27.10.2005 - 5.1 Änderung der Hauptsatzunghier: Zuständigkeiten ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Do., 27.10.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- 162 Bezirksverwaltungsstelle Haspe
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Wölm
begründet seinen Vorschlag zur Tagesordnung und führt aus, dass er der Meinung
ist, ebenso wie die Bezirksvorsteher der anderen Bezirke, dass bei Einrichtung, Erweiterung, Verkleinerung,
Ausgestaltung oder Aufhebung von Tempo-30-Zonen die Bezirksvertretungen ein
Entscheidungsrecht haben sollten.
Darüber hinaus sollen die Bezirksvertretungen bei Veräußerungen
städtischer Grundstücke zeitnah informiert werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der § 10 Abs. 2 Buchstabe o der Hauptsatzung der Stadt
Hagen erhält folgende Fassung:
o)
Verkehrslenkende Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung wie z.B. die
Einrichtung, Erweiterung, Verkleinerung, Ausgestaltung oder Aufhebung von
Tempo-30-Zonen.
2.
Vor § 10 Abs. 5 Buchstabe u) wird eingefügt:
Veräußerung
von städt. Grundstücken sowie.....
3. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Veräußerung städt. Grundstücke zeitnah mitzuteilen.
