05.07.2018 - 7 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates

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Wortprotokoll

Herr Thielmann  führt aus, dass sich rund um das ehemalige Gebäude der Dresdner Bank in der Bahnhofstraße seit Monaten ein Bauzaun befindet, dessen Funktion unklar ist. Fassaden- oder Dacharbeiten finden offenbar nicht statt. Der Zaun verschandelt hingegen das Straßenbild und behindert Fußgänger. Daher möchte er in Erfahrung bringen, ob die Verwaltung Erkenntnisse hat, warum der Bauzaun bisher nicht entfernt wurde bzw. ob bereits Kontakt mit dem Eigentümer aufgenommen wurde.

 

Herr Grothe antwortet, dass die Verwaltung mit dem Eigentümer in ordnungsrechtlicher Auseinandersetzung steht.

 

Herr Thielmann  zitiert aus der Antwort auf seine mündliche Anfrage zur Nutzung der Dokumentenprüfgeräte in den Bürgerämtern vom 12.04.2018: "Im Rahmen der Anmeldung einer Person werden in den Bürgerämtern alle Ausweisdokumente geprüft. Die gut geschulten Mitarbeiter haben hierbei in sieben Fällen verdächtige Abweichungen bemerkt, die sich auch durch den Einsatz der Dokumentenprüfgeräte bestätigt haben." Hierbei entstehe der Eindruck, dass die Prüfgeräte nur im Falle eines bereits bestehenden Verdachtes genutzt werden. Daher bittet er um weitere Ausführungen zum Einsatz der Prüfgeräte. Ebenfalls möchte er in Erfahrung bringen, in welchen Fällen bzw. bei welchen Dokumenten die Geräte zum Einsatz kommen und welche konkreten Anweisungen dazu an die Mitarbeiter gegeben werden?

 

Herr Huyeng sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr Gronwald möchte bezüglich der Energie- und Bewirtschaftungsumlage wissen, wer welches Unternehmen beauftragt hat, diese auszurechnen und was diese Berechnung gekostet hat.

 

Herr Grothe antwortet, dass die Verwaltung die Berechnung vorgenommen hat.

 

Herr Dr. Preuß berichtet, dass der Weg durch den Fritz-Steinhoff-Park auf Emst aktuell asphaltiert wurde. Er möchte wissen, weshalb dieses erfolgt ist und ob es eine vorherige politische Befassung gegeben hat.

 

Herr Grothe sagt eine schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr Söhnchen möchte in Erfahrung bringen, welche Möglichkeiten die Verwaltung  sieht, die kommunalen Termine besser zu koordinieren. Er nennt als Beispiel den 09.06.2018 und 23.06.2018, an beiden Terminen seien zeitgleich größere Veranstaltungen gewesen, welche sich gegenseitig die Besucher nehmen würden. Am 23.06.2018 ist neben einer Veranstaltung in der Stadthalle mit Chören auch eine Veranstaltung am Hengsteysee gewesen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass die Koordinierung von Großveranstaltungen über die HAGENagentur bislang positiv erfolgt ist. Die Veranstaltungen, welche beispielsweise aufgrund der Zukunftsschmiede geplant werden, sind Veranstaltungen die eigenverantwortlich durch die jeweiligen Projektbegleiter organisiert werden. Er bewerte weitere, engere Abstimmungen als schwierig. Er appelliert vielmehr das Angebot zu nutzen, Veranstaltungen für den zentralen Veranstaltungskalender frühzeitig der HAGENagentur bzw. für den städtischen Veranstaltungskalender zu melden. Des Weiteren ist er der Auffassung, dass ein Angebot von mehreren Veranstaltungen an einem Tag nicht zwingend konkurrierend zu werten sind, da unterschiedliche Zielgruppen angesprochen werden. Er nennt als Beispiel die Spielzeiteröffnung des Theaters und das Campusfest. Diese beiden Veranstaltungen werden ebenfalls gleichzeitig stattfinden.

 

Herr Ciupka merkt an, dass er in der letzten Ratssitzung Anregungen zur Verwendung einer Erbschaft für das Tierheim gemacht hat.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz weist darauf hin, dass es sich um einen nichtöffentliche Angelegenheit handelt.

 

Anmerkung der Schriftführung: Im nichtöffentlichen Teil wurde die Thematik nicht erneut aufgegriffen.

 

Herr Ciupka berichtet, dass eine Spielhalle in der Weststraße außerhalb der Öffnungszeiten durch Klopfzeichen Zutritt gebe. Er habe diesbezüglich mehrmals Hinweise an die Verwaltung gerichtet.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine schriftliche Klärung der Angelegenheit zu.

 

 

Anmerkung der Schriftführung: Die Sitzung wird von 19:15 bis 19.30 Uhr für eine Pause und zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit unterbrochen.

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