26.04.2018 - 4.3 Resolutionsvorschlag der SPD-Fraktionzur Überna...

Beschluss:
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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Hagen fordert die Landesregierung NRW auf, die notwendigen Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen umzusetzen und damit zentrale Punkte aus der Koalitionsvereinbarung zu realisieren.

 

Die Stadt Hagen hat, so der Kämmerer in seiner Haushaltsrede, jährlich 12 Mio. € an eigenen Mitteln trotz der Zuweisung von Bundes- und Landesmitteln für die Finanzierung der Kosten für geflüchtete Menschen aufzubringen.

 

Die Landesregierung hat in der Koalitionsvereinbarung folgende Regelungen vereinbart:

 

  • Die Kommunen haben in der Flüchtlingskrise Hervorragendes geleistet. Wir werden sie so angemessen finanzieren, dass kommunale Vorhaben und die gesamtstaatliche Aufgabe des Flüchtlingsschutzes nicht in Konkurrenz zueinander stehen
  • Kommunale Investitionen:
    Um die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Kommunen dauerhaft zu erhalten, sind nachhaltige Investitionen und verbesserte Rahmenbedingungen zur Verwendung der Investitionsmittel notwendig. Bislang investieren die nordrhein-westfälischen Kommunen im Vergleich der Bundesländer nur unterdurchschnittlich viel. Das wollen wir ändern. Daher werden wir auf Sonder-Förderprogramme verzichten und stattdessen mit verstärkten, dauerhaften Pauschalen die kommunalen Investitionen vor Ort stärken. Wir werden die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach den Vorgaben des Bundes zielgerichtet, bedarfsorientiert und ungeschmälert an diese weiterleiten. Parallel dazu werden wir mit Hilfe der weiteren Bundeshilfen ab dem Jahr 2018 die Investitionskraft aller Kommunen weiter stärken und die allgemeine Investitionspauschale im kommunalen Finanzausgleich dauerhaft aufstocken. Dadurch ist gewährleistet, dass überall in Nordrhein-Westfalen die dringend notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur vor Ort erfolgen. Um die besonderen Investitionsbedarfe vor allem in Sportanlagen und Bildungseinrichtungen zu berücksichtigen, bleiben die bestehenden Investitionspauschalen im Gemeindefinanzierungsgesetz wie die Sport- oder Bildungspauschale bestehen.

 

  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen ist angesichts ihrer massiven Verschuldung von mehr als 50 Milliarden Euro enorm gefährdet. Diese „Altschulden-Problematik“ bedarf daher insbesondere vor dem Hintergrund des Zinsänderungsrisikos einer Lösung. Bislang hat das Programm „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ weder die Verschuldungssituation der Kommunen berücksichtigt noch einen Lösungsansatz für die kommunale Altschuldenproblematik geboten. Daher werden wir den bestehenden Stärkungspakt in Bezug auf eine Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik zu einer verlässlichen und nachhaltig wirkenden „Kommunalen Kredithilfe“ weiterentwickeln, ohne dass es zu einer Vergemeinschaftung kommunaler Schulden kommt. Das landesverfassungsrechtlich abgesicherte Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) als besonderer finanzieller Schutz der Kommunen muss wieder zur Selbstverständlichkeit  werden. Christdemokraten und Freie Demokraten bekennen sich zum strikten und stringenten kommunalen Konnexitätsgrundsatz.

 

Diese für die Kommunen wichtigen Festlegungen sind bisher nicht umgesetzt.

Es ist dringend geboten, dass hier entsprechende verbindliche Regelungen zeitnah erfolgen.

 

Ohne diese Maßnahmen werden Städte wie insbesondere Hagen nicht in der Lage sein, die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur vorzunehmen.

Beispielhaft seien nur folgende Punkte genannt:

  • Ausbau der OGS Plätze
  • Sicherung und Erhalt der Straßen und Brücken
  • Sicherung und Ausbau des ÖPNV

 

Es gilt sicherzustellen, dass die Städte, die besondere Aufwendungen für die Flüchtlingsbetreuung und integration aufbringen, ihre sonstige kommunale Daseinsvorsorge auch weiterhin in dem erforderlichen Umfang gewährleisten können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

Ohne Beschlussfassung

X

Die Vorlage wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Fraktionen erarbeiten eine gemeinsame Resolution zur

Ratssitzung am 17.05.2018.