15.11.2018 - 5.15 Erlass einer Veränderungssperre für den aufzust...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.15
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 15.11.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Meier berichtet, dass die SPD-Fraktion die Vorlage seit der Einbringung kritisch sieht, da es aus ihrer Sicht in keinem Verhältnis steht, für ein einzelnes Baugrundstück ein Bebauungsplanverfahren aufzulegen. Seinerzeit vermutete man, dass dies zu einer Verhinderung eines Bauvorhabens führen soll. Mittlerweile steht die erste Veränderungssperre an und die Verwaltung ist nicht in der Lage, das Verfahren in geregeltem Maße zu bearbeiten und verzögert dadurch das Bauvorhaben. Seines Wissens nach wird zwischenzeitlich gegen diese Veränderungssperre geklagt. Auf der anderen Seite gibt es in Wehringhausen einen Wohnblock, bei dem ohne größere Umstände ein Bauvorhaben genehmigt werden soll. Beides stehe in keinem Verhältnis zueinander. Daher wird die SPD-Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 3/18 (681)
Wohnbebauung Fleyer Straße - nördl. Einmündung Steubenstraße in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennummer 1003/2018 ist.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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23,9 kB
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1,4 MB
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