13.12.2018 - 5.21 Richtlinien für die Förderung der freien Kultur...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit werden mit den folgenden

Ergänzungen / Änderungen des Kultur- und Weiterbildungsausschuss in Kraft

gesetzt.

 

Punkt 3.4 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:

Die Entscheidung über die Förderung trifft das Kulturbüro. Hierüber wird der Antragsteller mit einem Bewilligungsbescheid schriftlich informiert.

 

Punkt 3.7 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:

Die Antragstellerin / der Antragsteller hat auf allen Ankündigungen (Plakaten, Programmen, Broschüren, Internetpräsentationen etc.) an deutlich sichtbarer Stelle mit dem Logo „Hagen Stadt der Fernuniversität Kulturbüro auf die Förderung hinzuweisen. Neue Förderanträge können erst dann gestellt werden, wenn der Verwendungsnachweis für vorangegangene Projekte vorgelegt worden ist.

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=2975&TOLFDNR=271342&selfaction=print