17.05.2018 - 5.15 Teiländerung Nr. 104 – Feuerwehrgerätehaus Saue...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.15
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 17.05.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Klinkert weist darauf hin, dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Verkehr nur einen einstimmigen Beschluss gefasst habe, da das Mitglied der Fraktion Hagen Aktiv die Sitzung vorzeitig verlassen musste. Die Fraktion Hagen Aktiv habe sich von Beginn an gegen den Bau eines Feuerwehrgerätehauses an diesem Standort ausgesprochen. Bei dem Grundstück an der Sauerlandstraße handele es sich um eine landwirtschaftliche und geologische Fläche. Die Einschränkung des Flächenverbrauchs werde im ISEK angesprochen. Diesem Verbrauch vorzubeugen, fühle sich die Fraktion Hagen Aktiv verpflichtet. Die Einsatzfristen der Feuerwehr würden aufgrund der Lage zu den anderen Feuerwehrgerätehäusern trotzdem eingehalten. Daher plädiert er dafür, die Investition von rund 4 Mio. € zu überdenken und ggf. zunächst die Neufassung des Brandschutzbedarfsplanes abzuwarten. Diesbezüglich möchte er in Erfahrung bringen, wann mit der Vorlage des Brandschutzbedarfsplanes zu rechnen sei.
Herr Huyeng ist sehr verärgert über die wiederholten Ausführungen bezüglich dieser Thematik zu diesem fortgeschrittenen Zeitpunkt des Verfahrens und im Rahmen dieser Flächennutzungsplanvorlage. Die Notwendigkeit des Gebäudes wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach und vollumfänglich erörtert und nachgewiesen. Dieses Feuerwehrgerätehaus ist Bestandteil des Brandschutzbedarfes. Der neue Brandschutzbedarfsplan werde voraussichtlich in 2019 zur Beratung vorgelegt.
Herr Reinke schließt sich der Auffassung von Herrn Huyeng an. Er bewertet die Entscheidung positiv für den Stadtteil Halden. Zudem merkt er an, dass bislang eine Durchgangsstraße bzw. Trasse entlang des Fleyer Waldes im Flächennutzungsplan vorgesehen war, welche mit diesem Beschluss zusätzlich aufgehoben würde.
Herr Hentschel möchte wissen, welche Trasse Herr Reinke damit meint.
Herr Grothe weist auf die letzte Seite der Vorlage hin. Dort ist der alte Flächennutzungsplan abgebildet, welcher die noch bestehende Trasse der Verbindungsstraße am Fleyer Wald ausweist. Durch den heutigen Beschluss würde diese aufgehoben und ein zusätzlicher positiver ökologischer Faktor geschaffen.
Beschluss:
zu a):
Der Rat weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen entsprechend der Stellungnahme in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der vorgenannten Stellungnahme.
Die Verwaltungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
zu b):
Der Rat beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung 104 – Feuerwehrgerätehaus Sauerlandstraße - zum FNP der Stadt Hagen nach den §§ 2, 3 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt die zur 104. Teiländerung des FNP gehörende Begründung (Teil A) vom 22.03.2018 und den Umweltbericht (Teil B) vom 06.06.2017, welche Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 2. Quartal angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
Anlagen zur Vorlage
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