21.06.2018 - 4.4 Vorschlag der Fraktion Hagen AktivHier: Ausstat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 21.06.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Stefan Schirmer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Bücker erläutert die Begründung des Antrages und die Wichtigkeit von Defibrillatoren.
Herr Wisotzki unterstützt den Beschlussvorschlag. Der Einsatz von Defibrillatoren sei eine wichtige Maßnahme in der Rettungskette.
Frau Kaufmann teilt mit, dass Defibrillatoren in Sportstätten, die vorwiegend für den Schulsport genutzt würden, grundsätzlich über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ finanziert werden könnten. Die Mittel aus dem Programm seien jedoch bereits verplant und die Finanzierung der Folgekosten sei nicht geklärt.
Herr Oberbürgermeister Schulz geht davon aus, dass sich hinsichtlich der detaillierten Mittelverwendung Möglichkeiten ergeben werden, die Finanzierung der Defibrillatoren über „Gute Schule 2020“ einzuplanen.
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen zukünftiger weiterer Maßnahmen nach dem Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ die Ausstattung der städtischen Schulgebäude mit Defibrillatoren zu berücksichtigen.
2. Die Verwaltung wird weiter beauftragt, im Rahmen weiterer Maßnahmen nach dem
Investitionsprogramm „Gute Schule 2020“ die Ausstattung städtischer Sporthallen, die für den Schulsport genutzt werden, mit Defibrillatoren zu berücksichtigen.
3. Sollte eine Verwirklichung der Punkte zu 1. und 2. aus Mitteln des Investitionsprogramms „Gute Schule 2020“ nicht möglich sein (fehlende Förderfähigkeit, eventuelle Überzeichnung), so wird die Verwaltung beauftragt, diese Punkte im Rahmen anderer Förderprogramme umzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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91,5 kB
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