29.11.2018 - 5.24 16 Strategische Ziele für Hagen (Version Juli 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.24
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 29.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:04
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Anna Terletzki
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
[Anmerkung des Schriftführers: Der TOP I.5.24. (Vorlage 0734/2018, 16 Strategische Ziele für Hagen (Version Juli 2018)) wurde als 1. Punkt der Tagesordnungspunkte der Verwaltung beraten.]
Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert, dass die Verwaltung einen Beschlussvorschlag auf Basis des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses erstellt habe. Zusätzlich seien noch Vorschläge zu Formulierungsänderungen ausgelegt worden.
Herr Dr. Ramrath blickt auf die Beratung und mehrheitliche Beschlussfassung im Stadtentwicklungsausschuss zurück. Seine Fraktion begrüße, dass insbesondere beim strategischen Ziel Nr. 13, das sich mit der heimischen Wirtschaft befasse, neue Formulierungen gelungen seien, die das Thema besser herausheben würden.
Er schlage vor, sich als Haupt- und Finanzausschuss den Beschlüssen des Stadtentwicklungsausschusses anzuschließen, weist jedoch auf Stellungnahmen der SIHK und anderer Organisationen der heimischen Wirtschaft zum Ziel Nr. 13 hin, denen noch Raum gegeben werden sollte.
Herr Schmidt zeigt sich erfreut, dass die Vorschläge seiner Fraktion zum Ziel 1 im Stadtentwicklungsausschuss weitgehend akzeptiert worden seien. Den Ausführungen von Dr. Ramrath schließe er sich an und hoffe darüber hinaus, dass die Vorschläge zum Ziel 8, die ein klares Bekenntnis zur Fortentwicklung der heimischen Sportstätten und zur Bäderlandschaft enthielten, im Sport- und Freizeitausschuss beschlossen würden. In der heutigen Sitzung würde man dem gebündelten Vorschlag zustimmen.
Herr Rudel schließt sich ebenfalls den Ausführungen von Herrn Dr. Ramrath an. Auch gegen eine Befassung mit den Stellungnahmen der SIHK und den anderen Wirtschaftsorganisationen bestünden keine Bedenken. Fraglich sei jedoch, ob man dann die Ratssitzung am 13.12.2018 erreichen könne.
Herr Grothe hält es für sinnvoll, wenn eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 13.12.2018 erfolgen könne und nicht erst am 21.02.2019. Man befinde sich nach zwei Beschlussrunden kurz vor dem Ziel und sollte dieses nicht wegen eines einzelnen strategischen Punktes verschieben. Es würden zunächst nur 16 strategische Ziele beschlossen. Diese Ziele sollen im Jahr 2019 mit Maßnahmen ausgefüllt werden. Es werde dann noch eine Beteiligungsrunde, ein Hagen-Forum und Gespräche geben, auch mit der SIHK.
Herr Oberbürgermeister Schulz blickt darauf zurück, dass es einen sehr breiten Beteiligungsprozess gegeben habe. Dieser führe nie dazu, dass alle im Prozess geäußerten Wünsche berücksichtigt werden könnten. Er begrüße ausdrücklich die Akzentuierungen der Interessen aus der Wirtschaft, warne aber davor, den Beteiligungsprozess nochmals in eine Richtung zu öffnen, da dies voraussichtlich gleichartige Wünsche bei vielen anderen Beteiligten wecken würde, die sich mit ihren Beiträgen nicht durchsetzen konnten. Den Ausführungen von Herrn Grothe schließe er sich an.
Herr Dr. Bücker teilt mit, dass seine Fraktion in allen zur Diskussion stehenden Punkten der ursprünglichen Version des Gutachters beipflichte und nicht den Veränderungen. Die Gutachterversion sei auf der Basis einer breiten Beteiligung von Bürgern und Politik entstanden. Für ihn solle gelten, was als Ergebnis der Bürgerbeteiligung entstanden sei. Seine Fraktion werde den Beschlussvorschlag daher ablehnen.
Herr Riechel hält den Bündelungsvorschlag für gut gemacht. Man stimme aus unterschiedlichen Gründen nicht allen Änderungsvorschlägen zu, könne ihn aber als Einbringung oder 1. Lesung betrachten und im Rat beschließen, zumal es noch Beratungsbedarf gebe.
Herr Hentschel schließt sich den Ausführungen von Herrn Oberbürgermeister Schulz, Herrn Grothe und der CDU-Fraktion an. Die bisherigen Ergebnisse könnten nicht alle Wünsche erfüllen, seien aber auf demokratischem Weg entstanden und müssten zum Ende gebracht werden.
Herr Schmidt vertritt die Auffassung, dass im bisherigen Beteiligungsprozess jeder ausreichend Gelegenheit gehabt habe, sich zu beteiligen; auch die SIHK.
Was am 23.07.2018 zu Papier gebracht worden sei, sei eine Interpretation der Ergebnisse aus den verschiedenen Konferenzen und Werkstätten. Korrekturen durch die Politik aufgrund einer anderen Wahrnehmung würden keine Verfälschung des Bürgerwillens bedeuten. Er spreche sich dafür aus, die Angelegenheit nun zum Abschluss zu bringen und in der Ratssitzung am 13.12.2018 zu entscheiden.
Herr Dr. Ramrath empfiehlt, sich dem Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungsausschusses anzuschließen. Die Änderungsvorschläge, die bis dahin vorgelegen hätten, seien abgearbeitet, gebündelt und von der Wirtschaft in Vertretung durch die SIHK begrüßt worden. Es bestehe aus Sicht der CDU-Fraktion kein Bedarf mehr, diese wieder zu öffnen. Bis zur Ratssitzung könne ermittelt werden, welche Änderungswünsche zu anderen Zielen noch bestehen würden.
Herr Dr. Geiersbach möchte wissen, was unter der Formulierung „unbürokratische Anwendung planungsrechtlicher Bestimmungen“ zu verstehen sei.
Herr Oberbürgermeister Schulz schlägt vor, nicht den Beschlussvorschlag des Stadtentwicklungsausschusses zu übernehmen, sondern den von der Verwaltung auf Basis des Vorschlages des Stadtentwicklungsausschusses gebündelten Vorschlag, der auch sprachliche Änderungsvorschläge enthalte. Die Formulierung „unbürokratische Anwendung planungsrechtlicher Bestimmungen“ sei dort in „effektive Anwendung planungsrechtlicher Bestimmungen“ verändert worden.
Herr Dr. Geiersbach ergänzt, dass er sich bei der Formulierung „Stärkung des bisherigen Industrieprofils des Wirtschaftsstandortes für Metallverarbeitung und Logistik“ nicht erklären könne, warum die Logistik aufgeführt worden sei. Er halte die Vielzahl der Speditionen und die von ihnen belegten Flächen für eine der Ursachen der verhältnismäßig geringen Wirtschaftskraft.
Herr Dr. Bücker teilt nicht die Ansicht von Herrn Schmidt, dass nur interpretatorische Fehler der Gutachter korrigiert worden seien. Vielmehr seien in der Folge seitens der Politik eigene Motive mit eingeflossen. Er betont nochmals, dass seine Fraktion die Version der Gutachter unterstütze.
Herr Oberbürgermeister Schulz erläutert nochmals das Zustandekommen des auf Basis des Vorschlages des Stadtentwicklungsausschusses gebündelten Vorschlages der Verwaltung für die heutige Sitzung und schlägt vor, über diesen abzustimmen.
Beschluss:
Ziel 1: Kompakte Siedlungsstrukturen in den Flusstälern und an den Hängen:
Erläuterung, ab Satz 3:
Die bestehenden Siedlungsstrukturen sind zu sichern und zu stärken. Eine Ausweitung des Siedlungskörpers in den Freiraum ist grundsätzlich zu vermeiden. Stattdessen sollen sich Flächenausweisungen und Baumaßnahmen an bestehenden Siedlungs- sowie technischen und sozialen Infrastrukturen orientieren.
Die folgenden Punkte unter der Überschrift Handlungsansätze werden wie folgt angepasst:
Punkt 1
Maßvolle Flächenausweisung in nicht integrierten Lagen
Punkt 9:
Vorrangig Orientierung der Siedlungsentwicklung an vorhandenen Siedlungsstrukturen
Der Rat der Stadt möge beschließen:
In Abänderung der ursprünglichen Formulierung des Strategischen Ziels 13 übernimmt der Rat der Stadt Hagen die folgenden Formulierungen zu den Erläuterungen, den Kernbotschaften sowie den Handlungsansätzen:
Strategisches Ziel 13
Hagen produziert
Hagen ist der bedeutende Wirtschaftsstandort an der Nahtstelle zwischen Ruhrgebiet und Sauerland. Hiesige Unternehmen schaffen über Investitionen, Steuern und Abgaben, Arbeitsplätze, Sponsoring und aktive Beteiligung am gesellschaftlichen Leben die Voraussetzungen für die Vitalität eines Gemeinwesens und die Finanzkraft unserer Stadt Rückgrat der in den vergangenen Jahren positiven wirtschaftlichen Entwicklung ist das mittelständisch –i industriell geprägte produzierende Gewerbe, dessen Anteil in Hagen mit knapp 30 Prozent deutlich über dem Durchschnitt der NRW-Großstädte liegt. Der Regionalverband Ruhr sieht für die kommende Dekade einen zusätzlichen Flächenbedarf von rund 60 Hektar. Ein aktuelles Wirtschaftsflächenkonzept identifiziert jedoch nur 35 Hektar Potenzialflächen.
Absehbar ist, dass die industrielle Produktion eine wichtige Basis der Stadtökonomie bleibt. Deshalb ist die Diskussion über die wirtschaftliche Entwicklung Hagens mit Aufstellung des ISEK mehrdimensional zu führen: Einerseits gilt es, vorausschauend, nachhaltig und bedarfsgerecht neue Flächen geeigneter Größe zu erschließen und damit Flächenbedarfe zu bedienen.
Andererseits ist die wirtschaftliche Durchmischung zu fördern. Gelingt dies, entwickelt sich Hagen zu einer produktiven Stadt auf zwei Ebenen: Das verarbeitende Gewerbe bleibt ein zentrales wirtschaftliches Standbein der Stadt. Flächenbedarfe sind vorzugsweise im Bestand (Ziele 11 und 12), ggf. mittels neuer Flächen zu decken.
Unter dem Leitgedanken „Produktion zurück in die Stadt“ lässt sich die kleinteilige und größtenteils nicht-störende Produktion in urbanen Quartieren nieder (Ziel 2).
Einzelne digitale Produktionstechniken lassen sich weitgehend konfliktarm in den Stadtraum integrieren. Diese Formen der Produktionsverlagerung beleben die Stadtteile mittels funktionaler Durchmischung und Erhöhung der Branchenvielfalt.
Kernbotschaften
- gewerblich industrielle Produktion als Kern und Basis der Hagener Wirtschaftskraft sichern und fortentwickeln
- kleinteilige, nichtstörende Produktion und Dienstleistungen nach Hagen holen (bspw. Agenturen, Büros, Werkstätten, Start-Ups etc.)
- Flächenbedarfe der Wirtschaft nachhaltig und vorausschauend durch ausreichende Angebote decken
- Gewerbliche und industrielle Brachflächen mit Priorität entwickeln
- zusätzliche Gewerbeflächen im Freiraum bedarfsgerecht entwickeln
Handlungsansätze
- Beseitigung unnötiger Hürden (zwecks optimaler Flächennutzung)
- Effektive Anwendung planungsrechtlicher Bestimmungen
- Ausbau der digitalen Infrastruktur
- Diskussion über eine neue städtische Industriearchitektur (bspw. Stapelung von Funktionen) und intelligente Vernetzung gewerblich-industrieller Anlagen mit dem Stadtraum
- Einrichtung eines gesamtstädtischen Gewerbeflächen-, Leerstands- und Betriebsflächeninformationsmanagements
- Flächenmanagement für urbane Produktion
- Identifizierung potentieller urbaner Nachbarschaften und Förderung des lokalen Gewerbes auf Baublockebene: Einrichtung von Stadtteilgenossenschaften zur kleinteiligen Nutzungsmischung aus Wohnen, Büroräumen, Werkstätten und Ateliers
- Kommunikation: Faire und transparente Abwägung von Belangen und divergierenden Nutzungsansprüchen
- Stärkung des bisherigen Industrieprofils des Wirtschaftsstandorts für Metallverarbeitung und Logistik
- Profilierung als Bildungs- und Gesundheitsstandort
- Zusätzliche Profilierung des Wirtschaftsstandortes Hagen als Zentrum spezifischer Wirtschaftszweige und Branchen ( z.B. „ Silicon-Forrest-City“)
- Stärkung der regionalen Kooperation
- Umsetzung und Fortschreibung des Wirtschaftsflächenkonzeptes / der Strategie zur Entwicklung von Wirtschaftsflächen (Empfehlungen: zügige Neubeplanung über entsprechende Bauleitplanverfahren bei Betriebsstillegungen / kurzfristige Aktivierung von Flächenpotenzialen im Bestand für kleine und mittelständische Unternehmen); Schaffung eines kommunalen Wirtschaftsflächenfonds
Der Bereich Land- und Forstwirtschaft ist auch als Wirtschaftsfaktor zu berücksichtigen. Bei der Betrachtung der städtebaulichen Entwicklung ist neben dem baulichen Innenbereich auch der bauliche Außenbereich zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die 16 Strategischen Ziele des ISEK – „HAGENplant 2035“ in der Version Juli 2018, mit den vorher vom Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Änderungen und folgenden Arbeitsaufträgen für das weitere Verfahren:
- Ausarbeitung einer Präambel
- Berücksichtigung des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom
16.10.2018
- Berücksichtigung des 2. Zusatzbeschlusses der Bezirksvertretung
Hohenlimburg vom 07.11.2018
- Berücksichtigung des Beschlusses der Bezirksvertretung Haspe vom
08.11.2018
Anlagen zur Vorlage
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