13.12.2018 - 5.21 Richtlinien für die Förderung der freien Kultur...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.21
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 13.12.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Astrid Jakobs
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit werden mit den folgenden
Ergänzungen / Änderungen des Kultur- und Weiterbildungsausschuss in Kraft
gesetzt.
Punkt 3.4 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:
Die Entscheidung über die Förderung trifft das Kulturbüro. Hierüber wird der Antragsteller mit einem Bewilligungsbescheid schriftlich informiert.
Punkt 3.7 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:
Die Antragstellerin / der Antragsteller hat auf allen Ankündigungen (Plakaten, Programmen, Broschüren, Internetpräsentationen etc.) an deutlich sichtbarer Stelle mit dem Logo „Hagen – Stadt der Fernuniversität – Kulturbüro“ auf die Förderung hinzuweisen. Neue Förderanträge können erst dann gestellt werden, wenn der Verwendungsnachweis für vorangegangene Projekte vorgelegt worden ist.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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31,4 kB
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