13.12.2018 - 5.48 Planungsstand sachlicher Teilflächennutzungspla...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

[Anmerkung der Schriftführung: Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Tagesordnungspunkte der Verwaltung beraten. Aufgrund der Übersichtlichkeit erfolgt die Protokollierung an der in der Tagesordnung vorgesehenen Stelle.]

 

Herr Dr. Ramrath erklärt, dass der Rat der Stadt Hagen mit Beschluss vom 05.07.2018 die Verwaltung beauftragt hat, individuelle Vorrangzonen für das Volmetal und für Hohenlimburg mit unterschiedlichen Abständen zur Wohnbebauung darzustellen und die Möglichkeit einer rechtssicheren Ausweisung zu prüfen. Er stellt fest, dass die zu beratende Vorlage der Verwaltung die aufgestellten Forderungen in keiner Weise umgesetzt hat. Die Vorlage bestätigt entgegen dem Beschluss vielmehr die im Vorjahr entwickelten Eckwerte. Begründet wird dies in der Vorlage damit, dass unterschiedliche Abstandswerte zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten sachlich nicht begründbar und rechtlich nicht möglich sind. Eine Herleitung des Ergebnisses findet Herr Dr. Ramrath in der Vorlage nicht. Das eine Individualisierung grundsätzlich zulässig ist, hat die Verwaltung durch die Begründung der Vorlage bestätigt, da für das Nahmertal abgestufte Abstände entwickelt wurden. Bezogen auf den Ratsauftrag verwirft die Verwaltung eine solche Vorgehensweise, ohne eine Liste von Prüfkriterien zu erstellen. Inwieweit eine Prüfung stattgefunden hat, bleibt unklar. Aufgrund dessen, dass die Verwaltung nicht nach dem Ratsbeschluss gehandelt hat, wurde gemeinsam mit den Fraktionen der SPD, Hagen Aktiv, FDP, Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen und Die Linke. selbst Abstandsvorschläge entwickelt, welche dem Rat heute zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden. Grundlage dieses Antrags ist die sich entwickelnde Rechtslage mit dem Windenergieerlass, dem geänderten Landesentwicklungsplan und die Bundesratsinitiative zum § 249 Baugesetzbuch. Er betont, dass jedoch entgegen dem geänderten Landesentwicklungsplan der Wald in Hagen nicht grundsätzlich als Tabuzone bewertet werden soll. Die Konzentrationszonen werden durchgängig in Waldgebieten ausgewiesen. Zusätzlich sieht er eine Höhenbegrenzung aufgrund der bedrohenden Wirkung für zwingend erforderlich. Herr Dr. Ramrath will die Vorrangzonen durch einen sachlichen Teilflächennutzungsplan ausweisen. Er führt weiter aus, wie die Abstandswerte des Antrags entwickelt wurden. Er stellt fest, dass durchaus bei der Festlegung von Abstandwerten die Stadt Hagen Bewertungsspielräume hat. Ziel des Antrags ist es, die Bevölkerung bei der Entwicklung der Windenergie in Hagen mitzunehmen und einen ausgewogenen Weg zu beschreiten. Abschließend stellt Herr Dr. Ramrath fest, dass die Energiewende ein hohes staatspolitisches Ziel ist, zu dessen Erfolg auch die Stadt Hagen beitragen soll. Ebenso soll in anderen Bereichen die Stadt Hagen Verbesserungen herbeiführen, wie zum Beispiel bei der gesamtstädtischen Energieeinsparung.

 

Herr Rudel erklärt, dass die SPD-Fraktion den Antrag unterstützt. Es handelt sich hierbei um einen Versuch, eine Ausgewogenheit zwischen den Interessen der Bevölkerung und der Energiewende herzustellen.

 

Herr Panzer stellt fest, dass die Thematik Windenergie in Hagen sehr emotional diskutiert wird. Häufig kann dieser Diskussion nicht mehr argumentativ entgegnet werden. Er stellt fest, dass in dem eingereichten Antrag von Herr Dr. Ramrath 1.200 Meter Abstand zur Wohnbebauung gefordert wird. Die vom RVR entwickelten und im Regionalplan ausgewiesenen Vorrangzonen sprechen von einem Abstand von 800 Metern. Hier geht der RVR davon aus, dass dies auf Basis der Rechtsprechung ausreicht. Er betont, dass das Verfahren in Hagen seit rund sieben Jahren läuft und jede weitere Beratungsrunde weitere Zeit aufbraucht. Daher bittet Herr Panzer ausdrücklich darum, der Verwaltungsvorlage zu folgen und die Offenlage vorzubereiten.

 

Herr Schmidt glaubt, dass man in einem sehr langen Verfahren an einem entscheidenden Punkt steht. Es geht nun darum, die Wünsche und Meinungen der Bürger zu berücksichtigen. Dies ist häufig schwierig, vor allem wenn Bürgerinteressen mit rechtlichen Vorgaben kollidieren. Er ist der Meinung, dass die Verwaltung sich standhaft geweigert hat, die Interessen der Politik und somit auch die der Bürger zu folgen und sich somit auf die Seite der Investoren gestellt hat. Dies ist einer der Gründe, weshalb sich die Politik und auch die Bürgerinitiative tief in die Materie Windenergie eingearbeitet habe. Er lobt die Bürgerinitiative Gegenwind für ihr gezeigtes Bürgerengagement. Herr Schmidt führt aus, wie die emotionalen Debatten in den vergangenen Wochen verlaufen sind. Ziel der Fraktion Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen war es, die Bürger im Nahmertal zu schützen, die nicht in einem reinen Wohngebiet leben. Sein Vertrauen, die Entscheidung in die Hände der Verwaltung zu legen, hat Herr Schmidt innerhalb des gesamten Prozesses verloren.

 

Herr Hentschel schließt sich den Ausführungen von Herrn Dr. Ramrath an und dankt für die Arbeit und den eingereichten Antrag.  Weiterhin kritisiert er die Ausführungen von Herrn Panzer. Für Herrn Hentschel ist es eine klare und positive Aussage, wenn sechs Fraktionen sich für einen Antrag zusammenschließen um gemeinsam ein Ziel zu erreichen.

 

Herr Thielmann hat sich auch bei der Abstimmung zum Antrag schwer getan, da er sich einen Abstand von 1.500 Metern gewünscht hat. Die FDP-Fraktion unterstützt aber den getroffenen Kompromiss.

 

Frau Hanning findet den vorliegenden Antrag besser als alles bisher in dieser Thematik besprochen wurde. Ihrer Meinung nach sind die Abstandflächen in den Außenbereichen jedoch weiterhin zu gering. Sie kritisiert, dass viele Beteiligte dieser Entscheidung sich nicht regelmäßig in der Nähe einer Windkraftanlage aufhalten und somit die negativen Auswirkungen gar nicht auf Dauer erleben. Die schützenswerten Interessen der Bürger müssen durch die Politik begleitet und ernst genommen werden. Die Diskussion um die Windkraft habe sich in den vergangenen Jahre sehr gewandelt. Mittlerweile werden die ökologischen und gesundheitlichen Auswirkungen berücksichtigt, was in den Anfängen nicht der Fall war. Es ist inzwischen bekannt, dass die Rücklagen für einen Rückbau einer Windkraftanlage nicht ausreichend sind, um die ökologischen Folgen, die der Bau derjenigen verursacht hat, auszugleichen. Ebenso sollten die Angaben der Windkraftbetreiber deutlich hinterfragt werden, da die vorliegenden Zahlen häufig eine andere Aussage treffen.

 

Herr Eiche wiederholt seine Forderung, welche er seit vier Jahren vertritt, dass der Abstand die zehnfach Höhe ergeben soll. Dies wurde in der Vergangenheit häufig belächelt. Nun zeigt sich aber, dass der Antrag eine Schritt hin in die Richtung der AfD-Fraktion geht. Trotzdem sind die Abstände seiner Meinung nach noch nicht ausreichend. Die AfD-Fraktion unterstützt diesen Antrag aber trotzdem.

 

Herr Dr. Preuß hätte sich mehr Mut gewünscht, um einem größeren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, so dass mehr Windkraftanlagen gebaut werden können. Weiterhin kritisiert er die Aussage von Herrn Schmidt und beruft sich auf Fakten aus den Voruntersuchungen.

 

Herr Thieser referiert über die Hintergründe und die Vergangenheit der Entscheidungsfindung. Er ist der Meinung, dass der getroffene Kompromiss aufgrund der breiten Zustimmung innerhalb des Plenums von sehr großem Wert ist. Man muss aber auch andere Meinungen zugestehen, wenn diese von der Sache her begründbar sind. Bei der Belastung der Bürger muss immer genau hingeschaut werden, welche Beeinträchtigungen  zumutbar und vertretbar ist. In den vergangenen Jahre wurde von allen Beteiligten, besonders auch durch die Bürger, unheimlich viel geleistet und viel Überzeugungsarbeit gewirkt. Dafür sollte der Rat der Stadt Hagen den Bürgern ausdrücklich danken, unabhängig von den persönlichen Meinungen.

 

Frau Pfefferer sieht einen großen Kritikpunkt im Umgang mit der Fläche 5 in der Ausweisung in der Vorlage. Für sie ist eine emotionale Debatte in dieser Thematik keine Überraschung. Sie glaubt, dass heute ein Beschluss gefasst werden kann, der den Investoren die Möglichkeit einer Klage einräumen wird.

 

Herr Schmidt stimmt zu, dass die Diskussion emotional geprägt ist, aber trotzdem eine tiefe fachliche Kenntnis mit eingebracht wurde.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz erklärt, dass die Verwaltung die schwierige Aufgabe hat, eine fachliche und rechtssichere Einschätzung abzugeben und dabei auch Rechtsprechung zu berücksichtigen. Dies ging jedoch nicht mit dem Versuch einher, die Wünsche der Politik zu ignorieren. Vielmehr sollte eine Empfehlung gegeben werden, von der man überzeugt ist, eine Steuerung bei der Entstehung Windkraftanlagen vorzunehmen.

 

Herr Grothe glaubt nach der Diskussion, dass es zwischen Politik und Verwaltung das gemeinsame Ziel gibt, die Windkraft zu steuern. Die Verwaltung ist weiterhin der Meinung, dass ihr Vorschlag der einzige in der Diskussion ist, der Rechtssicherheit verspricht, da die anderen Vorschläge unpräzise oder faktisch nicht umsetzbar sind. Durch die angegebenen Abstände wird die Fläche für Windkraftanlagen um nahezu 50 % reduziert. Herr Grothe zweifelt die Verhältnismäßigkeit dieser Entscheidung an und befürchtet eine gerichtliche Überprüfung. Herr Grothe betont nochmal, dass die Verwaltung darauf hingewiesen hat, dass das vorgeschlagene Verfahren in dem Antrag aus ihrer Sicht nicht ausreichend rechtssicher ist und dass es juristisch überprüft werden könnte. Dadurch würde das Steuerungsziel verfehlt werden.

 

Herr Strüwer merkt an, dass Herr Grothe in dieser Sitzung schon mehrfach mitgeteilt hat, inwieweit Rechtssicherheit individuell zu sehen ist. Er kritisiert Herrn Grothe nun dahingehend, dass er für die Verwaltung nun die zugrunde liegenden unbestimmten Rechtsbegriff als Fakten ausweist. Durch die neue Landesregierung und die Änderung des Landesentwicklungsplans haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend geändert, so dass eine faktische Aussage zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden sollte. Herr Strüwer weist explizit darauf hin, dass die Verwaltung das ausführende Organ des Rates ist und die Entscheidungen durch den Rat getroffen werden. Herr Strüwer erwartet, dass, wenn nach einem so langen Diskussionsprozess Entscheidungen getroffen werden, diese von der Verwaltung zu Grunde gelegt und umgesetzt werden.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass das Rollenverständnis der Verwaltung durchaus bewusst ist. Jedoch weist Herr Oberbürgermeister Schulz darauf hin, dass bei den vorliegenden Bedenken der Verwaltung, diese auch formuliert werden müssen.

 

Herr Wisotzki sieht das Risiko, dass der heute zu treffende Beschluss rechtswidrig sein könnte. Er ist der der Meinung, dass die Bürger den größtmöglichen Abstand zu den Windkraftanlagen bekommen sollen. Er führt jedoch aus, dass aufgrund einer Diskrepanz zwischen Lands- und Bundesrecht eine Rechtswidrigkeit durchaus vorliegen könnte.

 

Herr Krippner wird dem Antrag zustimmen. Er weist Herrn Oberbürgermeister Schulz darauf hin, dass bei rechtlichen Bedenken der Ratsbeschluss von ihm beanstandet werden kann.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz klärt auf, dass Beschlüsse ausschließlich bei einer vorliegenden Rechtswidrigkeit zu beanstanden sind. Diese Vorlage entfaltet jedoch keine unmittelbare rechtsverbindliche Wirkung und ist daher aus seiner Sicht nicht zu beanstanden. Er weist nochmal auf die mitgeteilten Bedenken hin und merkt gleichzeitig an, dass diese nun von den politischen Vertretern im eigenen Ermessen abzuwägen sind.

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Beschluss:

 

  1. Die Vorlage 1007/2018 wird zur Kenntnis genommen. Den Empfehlungen wird nicht gefolgt.

 

  1. Unter Abwägung der verschiedenen Schutzgüter legt der Rat die Abstände von Windkraftvorrangzonen in Hagen einheitlich wie folgt fest:

 

  1. Reine Wohnbebauung: Der Abstand vom Rand der reinen Wohnbebauung zum Rand der Vorrangzone betgt mindestens 1.200 Meter.

 

  1. Mischgebiete: Der Mindestabstand bei Mischgebieten setzt sich zusammen aus Grunddistanz zuzüglich Topografischen Zuschlägen für Gelände- und Anlagenhöhe.

 

-          Die Grunddistanz beträgt 550 Meter.

-          Der Topografische Zuschlag für den Höhenunterschied im Gelände errechnet sich aus der Höhendifferenz zwischen Wohnbebauung und Oberkante Anlagenfundament. Diese Differenz wird mit dem Faktor 2 multipliziert.

-          Der Topografische Zuschlag für die Anlagenhöhe ergibt sich aus der Gesamthöhe der Anlage ab Oberkante Anlagenfundament. Diese wird ebenfalls mit dem Faktor 2 multipliziert.

 

  1. Bebauung im Außenbereich: Der Mindestabstand zur Bebauung im Außenbereich setzt sich zusammen aus Grunddistanz zuzüglich der Topografischen Zuschläge für Gelände- und Anlagenhöhe.

 

-          Die Grunddistanz beträgt 450 Meter.

-          Der Topografische Zuschlag für den Höhenunterschied im Gelände errechnet sich aus der Höhendifferenz zwischen Wohnbebauung und Oberkante Anlagenfundament. Diese Differenz wird mit dem Faktor 2 multipliziert.

-          Der Topografische Zuschlag für die Anlagenhöhe ergibt sich aus der Gesamthöhe der Anlage ab Oberkante Anlagenfundament. Diese Differenz wird ebenfalls mit dem Faktor 2 multipliziert. (optische Bedrängung: siehe Windkrafterlass in der Begründung)

 

  1. Die Gesamthöhe (Nabenhöhe plus Rotorradius) neuer Windenergieanlagen wird begrenzt auf 150 Meter.

 

  1. Der vorliegende Fund eines mindestens in zweijähriger Folge erfolgreich bebrüteten Rotmilan-Horstes am Rande der Planzone 5 (siehe Anlagen) wird nach den Regularien des Helgoländer Papiers anerkannt und behandelt.

 

  1. Die abgeschlossenen Artenschutzprüfungen II werden dem Rat vor der Vorbereitung des Offenlage-Beschlusses vorgelegt.
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Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

 

1

 

SPD

15

2

 

CDU

20

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

 

5

 

Hagen Aktiv

3

1

 

Die Linke

3

 

 

AfD

 

 

2

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

3

 

 

Pro Deutschland

 

1

 

fraktionslos

 

 

1

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

47

Dagegen:

10

Enthaltungen:

3

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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