13.12.2018 - 7 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates

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Wortprotokoll

Herr Dr. Bücker möchte wissen, ob eine Entscheidung in der Verbandsversammlung des Regionalverband Ruhr über die Rechtsform der neu zu gründenden Gesellschaft zur Internationalen Gartenausstellung 2027 gefallen ist.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass bisher keine Entscheidung getroffen wurde.

 

Her Thieser berichtet, dass in der Verbandsversammlung am 14.12.2018 in einer Vorlage darüber beraten wird, dass eine solche Gesellschaft gegründet werden soll. Anschließend soll ein Prüfauftrag ergehen. Er vermutet, dass eine Entscheidung zur Rechtsform im Frühjahr getroffen wird.

 

Herr König berichtet aus der Bezirksvertretung Mitte, dass zum GWG Block 1 in Wehringhausen ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden soll. Der Stadtentwicklungsausschuss hat eine gleichlautende Vorlage abgelehnt. Er möchte wissen, ob die Verwaltung das Verfahren bis zur kommenden Ratssitzung ruhen lässt, so dass der Rat über den Beschluss der Bezirksvertretung Mitte beraten kann.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass im Stadtentwicklungsausschuss eine Stellungnahme zur rechtlichen Würdigung zur Anwendung des § 34 Baugesetzbuch abgegeben wurde. Nach der Entscheidung aus dem Stadtentwicklungsausschuss ergibt sich kein Hinderungsgrund die notwendigen folgenden Schritte einzuleiten.

 

Her König erklärt, dass aufgrund des § 34 Baugesetzbuch sowohl die Möglichkeit zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens als auch auf dessen Verzicht besteht. Aufgrund der konkurrierenden Beschlüsse bittet Herr König um eine endgültige Entscheidung des Rates. Er bittet weiterhin darum, dass die Verwaltung bis zur kommenden Ratssitzung das Verfahren nicht weiter fortführt.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz teilt mit, dass weder eine Entscheidung des Rats in dieser Thematik noch ausstehende Anträge vorliegen, so dass die Verwaltung ihre Tätigkeit unverzüglich aufnehmen kann.

 

Herr Panzer fragt, ob für den GWG Block 1 aktuell eine Bauvoranfrage oder ein Bauantrag der GWG vorliegt. Es ist der Meinung, dass bei einer bestehenden Bauvoranfrage ein Bebauungsplanverfahren nicht  mehr eingeleitet werden kann, da über die Bauvoranfrage prioritär entschieden werden muss.

 

Herr Grothe erklärt, dass sowohl ein Abrissantrag als auch ein Antrag auf Vorbescheid vorliegen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine rechtliche Prüfung zu.

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