17.05.2018 - 7 Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Rates

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Wortprotokoll

Herr König möchte bezüglich des zur Verfügung gestellten Taschenbuches “Lycker Briefes“ den Herausgeber, die Kosten bzw. den Anteil der Stadt Hagen in Erfahrung bringen.

 

Herr Mook antwortet, dass die Städtepartnerstadt Lyck dieses Taschenbuch herausgebracht hat. Die Stadt Hagen habe als Beitrag das Grußwort des Oberbürgermeisters geleistet.

 

Herr Eiche geht bezüglich der “Bohne“ auf die Presseartikel der vergangenen Wochen ein. Der Platz würde zum Treffpunkt der Trinker- und Drogenscene. Er bittet um einen Sachstand der Verwaltung und möchte die weitere geplante Vorgehensweise in Erfahrung bringen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt eine umfängliche schriftliche Beantwortung zu.

 

Herr Ciupka regt an, die Glasbrücke zwischen Rathaus an der Volme und dem Rathaus I für stadtwerbliche Zwecke zu nutzen, wie beispielsweise Veranstaltungen des Stadttheaters oder andere kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, dass diese Anregung zur Prüfung an die Fachverwaltung gegeben wird.

 

Herr Krippner bezieht sich auf einen gestrigen Pressebericht. Demnach werden aufgrund der Vielzahl von Temposündern auf der A45 nur noch die Überschreitungen geahndet, welche über 100 kmh liegen. Vor diesem Hintergrund möchte er in Erfahrung bringen, ob die Bußgeldstelle personell ausreichend ausgestattet sei, um alle Fälle abzuarbeiten.

 

Herr Lichtenberg erklärt, dass es sich bei den Tempoüberschreitungen unter 100 kmh um Verwarngelder handelt, welche von der Polizei bearbeitet werden. Diese haben derzeit nicht die Kapazität das hohe Maß an Auswertungen in diesem Bereich vorzunehmen. Daher werten diese die Fotos erst ab einer Überschreitung von 20 kmh aus. Die daraufhin zu erlassenden Bußgeldbescheide werden durch die Stadt Hagen bearbeitet, welche personell dafür ausreichend aufgestellt ist.

 

 

Anmerkung der Schriftführerin: Die Sitzung wird von 18:05 bis 18.20 Uhr für eine Pause und zur Herstellung der Nichtöffentlichkeit unterbrochen.

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