17.05.2018 - 5.13 Maßnahmen der Stadt Hagen nach dem Kommunalinve...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Oberbürgermeister Schulz weist auf die geänderten Beschlussvorschläge der vorberatenden Gremien hin. Die Verwaltung schlägt aufgrund dessen vor, die bereits unter Ziffer sechs getroffene Ergänzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Dachbegrünung zu übernehmen. Des Weiteren konnte zwischenzeitlich geklärt werden, dass eine Förderung von Defibrillatoren im Rahmen des Programmes Gute Schule 2020 erfolgen könnte. Daher könnte auch dieser Zusatz aus dem Sport- und Freizeitausschuss mit aufgenommen werden. Die Nachfrage zur Personalkapazität wurde zwischenzeitlich durch Übermittelung einer entsprechenden Übersicht befriedet.

 

Herr Thieser bittet, auch die Ergänzung der Bezirksvertretung Haspe bezüglich des Prüfauftrages zum Ersatz des älteren Pavillons der Grundschule Hestert aus Mitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu beschließen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz entgegnet, dass dieser Prüfauftrag von der Verwaltung aufgenommen wurde und anschließend im Rahmen einer notwendigen Fortschreibung der Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz berücksichtigt werden kann.

 

Herr Klinkert merkt an, dass im Sport- und Freizeitausschuss darüber beraten worden sei, dass alle Sportstätten und Schulen mit Defibrillatoren ausgestattet werden sollten.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz entgegnet, dass die Versorgung der an Schulen angebundenen Sportstätten sichergestellt werden sollte.

 

Herr Klinkert ist der Auffassung, dass der ursprüngliche Fördergedanke auf alle Schulen bezogen gewesen sei. Es sollte daher ein entsprechender Antrag im Schulausschuss gestellt werden.

 

Herr Hentschel geht davon aus, dass die Prüfung bezüglich des Ersatzpavillons bereits erfolge.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz regt an, keinen vorbehaltlichen Beschluss bezüglich des Ersatzpavillons zu treffen. Zunächst sollte die grundsätzlichen Umsetzbarkeit festgestellt werden. Aufgrund des Prüfauftrages und der Protokollierung des Beratungsverlaufs, sei eine Berücksichtigung gewährleistet.

 

Herr Thieser weist darauf hin, dass die Problematik bezüglich des Pavillons bereits seit weit über zwei Monaten bekannt sei. Der ergänzende Beschluss sei aufgrund der Auskunft der Verwaltung getroffen worden, dass ab dem kommenden Schuljahr 2018/2019 die Räumlichkeit des Pavillons zwingend erforderlich sei.

 

Herr Grothe erklärt, dass diese Problematik bekannt ist und diesbezüglich bereits Gespräche mit der Gebäudewirtschaft geführt wurden. Der Ersatz des Pavillons könne im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel II ermöglicht werden. Damit diese Maßnahme auf die Förderliste aufgenommen werden kann, bedarf es lediglich eines Beschlusses des Schulausschusses.

 

Herr Dr. Geiersbach macht deutlich, dass dieser Ersatz zwingend notwendig ist aufgrund einer Erweiterung des Schulbetriebes. Dieses sei bereits inhaltlich im Schulausschuss diskutiert worden. Er befürwortet grundsätzlich die Beschaffung der Defibrillatoren. Er stellt in Frage, ob diese aus dem Programm Gute Schule 2020 finanziert werden können, da eine Notwendigkeit im normalen Schulbetrieb ggf. nicht gegeben sein könnte. Er erwarte dann eine entsprechende Vorlage für den Schulausschuss.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz macht nochmals deutlich, dass die Ausstattung mit Defibrillatoren lediglich in städtischen Schulsportstätten als Ergänzung beschlossen werden soll. Bezüglich des Pavillons ist ein Beschluss des Schulausschusses ohne vorherige Vorlage ausreichend.

 

Frau Neuhaus berichtet, dass der Schulausschuss bislang noch keinen Beschluss bezüglich des Pavillons getroffen habe, da die weiteren Schulerhebungen abgewartet werden sollten.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz fasst zusammen, dass der Prüfauftrag der Bezirksvertretung Haspe vorbehaltlich der Beschlussfassung im Schulausschusses als weitere Ergänzung zum Beschluss aufgenommen werden soll. Des Weiteren soll die Ergänzung über die Ausstattung der Defibrillatoren in städtischen Schulsportstätten Berücksichtigung finden.

 

Frau Neuhaus ergänzt, dass bezüglich möglicher Defibrillatoren in Schulgebäuden eine Information seitens der Feuerwehr für die Septembersitzung des Schulausschuss geplant sei.

 

Herr Löher weist darauf hin, dass er bereits in der Vergangenheit in der Bezirksvertretung Nord einen Antrag bezüglich der Defibrillatoren gestellt habe, welcher bislang nicht berücksichtigt worden sei.

 

Herr König geht noch mal auf seine Nachfrage zur Personalkapazität aus dem Haupt- und Finanzausschuss ein. Aufgrund der im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellten Übersicht sei zu unterstellen, dass die Verwaltung davon ausgeht, dass die Mittel durch das vorhandene Personal vollumfänglich abgerufen werden können. Des Weiteren ergänzt er bezüglich des geänderten Beschlusses zur Dachbegrünung darauf hin, dass dieses generell bei allen Sanierungsmaßnahmen geprüft werden soll. Um dieses zu konkretisieren werde es erneut eine Befassung im Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Verkehr und dem Fachausschuss Gebäudewirtschaft geben.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz entgegnet, dass bereits Personal aufgestockt wurde, um dieses gewährleisten zu können. Des Weiteren handelt es sich um eine Daueraufgabe der Verwaltung, dieses zu überwachen und falls erforderlich entsprechend anzupassen. Er merkt an, dass der Fokus auf die nicht vollausgeschöpften Mittel gerichtet sein sollte, damit die Verwaltung, der Oberbürgermeister und alle Mitarbeiter gemeinsam mit der Politik generell versuchen, alles Erforderliche zu veranlassen, damit diese Mittel ausgeschöpft werden können. Abschließend lässt er über den Beschluss inklusive der drei ergänzenden Ziffern abstimmen.

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Beschluss:

 

  1. Eine Förderfähigkeit vorausgesetzt, sollen Maßnahmen für 2018/2019 gem. beigefügter Prioritätenliste der Bezirksregierung Arnsberg zur Plausibilitätsprüfung vorgelegt und anschließend realisiert werden.
  2. Die notwendigen Planungs- und Bauaufträge werden auftragsbezogen vergeben.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Maßnahmenvorschläge für die Folgejahre zu erarbeiten und über die Entwicklung sowie über Veränderungen der ersten Umsetzungsphase zu berichten.
  4. Der Kämmerer wird ermächtigt, Mehraufwendungen durch Mehreinzahlungen im Bereich des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 2. Abschnitt außerplanmäßig bereitzustellen.
  5. Die Verwaltung wird gebeten, im Rahmen zukünftiger weiterer Maßnahmen, die Ausstattung der städtischen zum Schulsport verwendeten Sportstätten mit Defibrillatoren zu berücksichtigen.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Realisierung von Dachbegrünungen im Rahmen der Maßnahmenumsetzungen zu prüfen.
  7. Die Verwaltung und der Schulausschuss werden gebeten zu prüfen, den älteren der Pavillons der Grundschule Hestert im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu ersetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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