29.11.2018 - 5.9 Richtlinien für die Förderung der freien Kultur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.9
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Astrid Jakobs
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Pfefferer fragt, ob weiterhin Projekte und Veranstaltungen gefördert werden können, an deren Gewerkschaften beteiligt seien. Politische Parteien und Gruppierungen seien ja ausgeschlossen.
Herr Oberbürgermeister Schulz teilt dazu mit, dass Gewerkschaften nicht ausgeschlossen worden seien.
Beschluss:
Die Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit werden mit den folgenden Ergänzungen / Änderungen des Kultur- und Weiterbildungsausschuss in Kraft gesetzt.
Punkt 3.4 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:
Die Entscheidung über die Förderung trifft das Kulturbüro. Hierüber wird der Antragsteller mit einem Bewilligungsbescheid schriftlich informiert.
Punkt 3.7 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:
Die Antragstellerin / der Antragsteller hat auf allen Ankündigungen (Plakaten, Programmen, Broschüren, Internetpräsentationen etc.) an deutlich sichtbarer Stelle mit dem Logo „Hagen – Stadt der Fernuniversität –“ auf die Förderung hinzuweisen. Neue Förderanträge können erst dann gestellt werden, wenn der Verwendungsnachweis für vorangegangene Projekte vorgelegt worden ist.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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66,1 kB
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1,1 MB
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31,4 kB
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