11.10.2018 - 5.6 Hochwasserrisikomanagement in der Stadt Hagen h...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 11.10.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Heike Thurn
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr König bezieht sich auf Satz 1 des Beschlussvorschlages, wonach der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht „Hochwasser“ zur Kenntnis nehmen soll. Einen solchen finde er nicht, lediglich wenige Sätze in der Vorlage.
Im Internet habe er den Hochwasserrisikomanagementplan Rhein einschließlich des Einzugsgebietes Ruhr aus Dezember 2015 gefunden. Das Umweltministerium NRW gehe davon aus, dass im Fall eines extremen Ruhrhochwassers 58.200 Einwohner betroffen seien. Die Vorlage weise alleine für Hagen 13.414 von Flusshochwasser betroffene Menschen aus. Er möchte wissen, ob diese Relation realistisch sein könne und ob zur Beurteilung der betroffenen Bereiche nicht der angekündigte Hochwasserbericht erforderlich sei.
Bezüglich der Pumpen fragt er, ob nicht eine Beschaffung über den WBH für den städtischen Haushalt günstiger sei, da die Pumpen teilweise auch im Bereich der öffentlichen Abwasserentsorgung genutzt werden könnten.
Herr Huyeng teilt dazu mit, dass der Hochwasserbericht derzeit in Zusammenarbeit von Umweltamt und Feuerwehr erstellt werde. Die Vorlage stelle eine erste Berichterstattung dar.
Herr Funke berichtet, dass die Hochwasserpläne seit 2013 für jeden Bürger zugänglich seien. Diese würden beim HQ 10 beginnen und beim HQ Extrem enden. HQ beschreibe die Jährlichkeit des Hochwassers.
Zusammen mit den städtischen Bereichen Liegenschaftskataster und Einwohnermeldewesen sei die Zahl von 13.414 betroffenen Einwohnern beim HQ Extrem ermittelt worden. Dass Hagen sich mit dem HQ 100 und dem HQ Extrem beschäftige, würde durch die Fachgremien der TU Dortmund, die sich auch mit dem Klimawandel innerhalb der Stadt beschäftigt hätten, unterstützt. Hagen sei die einzige Stadt in NRW mit vier Flüssen.
Bezüglich der Pumpen teilt er mit, dass der WBH über Pumpen verfüge, auf die die Feuerwehr in Einzelfällen schon zurückgegriffen habe. Diese Pumpen seien erst nach drei Stunden in Stellung und einsatzbereit. Die Feuerwehr würde die Pumpen auch nur nutzen können, wenn die Infrastruktur des WBH nicht betroffen sei. Bei beispielsweise einem Starkregen- oder Flusshochwasser innerhalb des Stadtgebietes müsse man von einer Betroffenheit ausgehen. Ähnliches gelte hinsichtlich der Nutzung von Pumpen der Nachbargemeinden, Werkfeuerwehren und dem THW.
Für die erforderlichen Pumpen seien beim Land Zuschüsse beantragt, aber mit Verweis auf die Daseinsvorsorge der Kommune abgelehnt worden.
Herr König erklärt sich mit dem Kauf der Pumpen einverstanden, wird aber keinen Bericht „Hochwasser“ zur Kenntnis nehmen, da dieser nicht vorliege.
Herr Huyeng erklärt sich einverstanden damit, die entsprechende Passage aus dem Beschlussvorschlag zu streichen.
