über 1 Mrd. Euro Schulden, also mehr als 5.500 Euro pro Einwohner, weiterhin unter den vier am höchsten pro Kopf verschuldeten Städten in NRW. Die Überschuldung betrage bilanziell 70 Mio. Euro, obwohl die Überschuldung durch Veränderungen bei den Beihilferückstellungen, die derzeit mit dem Land diskutiert werde, um 40 Mio. Euro reduziert werden konnte. Hinsichtlich der anstehenden Straßenneubewertung werde die bilanzielle Überschuldung voraussichtlich auf weit über 100 Mio. Euro steigen.
Hagen sei nach den Regeln des Stärkungspaktgesetzes weiterhin verpflichtet, jeden Haushalt nicht nur in der Planung, sondern auch im Ist auszugleichen, da sonst die Hilfe bis 2020 nicht fließe. Ab 2021 müsse Hagen den Haushalt ohne Hilfe ausgleichen. Das schaffe Hagen nur, weil nach den Regeln des Landes die Orientierungsdaten eingeplant wurden. Diese würden bis 2022 bei der Einkommenssteuer, der Umsatzsteuer und den Schlüsselzuweisungen eine Steigerung von zusammen rund 31 Mio. Euro vorsehen. Wenn diese nicht eintrete, ergäbe dies in der Finanzplanung für 2022 ein Defizit in Höhe von 25 Mio. Euro.
Die Stadt plane nach diesen Regeln nur mit einer moderaten Zinssteigerung. Wenn diese nur 1 % höher ausfalle, würden 10 Mio. Euro fehlen.
Weiterhin werde formal korrekt durchgehend bis 2022 mit der bislang höchsten Hagener Gewerbesteuer von 105 Mio. Euro geplant. Falle die Gewerbesteuer 10% niedriger aus, würden weitere 10 Mio. Euro fehlen. Er erinnere daran, dass die Gewerbesteuer vor fünf Jahren nur bei 60 Mio. Euro gelegen habe. Diese aktuell hohe Gewerbesteuer werde auch durchgeplant, obwohl im dritten Quartal die Wirtschaftskraft erstmals gesunken sei. Weil die Wirtschaftsweisen davon ausgehen würden, dass es am Jahresende trotzdem über das Jahr gesehen ein Wachstum bei der Wirtschaftskraft geben werde, sei dies vertretbar. Er verdeutliche jedoch, dass zwei weitere Quartale mit zurückgehender Wirtschaftsleistung bereits im Jahr 2019 den Ansatz bei den Gewerbesteuern gefährden würden.
Zu den derzeit erkennbaren Verbesserungen für 2019 in Höhe von etwa 4 Mio. Euro führt er aus, dass es neben den genannten Zins- und Gewerbesteuerrisken weitere Risiken und konkrete Mehrkosten gebe. Mehr als eine halbe Mio. Euro sei bereits für die Waste-Watcher und die Sozialarbeiter an der „Bohne“ verplant. Weitere Mittel in Höhe von 1 - 2 Mio. Euro würden bereits jetzt erkennbar bei der Bauunterhaltung benötigt. Die Entwicklung hinsichtlich der Fuhrparkbrücke sei noch nicht absehbar. Sofern das Land ab 2020 die 2. Stufe des SOFIA-Gutachtens umsetze, würden mindestens 5 - 10 Mio. Euro zusätzlich fehlen.
Ab 2020 bestünden auch Risiken hinsichtlich der Tarifsteigerungen, die bisher nur mit 1 % eingeplant seien.
Die beschlossene Fortschreibung ende bei einem Etat in Höhe von 720 Mio. Euro mit einem nahezu unbedeutenden Überschuss von 250.000 Euro. Nach Abzug der bereits konkretisierten Risiken für 2019 bewege sich die Stadt Hagen maximal auf dem Niveau des Planjahres 2017 mit 2 Mio. Euro Überschuss, was in Anbetracht des Etats kein hoher Puffer sei.
Wer im Jahr 2019 Millionenbeträge ausgebe, riskiere bei der geringsten Veränderung der Wirtschaftslage eine völlig unnötige Haushaltssperre. Wer für die Folgejahre strukturelle Ausgaben in Millionenhöhe verspreche, riskiere ab 2020 neue Sparpakete in Größenordnungen wie vor fünf Jahren.
Er plädiere dafür, gemeinsam bei Land und Bund für wirkliche Entlastungen zu kämpfen. Dann könne man sich auch Mehrausgaben leisten. Zum jetzigen Zeitpunkt könne man dies seiner Auffassung nach nicht.
Er sage aber zu, dass es beim Ausbau von Kindergärten und der OGS keinen zusätzlichen Platz in 2019 geben werde, der an den Finanzen scheitere. Das Problem seien hier andere Rahmenbedingungen. Was sich in der heutigen Zeit planen, bauen und mit Personal versorgen lasse, werde eingerichtet.

Herr Dr. Ramrath begrüßt die verhalten positive Entwicklung der Finanzen.
Zum Hintergrund des gemeinsamen Antrags der Fraktionen von CDU, Bündnis 90 / Die Grünen, Hagen Aktiv und FDP teilt er mit, dass diesen zur soliden Beurteilung von Verbesserungen und Risiken eine zahlenmäßig verständliche Aufbereitung fehle. Prognosen sollten möglichst mit einer Schwankungsbreite aufgelistet werden. 
In der Jahresveranstaltung der SIHK hätten die Herren Stoffels und Dr. Geruschkat ausgeführt, dass die heimische Industrie derzeit floriere, dass es aber auch erhebliche Risiken für die weitere konjunkturelle Entwicklung gebe, die auch auf weltwirtschaftliche Faktoren zurückzuführen seien. 

Herr Rudel blickt darauf zurück, dass sich seine Fraktion bereits 2017 intensiv mit dem Haushalt beschäftigt und Schwerpunkte benannt habe. Viele dieser Ideen seien richtig gewesen, was auch der Kämmerer bestätigt habe. Die CDU habe behauptet, dass man Geschenke verteilen wolle, sehe aber in ihrem eigenen Antrag bereits den sozialen Frieden gefährdet. Der Antrag zeige, dass die SPD mit ihrem beharrlichen Ansprechen und Diskutieren der Probleme in der Stadt auf dem richtigen Weg gewesen sei.

Herr Thielmann weist darauf hin, dass ab dem Jahr 2020 keine Grundsteuer mehr erhoben werden dürfe, wenn nicht bis Ende des Jahres 2019 im Bundesgesetzblatt eine Neuregelung veröffentlicht werde. Dies würde dazu führen, dass man kaum über Ausgaben nachdenken dürfe, weil dann eine erhebliche Summe an Einnahmen fehlen würde.

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt dazu mit, dass es sich nach Angaben des Kämmerers um 50 Mio. Euro handle.

Herr König geht darauf ein, dass es zusätzliche Gelder von Bund und Land gegeben habe, die finanzielle Spielräume eröffnet hätten, die auch genutzt würden. Es gebe bereits außerplanmäßige Maßnahmen wie den Umbau des Eingangsbereiches im Bürgeramt und der ehemaligen Kantine. Andere Maßnahmen, die im Haushalt stünden, würden dagegen nicht umgesetzt.
Da der Kämmerer mitgeteilt habe, dass es keine finanziellen Hürden hinsichtlich der Schaffung neuer OGS-Plätze gebe, wolle er wissen, welche zusätzlichen finanziellen, organisatorischen und personellen Ressourcen geschaffen worden seien, um die vom Rat beschlossenen zusätzlichen 200 OGS-Plätze einzurichten.
Auch hinsichtlich der Kita-Gebühren habe seine Fraktion stetig auf den dringenden Handlungsbedarf hingewiesen. In der letzten Ratssitzung habe der Oberbürgermeister zugesagt, dass finanzielle Spielräume durchaus für die von der SPD vorgegebene Richtung genutzt werden könnten.

Herr Oberbürgermeister Schulz wirft ein, dass er das so nicht ausgedrückt habe.

Herr König führt weiter aus, dass bereits im ersten Halbjahr 2019 versucht werden sollte, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Der Antrag der „Allianz“ gehe in die richtige Richtung, daher werde seine Fraktion ihm zustimmen.

Herr Riechel hält die Forderung nach mehr Ausgaben in den Bereichen OGS, Kitas, ÖPNV etc. für inhaltlich nachvollziehbar. Nach den Regeln des Stärkungspaktgesetzes müssten Überschüsse jedoch in der Regel zu Tilgungszwecken eingesetzt werden. Die aktuellen Konjunkturdaten seien rückläufig, daher rechne er nicht damit, dass die Gewerbesteuer weiterhin so fließe wie 2018. Der Kämmerer soll daher durch den Antrag beauftragt werden, zu prüfen, ob die Ergebnisentwicklungen struktureller Art oder einmalige Effekte seien und ob neu anstehende Ausgaben mit den zusätzlichen Mitteln gedeckt werden könnten oder zu Haushaltssperren und erneuten Sparmaßnahmen führen würden.

Herr Hentschel teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag unterstützen werde und zeigt sich verwundert über die Wortbeitrage aus den Fraktionen FDP und
Bündnis 90 / Die Grünen. Er gehe davon aus, dass eine Neuregelung hinsichtlich der Grundsteuern rechtzeitig erfolgen werde und ein gewisser finanzieller Handlungsspielraum bestehe.

Herr Schmidt äußert den Wunsch, dass die Politik kurzfristig und nicht nur anlassbezogen informiert werden soll, wenn im Haushalt geplante Ausgaben nicht realisiert werden können und dadurch finanzielle Spielräume entstünden. Die Politik müsse die Möglichkeit haben, ihrem Gestaltungsauftrag gerecht zu werden.

Herr Rudel bittet den Kämmerer um nähere Erläuterungen zur Thematik Grundsteuer B. Mit Blick auf die Begründung des Antrages der „Allianz“ teilt er die Verwunderung von Herrn Hentschel über die Wortbeitrage aus der Richtung von FDP und Bündnis 90 / Die Grünen, die in eine andere Richtung gegangen seien.

Herr Gerbersmann erläutert, dass bezüglich der Grundsteuer bis Ende 2019 eine gesetzliche Regelung erforderlich sei. Es gebe einen Vorschlag, aber dieser müsse noch durch Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Die operative Umsetzung müsse bis 2023 erfolgen. Dies sei eine enorme Aufgabe, wenn es um Hunderttausende oder sogar Millionen Grundstücke gehe.
Weiterhin bestätigt er die Ausführungen von Herrn Riechel. Für wegbrechende HSP-Maßnahmen müsse ein Ersatz im HSP gefunden werden und es dürfe keine neuen freiwilligen Leistungen ohne den Wegfall alter freiwilliger Leistungen geben.
Den Vorschlag von Herrn Schmidt könne er nachvollziehen. Berichte zum laufenden Haushalt würden quartalsweise erfolgen. Aus diesen könnten die Einschätzungen zum Jahresergebnis entnommen werden. Diese würde er im Haupt- und Finanzausschuss auch mitteilen. Der Bericht zum 3. Quartal sei zwar etwas spät, könne aber auch erst nach Ende des Quartals erstellt werden und benötige etwas Zeit, sodass eine frühere Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses nicht erreicht werden konnte. Zum investiven Bereich könne er aufgrund zahlreicher verschiedener Faktoren keine regelmäßigen aktuellen Listen zusagen.

Herr König informiert darüber, dass die Stadt Oberhausen mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde eine Senkung der Kindergartenbeiträge beschlossen habe, obwohl sie bezüglich des Haushalts in ähnlicher Lage wie die Stadt Hagen sein dürfte.
Sofern OGS-Plätze freiwillige Leistungen seien, würde die Zusage des Kämmerers, dass er den Ausbau von OGS-Plätzen nicht an den Finanzen scheitern lassen werde, den Restriktionen des Stärkungspaktgesetzes widersprechen.

Herr Gerbersmann hält den Bereich OGS nicht für eine freiwillige Leistung und geht davon aus, dass die Bezirksregierung Erweiterungen in diesem Bereich auch nicht als freiwillige Leistung bezeichnen und verhindern werde.

Herr Wisotzki erwähnt, dass der Eckpfeiler der Finanzierung und einzige beeinflussbare Steuer die Grundsteuer sein. Durch Brachflächensanierung und Gewerbeansiedlung könnte diese gesteigert werden. Der Rat habe beschlossen, 1,3 Mio. Euro für Brachflächenentwicklung zur Verfügung zu stellen. Da es kein integriertes Handlungskonzept und keine entsprechenden Bebauungspläne gebe, würden am Jahresende die 1,3 Mio. Euro in den Freizeitbereich fließen, damit sie nicht verloren gingen. Er möchte, dass die Brachflächenentwicklung gemeinsam vorangebracht werde.

 

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1.) Beschlussvorschlag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90 / Die Gnen, Hagen Aktiv und FDP:

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Ratssitzung darzustellen, …
 

- welche positiven Veränderungen in der Ergebnisentwicklung des Haushalts strukturellen Charakter haben und bei welchen es sich um Einmal-Effekte handelt, …

 

- ob und ggf. welche Möglichkeiten sich auf Basis der aktuellen Ergebnisentwicklung im Jahr 2019 haushaltsrechtlich ergeben, um bislang nicht vorgesehene einnahmemindernde oder ausgabenerhöhende Maßnahmen durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

-

-

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

 

2.) Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage