05.07.2018 - 1 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 05.07.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Vor Eintritt in den öffentlichen Teil der Tageordnung informiert Herr Oberbürgermeister Schulz darüber, dass der WDR bezüglich der Vorstellung des Masterplans für nachhaltige und emissionsfreie Mobilität, Tagesordnungspunkt I.5.1., Filmaufnahmen durchführen möchte.
Die Teilnehmer der Ratssitzung äußern hierzu keine Einwände.
Herr Oberbürgermeister Schulz begrüßt in diesem Zusammenhang insbesondere die Vertreter des Wirtschaftsprüfungsunternehmens PwC, Herrn Arnold - Leiter Infrastructure & Mobility, Herrn Rohs - Manager Infrastructure & Mobility und Herrn Flore – Consultant. Diese werden die Vorstellung des Masterplans durchführen und anschließend für Fragen zur Verfügung stehen.
Des Weiteren informiert Herr Oberbürgermeister Schulz darüber, dass zum Tagesordnungspunkt I.4.2., dem Antrag der Fraktion Hagen Aktiv zum Bodelschwinghplatz, Drucksachennummer 0598/2018 noch eine ergänzende Stellungnahme der Verwaltung inklusive Beschlussvorschlag als Tischvorlage sowie vorab digital zur Verfügung gestellt wurde.
Ebenfalls wurde zum Tagesordnungspunkt I.5.13. eine Ergänzungsvorlage mit der Drucksachennummer 0705-1/2018 als Tischvorlage sowie vorab digital zur Verfügung gestellt. Hierbei handelt es sich um eine kurzfristig bekannt gewordene Nachwahl eines Vertreters für die Verbandsversammlung /Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke.
Seitens der Politik wurden noch geänderte Beschlussvorschläge / Sachanträge nach § 16 der Geschäftsordnung des Rates zu folgenden Tagesordnungspunkten gestellt: I.4.4., Antrag der Fraktion BfHo / Piraten, Freifunk, Drucksachennummer 0708/2018,
I.5.3., Vorschläge des Facharbeitskreises ÖPNV zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in Hagen, Drucksachennummer 0684/2018, Vorschlag der Fraktionen CDU, SPD, Bündnis 90 / die Grünen, Hagen Aktiv, die Linke., FDP und Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen,
I.5.32., Antrag der Fraktion BfHo / Piraten, b) Zweite Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Hohenlimburg Nr. 1 "Auf dem Somborn" 3. Änderung., Drucksachennummer 0542/2018 sowie
I.5.35., Planungsstand sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie
hier: Information zum weiteren Vorgehen der WEA-Planung in Hagen, Drucksachennummer 0566/2018, Vorschlag der Fraktionen CDU, SPD, Hagen Aktiv, FDP und Bürger für Hohenlimburg / Piraten Hagen.
Der Rat hat keine Bedenken die Ergänzungen in dieser Form aufzunehmen.
Herr Hentschel möchte wissen, warum die Mitteilung zur Annahme einer Erbschaft im nichtöffentlichen Teil erfolgt.
Frau Winkler erklärt, dass es sich um eine Grundstücksangelegenheit handelt und diese nichtöffentlich zu beraten sind.
EINWOHNERFRAGESTUNDE
Herr Sch. führt aus, dass die Kosten zur Einhaltung der Emissionswerte von den Verursachern zu tragen seien. Daher plädiert er dafür, Schadensersatz von der Automobilindustrie geltend zu machen.
Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass neben den vielen Maßnahmen, welche die Verwaltung bereits ergriffen hat, immer der Hinweis auf die mögliche Sofortmaßnahme durch die Automobilindustrie gegeben wurde. Diese sollte durch die Bundesregierung verpflichtet werden ihre Hardware und Software entsprechend nachzurüsten. Dieses wurde bereits an vielen Stellen eingefordert. Schadenersatzansprüche in diesem Fall geltend zu machen, bewerte er als eher schwierig, daher sollte sich auf die Abhilfemaßnahmen konzentriert werden.
Herr Sch. entgegnet, dass in der Bundesrepublik Deutschland das Verursacherprinzip gelte. Wer den Schaden verursacht hat, müsse die Kosten dafür tragen.
Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass in diesem Zusammenhang aber eine juristische Kausalität zwischen der fehlenden Nachrüstung und dem dadurch entstandenen Schaden nachgewiesen werden müsste. Dieses sei nur sehr schwierig zu belegen und daher möglicherweise aussichtslos.
Herr B. möchte in Erfahrung bringen, wie die Verwaltung die Integration von Pflegepersonal aus anderen Ländern verbessern möchte, da weiterhin mehr Personal benötigt werde und deren Arbeitsqualität oftmals besser sei, als die der deutschen Fachkräfte.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Zuwanderung von Fachkräften über den Bund reguliert wird. Es werden sicherlich zusätzliche Pflegekräfte benötigt, hierzu sollte aber auch bei den Jugendlichen in der eigenen Bevölkerung Werbung gemacht werden. Die Zuständigkeit dieser Aufgabe liegt bei der Bundesagentur für Arbeit.
Herr B. spricht des Weiteren die drohende Wohnungslosigkeit einiger Einwohner Hagens aufgrund der gestiegenen Mieten an. Er möchte wissen was dagegen unternommen werde.
Herr Oberbürgermeister Schulz entgegnet, dass das Thema im Blick sei. Im Rahmen des ISEK wird diese Thematik betrachtet, ebenso werde in Zusammenarbeit mit den Wohnungsgesellschaften dafür Sorge getragen, dass ausreichend bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht.
Herr P. führt zur Berichtsvorlage 0566/2018 bezüglich der Planung der Windenergie aus, dass diese einige Fragen aufwerfe. Er bezieht sich auf Seite 3 der Berichtsvorlage. Dort werden die Folgen eines Rückzuges aufgeworfen. Die aktuelle Rechtsprechung besage, dass der vorliegende Flächennutzungsplan von 2002 rechtsgültig und nicht anfechtbar sei. Es sei also rechtlich gesehen unnötig, neue Windenergieanlagen zu errichten. Daher sei fraglich, warum seitens der Verwaltung immer wieder mit einer "Verspargelung" der Landschaft gedroht werde, falls keine neuen WEA-Zonen ausgeschrieben werden.
Herr Grothe führt aus, dass sich die Stadt Hagen bereits sehr früh mit dem Thema Windkraft auseinander gesetzt habe. Zwischenzeitlich gab es eine Änderung des Baugesetzbuches bezüglich der Energiewende / Windkraft. Im § 35 Baugesetzbuch wird der sog. Außenbereich geregelt. Dort heißt es, dass Windkraftanlagen als privilegierte Anlagen vorzusehen sind. Heute könnte jederzeit im Flächennutzungsplan (FNP) ein Antrag gestellt werden, außerhalb dieser Zonen eine Windkraftanlage zu errichten. Derzeit könnte dieses abgelehnt werden. Die Verwaltung habe aber Bedenken, sofern keine Änderung / Anpassung des FNP gemäß § 35 Baugesetzbuch vorgenommen wird, die Gefahr bestehe, dass der alte FNP überprüft wird und nicht aufrecht erhalten werden kann. Daher wird der Vorschlag gemacht, aktiv die Planung von Windkraftanlagen in einem Änderungsverfahren zum FNP anzugehen.
Des Weiteren führt Herr P. aus, dass der Rat am 22.02.2018 folgendes beschlossen hat: "Die Verwaltung wird beauftragt, die im Kabinettsbeschluss (Landtag NRW) vom 20.12.2017 zum Landesentwicklungsplan (LEP) geplanten Änderungen auf deren Relevanz für die Hagener Planung hin zu prüfen." Eben diese Planung werde von der aktuellen Berichtsvorlage ausdrücklich negiert. Die LEP-Änderungen werden eben dort nicht berücksichtigt, da der LEP ja "nur in Planung" ist. Daher sei fraglich, wieso die Planung nicht wie vom Stadtrat beschlossen, mit den dann erforderlichen Konsequenzen durchgeführt werde.
Herr Grothe entgegnet, dass das Verfahren erfolgt, weil der LEP noch nicht in Kraft getreten ist. Daher plädiert er dafür, vorbehaltlich des LEP-Beschlusses an der Planung weiter zu planen. Er merkt an, dass die Entfernungsgrenze derzeit nur eine Empfehlung darstellt, welche das Land durch das LEP regeln wolle. Die derzeit geplanten 1500 Meter Abstand stehen aber entgegen der vorrangigen Regelung des Baugesetzbuches. Daher empfiehlt die Verwaltung nicht abzuwarten, sondern die Planungen für Hagen bis zu einer LEP-Änderung abzuschließen.
Frau H. hat ebenfalls Nachfragen zur Berichtsvorlage 0566/2018. Sie möchte wissen, aus welchen triftigen Gründen Flächen in den Stadtgebieten Haspe und Hagen Nord, welche potenziell zur Gewinnung von Windenergie geeignet seien (Beschlussvorschlag b), aus der Planung genommen wurden. An der Windhäufigkeit könne es Iaut "Windatlas" NRW nicht liegen.
Herr Grothe antwortet, dass hierbei verschiedene Betrachtungsebenen zugrunde gelegt werden. Unter anderem die Windhäufigkeit, naturräumliche bzw. landschaftliche Gegebenheiten. Das habe dazu geführt, dass die Flächen in Haspe nicht weiter in Betracht gezogen wurden.
Frau H. führt ergänzend aus, dass die Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde den denkmalpflegerischen Aspekt bzgl. des Schlosses Hohenlimburg in ihre Überlegungen mit einbezogen habe und noch auf eine Stellungnahme aus Düsseldorf warte. Laut Windenergieerlass NRW 2018 (Punkt 8.2.4 Absatz a Planungsverfahren) muss bei der Planung von Windenergieanlagen (WEA) das gesamte Planungsgebiet, also das gesamte Stadtgebiet, einbezogen werden. Hierbei sind ggfs. alternative Standorte bei der Planung zu bevorzugen. Sie möchte wissen, ob die Stadt Hagen dementsprechend gehandelt hat und wenn ja, welche Alternativen in Betracht gezogen wurden und warum diese nicht genutzt werden.
Herr Grothe erklärt, dass zunächst das gesamte Stadtgebiet überprüft worden sei und dann nach den soeben erläuterten Ausschlusskriterien aussortiert wurde. Das Ergebnis der Artenschutzprüfung stehe noch aus und könne ebenfalls noch dazu führen, dass Flächen auszuschließen sind. Die Stellungnahme der Denkmalschutzbehörde liege auch noch nicht vor.
Herr H. geht auch auf die Berichtsvorlage 0566/2018 ein. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen favorisiert laut den Ausführungen von Frau Kingreen im "Fall Amprion" die Nutzung der Bestandstrasse um den vorhandenen Wald zu schützen. Daher sei fraglich weshalb Wald, welcher bei der Errichtung von WEA vernichtet würde, (Es handle sich hierbei um mindestens 1 ha Fläche, exklusiv Zufahrts- und Wirtschaftswege.) nicht schützenswert sei.
Herr Grothe bewertet die Art und Weise wie mit der Verwaltung in dieser Angelegenheit umgegangen wird als nicht akzeptabel. Die Verwaltung agiere aufgrund eines getroffenen Ratsbeschlusses in transparenter Art und Weise. Die Verwaltung wägt die Angelegenheit sach- und fachgerecht ab, ohne eine Seite zu bevorzugen.
Des Weiteren führt Herr H. aus, dass die Berichtsvorlage aufgrund des stetigen Hinweises auf bisher entstandene Kosten den Eindruck vermittele, sehr “Investorenlastig" zu sein. Deshalb stelle sich die Frage, was eigentlich im Vordergrund stehe, der Umweltgedanke oder doch eher der Renditegedanke.
Herr Oberbürgermeister Schulz bittet zukünftig darauf zu achten, dass im Rahmen der Einwohnerfragstunde keine Fragen an bestimmte Ratsmitglieder oder Fraktionen zulässig sind, sondern den Rat in Gänze betreffen sollten.
Herr Panzer bewertet den Vergleich als Polemik. Selbstverständlich würden im Waldbereich Flächen für Windkraftanlagen beansprucht, aber es habe eine Abwägung stattgefunden. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grüne spreche sich für diese Energieform aus, weil sie regenerativ sei, die Umwelt nicht belaste und Windräder auch wieder relativ leicht zurückzubauen sind.
Herr R. bezieht sich ebenfalls auf die Berichtsvorlage 0566/2018. Auf Seite 6 der Berichtsvorlage wird darauf hingewiesen, dass die Stadtverwaltung die Emissionswerte, sprich den Lärm, nach der "TA - Lärm" ermittelt. Laut des Windenergieerlasses NRW von 2018 (unter Punkt 5.2.1.1 Lärm) müssen diese Werte seit November 2017 aber auch gemäß eines Interimsverfahrens des DIN/VDI Normenausschusses nach der Fassung 2015-05.1 ermittelt werden. Er möchte wissen, ob dieses bei der Hagener Planung auch berücksichtig wurde.
Herr Grothe sagt eine schriftliche Beantwortung zu.
Frau D.-K. bezieht sich auch auf die Berichtsvorlage 0566/2018. Auf Seite 3 wird das Ergebnis der ASP 2 erwähnt. Sie möchte wissen, warum die Auftraggeber die Ergebnisse zurückhalten bzw. großzügig erklären, diese in den "nächsten Wochen" vorzulegen. Es sei fraglich, wie eine Entscheidung getroffen werden soll, wenn nicht alle Fakten bekannt sind.
Herr Grothe entgegnet, dass im weiteren Verfahren die ASP 2 vorgelegt werde.
Des Weiteren führt Frau D.-K. aus, dass auf den Seiten 8 und 9 der Vorlage das Thema Wald aufgegriffen wird. Auf Seite 8 steht, dass das Regionalforstamt um eine Stellungnahme bzgl. der Bewertung von Laubwald gebeten wurde. Auf Seite 9 wird schon ein Fazit gezogen, nämlich die Einstufung des bestehenden Waldes als weiche Tabufläche. Da dem Anschein nach die Stellungnahme des Forstamtes noch aussteht, stellt sich die Frage, wie diese Ausführungen zu werden sind.
Herr Grothe macht deutlich, dass der Rat die Verwaltung beauftragt hat, das Thema Windkraft nicht weiter zu verfolgen, bis Grundzüge des LEP erkennbar sind. Die Verwaltung sei der Auffassung, dass das bisher durchgeführte Verfahren sinnvoll und juristisch richtig ist. Die Vorlage umfasse den aktuellen Sachstand mit der Bitte, die weiteren Planungen fortlaufend vornehmen zu können. Weitere Einzelfragen sollten schriftliche eingereicht werden, damit diese beantwortet werden können.
Anmerkung der Schriftführung: im Nachgang der Sitzung wurde noch folgendes Schreiben von Herrn W. eingereicht: Herr W. geht ebenfalls auf die Berichtsvorlage 0566/2018 ein. Bezüglich des weiteren Vorgehens wird auf Seite 3 der Vorlage vom Unmut der Investoren gesprochen. Vom Unmut einer Vielzahl betroffener Bürger ist dabei nicht die Rede. Ein Gespräch zwischen der Bevölkerung und der Verwaltung sei nach seinem Wissen bisher nicht geführt, geschweige denn überhaupt gesucht worden. Daher sei fraglich, ob die Neutralitäts- und Objektivitätspflichten der Verwaltung gegenüber dem Bürger und dem Stadtrat verletzt würden.
Herr R. geht ebenfalls auf die Windenergie ein. Es sei fraglich, weshalb das Baugesetzbuch gegen die empfohlenen 1500 Meter spreche und warum die Verwaltung sich nicht den Planungen des Landes anschließe und statt dessen eine willkürliche Bemessungsgrenze vorsehe.
Herr Grothe merkt an, dass es sich hierbei um einen Planungsprozess handelt. Die Bedenken und die positiven Aspekte sind durch Gutachten festzustellen und vom Rat abzuwägen. Der Vorschlag des Landes über die 1500 Meter sei nachträglich erfolgt, nachdem der Bund eine Frist eingeräumt und eine Erklärung zu einer Abstandsregelung eingefordert hatte. Das Land NRW hatte auf die Festlegung des Abstandes zunächst verzichtet und versucht dieses jetzt nachzuholen. Diese 1500 Meter stehen aber den Vorschriften des Baugesetzbuches entgegen. Die derzeit geplanten Abstandsflächen wurden aufgrund der räumlichen Situation definiert und liegen daher unterhalb dieses Wertes, aber im Rahmen des Baugesetzbuches, welches den Landesvorschriften übergeordnet ist.
Herr R. bezieht sich auf die zeichnerische Planung der Flächen. Er bittet die Veraltung einen Plan vorzulegen, welcher die derzeit geplanten Standorte ausweist.
Herr Oberbürgermeister Schulz antwortet, dass die Angelegenheit immer in öffentliche Sitzung beraten wird und daher alle Informationen zu den Standorten für alle transparent und zur gleichen Zeit zugänglich sind. Des Weiteren gibt er nochmal zu bedenken, dass im Rahmen der Einwohnerfragestunde formal keine Bewertung einer Angelegenheit zulässig ist.
