13.12.2018 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 13.12.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Herr O. führt aus, dass gerichtsbekannt und durch Herrn Goldbach öffentlich in der vergangenen Sozialausschusssitzung verkündet worden sei, dass die Stadt Hagen über kein schlüssiges Konzept für Kosten der Unterkunft verfügt. Er möchte wissen, wann die Betroffenen davon in Kenntnis gesetzt werden und die Nachzahlung für die Jahre 2017 und 2018 erfolgt.
Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Beantwortung der Frage zu.
[Anmerkung der Schriftführung: Herr Oberbürgermeister Schulz lässt eine zweite Frage von Herrn O. nicht zu.]
Frau W. führt aus, dass der Sprecher des Regionalverbandes Ruhr (RVR) im Zuge der Vorstellung von zukünftiger Raumnutzung in Hagen bei der Thematik Abstandsplanung bei Konzentrationszonen für Windkraftanlagen verkündet hat, dass ein Abstand von 800 Metern zu jeglicher Bebauung eingehalten werden soll. Da dem Repräsentanten jedoch die örtlichen Gegebenheiten am Ambrocker Steinbruch gänzlich unbekannt gewesen waren, zweifelt sie die Glaubwürdigkeit der Aussage an. Sie möchte daher wissen, wieso der RVR in einer gemeinsamen Veranstaltung des Ausschusses für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität, des Stadtentwicklungsausschusses sowie anwesenden Bürgern einen solchen Wert verkündet, die Stadt Hagen aber mit sehr viel geringeren Abstandswerten plane.
Herr Grothe weist darauf hin, dass es keine gesetzlichen Regelungen für Mindestabstände gibt. Die Mitarbeiter des RVR haben sich lediglich auf eine einzelne Abstandsfläche bezogen. Jedoch plane der RVR auch mit abgestuften Werten. Er nennt als Beispiele die Abstände zu Siedlungsbereichen mit 800 Metern, 600 Metern zu Mischgebieten, 450 Metern zu Wohngebieten und 200 Metern zu gewerblich genutzten Gebieten. Dies ist eine ähnliche Staffelung, wie sie die Stadt Hagen nennt, wobei die die Unterschiede bei 50 Meter liegen.
Frau W. wünscht sich, dass zumindest diese 50 Meter Unterschied in Hagen zusätzlich Berücksichtigung finden. Weiterhin erläutert sie, dass die Offenlage bezüglich der Windkraftvorrangzonen im kommenden Jahr ausgelegt werden soll. Der Landesentwicklungsplan spricht sich für einen Abstand zur Wohnbebauung von 1.500 Metern aus. Die Abstände zum Wohnen im Außenbereich und Wohnmischgebieten sind noch nicht bekannt, fallen aber wahrscheinlich höher aus, als die von der Stadt Hagen präferierten Werte. Daher möchte Frau W. wissen, ab wann der früheste Baubeginn der Investoren möglich ist, ob dies ohne Bauantrag geschehen kann und ob nicht unter dem Umstand des Rotmilanhorstfundes an Fläche 5 diese verkleinert werden sollte.
Herr Grothe erklärt, dass nur dann vorgezogene Baugenehmigungen erteilt werden können, wenn im Rahmen der Offenlage keine Bedenken gegen die Planung vorgebracht worden sind. Aufgrund der Vielzahl der Bedenken aus der Bevölkerung geht Herr Grothe nicht davon aus, dass die Bauanträge direkt nach Offenlage genehmigt werden.
Herr W. fragt im Namen des Naturschutzbundes Hagen, warum dem Rat und der Bevölkerung der Stadt Hagen ein Plan vorgelegt wird, der den aktuellen Gegebenheiten nicht angepasst ist. Der Naturschutzbund zeigt sich irritiert, dass seine Stellungnahme zur Thematik Windkraftanlagen in die Planung kaum Eingang gefunden hat und die Vereinbarung der Länder zum Vogelschutz nicht beachtet werden. Konkret erläutert Herr W. die Ausführung zur Fläche 5, in der innerhalb des Ausschlussbereiches ein Rotmilanhorst gefunden wurde.
Herr Grothe führt aus, dass es noch nicht zu einer Offenlage gekommen ist. Vorerst erwartet die Verwaltung den Auftrag des Rates, mit bestimmten Rahmenbedingungen an der Offenalge zu arbeiten. Das Vorhandensein eines Rotmilanhorstes ist der Verwaltung durchaus bekannt. Der bekannte Horst liegt aber in einem Bereich, bei dem die Expertenmeinung lautet, dass eine gegenseitige Beeinträchtigung mit den Windkraftanlagen nicht stattfinden wird. Herr Grothe verspricht jedoch, dies auch in der weiteren Prüfung zu berücksichtigen.
Herr W. fragt, ob es bekannt ist, dass es sich um einen Ausschlussbereich von 1.500 Metern handelt.
Herr Grothe korrigiert, dass es sich bei dem Helgoländer Papier um eine Abstandsliste und nicht um ein Ausschlusskriterium handelt.
Herr B. fragt, warum am Freizeitgelände Bohne in Wehringhausen noch keine Edelstahltoiletten gebaut wurden. Ebenso möchte er wissen, weshalb in dieser Gegend keine Sozialkneipe eingerichtet wurde, in der Obdachlose einen warmen und geschützten Treffpunkt haben könnten, an dem auch Sozialarbeiter zur Verfügung ständen.
Herr Grothe erklärt, dass die Planung für diese Fläche eine Toilette umfasst, welche die Bezirksvertretung Mitte auch beschlossen hat. Aktuell befindet man sich in den Planungsphase, diese zu realisieren.
Frau Kaufmann verweist auf die anstehende Beratung im Rahmen der Tagesordnung.
Herr Oberbürgermeister Schulz weist Herrn B. darauf hin, dass die von ihm getragene Oberbekleidung mit einem politischen Statement im Rat nicht zulässig ist und bittet darum, zukünftig davon abzusehen.
Herr Sch. berichtet, dass er eine Unterschriftenaktion zur Fahrplanänderung der Buslinie 527 am Ischeland gestartet habe und diese Unterschriftenliste mit über 500 Einträgen dem Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität übergeben habe. Er berichtet, dass er bis jetzt von Institutionen und Parteien gegenseitige Schuldzuweisungen erfahren habe. Er fragt, ob es nicht möglich ist, dass sich alle Beteiligten an einen Tisch setzen, um die Änderungen, die zum 06.01.2019 in Kraft treten sollen, zurückzunehmen.
Herr Oberbürgermeister Schulz teilt mit, dass am 06.12.2018 ein solcher Workshop stattgefunden hat und auf der Tagesordnung später ein Punkt beraten wird, der diese Thematik aufgreift. Er plädiert dafür, in der jetzigen Situation nicht nach Schuldigen zu suchen, sondern gemeinsam zusammenzuarbeiten.
Frau K. möchte wissen, wie die Abstände zu bestehenden Windkraftanlagen von unterschiedlicher Höhe und Rotorblattlänge und zukünftig geplanten Windkraftanlagen ermittelt werden.
Herr Grothe erläutert, dass die Abstände im Rahmen der Genehmigung der Windkraftanalagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ermittelt werden. Die Stadt Hagen definiert mit ihrer Planung keine Einzelstandorte sondern lediglich Flächen für Windkraftanlagen. Diese Flächen werden ausgewiesen und dort können, abhängig von der Höhe der Windkraftanlagen, unterschiedliche Mengen untergebracht werden. Dies richtet sich aber nach dem jeweils gestellten Antrag.
Herr G. wohnt im Nahmertal zwischen aktuell fünf Windrädern, wovon sich zwei auf Hagener Stadtgebiet befinden. Diese Windräder befinden sich zwischen 800 Metern und 1.200 Metern Abstand zu seinem Grundstück. Er empfindet die entstehenden Geräusche als sehr laut, so dass eine Gartennutzung für ihn nicht mehr möglich sei und er deshalb gedenkt, wegzuziehen. Daher möchte er wissen, was die Stadt Hagen unter dem Satz, dass „der Windenergie in Hagen [...] substantiell mehr Raum gegeben werden“ muss, versteht. Seiner Meinung nach wurde der Windenergie bereits zu viel substantieller Raum auf dem Stadtgebiet gegeben.
Herr Grothe erläutert, dass der Begriff „substantieller Raum“ ausschließlich in der Rechtsprechung definiert ist. Dabei handelt es sich nicht um einen feststehenden Wert. Dieser richtet sich bei einer gerichtlichen Entscheidung nach den verschiedenen Interessen, die im Vorfeld gründlich abzuwägen sind.
Weiterhin möchte Herr G. wissen, welche Entschädigungszahlungen die Stadt Hagen oder die Betreiber der Windenergieanlagen für den Wertverlust der Grundstückseigentümer vorsehen. Dabei verweist er auf Entschädigungszahlungen an Anwohner, die beispielsweise von Autobahnneubauten oder Braunkohletagebau betroffen sind.
Herr Grothe sieht die Gemeinde in diesem Fall nicht im Fokus, sondern die Betreiber dieser Anlagen. Ziel der Stadt Hagen ist es, die Windkraftanlagen auf bestimmte Flächen zu reduzieren. Nach aktueller Gesetzeslage könnte heute im Außenbereich an jeder technisch möglichen Stelle gebaut werden, da dort der unbestimmte Rechtsbegriff „bedrückende Wirkung“ ausschlaggebend ist. Dadurch könnten eine Vielzahl von Windkraftanlagen entstehen. Die Verwaltung bekommt vom Rat der Stadt Hagen den Auftrag, diese Flächen auf ein Maß zu reduzieren, welches nach juristischen und rechtlichen Rahmenbedingungen aktuell möglich ist.
Frau W. fragt, ob nicht gerade Hagen den vorhandenen „Ökoschatz Wald“ besonders schützen und diesen naturverträglich dem Erholungssuchenden öffnen sollte. Die Stadt Hagen sollte für eine der natur- und menschenverträgliche Energiewende werben. Frau W. schlägt vor, dass die Energiewende auf den Dächern der Stadt stattfinden sollte.
Herr Grothe erklärt, dass die Verwaltung alle notwendigen Anstrengungen unternimmt, dass die Energiewende auch mit anderen Maßnahmen vorangetrieben wird. Er verweist auf das Dachflächenkataster im Internet, bei dem jeder Bürger sehen kann, ob sein Dach für eine Solaranlage geeignet ist. Eine ganze Reihe von städtischen Gebäuden und Schulen sind zwischenzeitlich mit Solaranlagen ausgestattet worden.
Herr W fragt, inwieweit sich der durch die Bürgerinitiative Gegenwind kartierte Rotmilanhorst auf die Fläche 5 oberhalb von Hohenlimburg auswirkt.
Herr Grothe erklärt, dass die Verwaltung, falls es sich hierbei um den gleichen Fund handelt, welcher der Stadt Hagen bekannt ist, im Rahmen der Artenschutzprüfung vernünftig damit umgehen wird.
