12.04.2018 - 4.5.3 Resolutionsvorschlag der SPD-Fraktionzur Überna...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Strüwer merkt an, dass der Resolutionsentwurf umfassender gewesen wäre, wenn sich frühzeitig im Vorfeld darüber abgestimmt worden wäre. Es sei unstrittig, die Notwendigkeit zur Durchsetzung des Konnexitätsprinzips einzufordern. Allerdings sei die Resolution neben dem Land auch an den Bund zu richten. Ebenfalls fehle der konkrete Bezug zur Stadt Hagen. Diese Punkte seien gewissenhaft zusammenzutragen. Des Weiteren sei es nicht sinnvoll, wenn die Themen OGS, Erhalt der Straßen und Brücken sowie Ausbau des ÖPNV in diesem Zusammenhang genannt werden. Daher wird zwecks Fachberatung um eine Überweisung an den Sozialausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss gebeten.

 

Herr König weist darauf hin, dass an die Landesregierung appelliert werden soll, die Inhalte der Koalitionsvereinbarung umzusetzen. Er erinnert daran, dass für die Finanzierung von Flüchtlingskosten im Haushalt der Stadt Hagen 12 Mio. € veranschlagt werden müssten. Sofern zunächst eine Fachberatung gewünscht ist, werde sich die SPD-Fraktion daran beteiligen, um eine interfraktionelle Lösung herbeizuführen.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz sagt zu, dass er für die weitere Beratung zur Information ein Schreiben der Städte Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen und Hagen an den Ministerpräsidenten inklusive der Antwort zur Verfügung stellen wird.

 

Der Rat stimmt der Überweisung an den Sozialausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss zu.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Hagen fordert die Landesregierung NRW auf, die notwendigen Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen umzusetzen und damit zentrale Punkte aus der Koalitionsvereinbarung zu realisieren.

 

Die Stadt Hagen hat, so der Kämmerer in seiner Haushaltsrede, jährlich 12 Mio. € an eigenen Mitteln trotz der Zuweisung von Bundes- und Landesmitteln für die Finanzierung der Kosten für geflüchtete Menschen aufzubringen.

 

Die Landesregierung hat in der Koalitionsvereinbarung folgende Regelungen vereinbart:

 

  • Die Kommunen haben in der Flüchtlingskrise Hervorragendes geleistet. Wir werden sie so angemessen finanzieren, dass kommunale Vorhaben und die gesamtstaatliche Aufgabe des Flüchtlingsschutzes nicht in Konkurrenz zueinander stehen
  • Kommunale Investitionen:
    Um die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Kommunen dauerhaft zu erhalten, sind nachhaltige Investitionen und verbesserte Rahmenbedingungen zur Verwendung der Investitionsmittel notwendig. Bislang investieren die nordrhein-westfälischen Kommunen im Vergleich der Bundesländer nur unterdurchschnittlich viel. Das wollen wir ändern. Daher werden wir auf Sonder-Förderprogramme verzichten und stattdessen mit verstärkten, dauerhaften Pauschalen die kommunalen Investitionen vor Ort stärken. Wir werden die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen nach den Vorgaben des Bundes zielgerichtet, bedarfsorientiert und ungeschmälert an diese weiterleiten. Parallel dazu werden wir mit Hilfe der weiteren Bundeshilfen ab dem Jahr 2018 die Investitionskraft aller Kommunen weiter stärken und die allgemeine Investitionspauschale im kommunalen Finanzausgleich dauerhaft aufstocken. Dadurch ist gewährleistet, dass überall in Nordrhein-Westfalen die dringend notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur vor Ort erfolgen. Um die besonderen Investitionsbedarfe vor allem in Sportanlagen und Bildungseinrichtungen zu berücksichtigen, bleiben die bestehenden Investitionspauschalen im Gemeindefinanzierungsgesetz wie die Sport- oder Bildungspauschale bestehen.

 

  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen ist angesichts ihrer massiven Verschuldung von mehr als 50 Milliarden Euro enorm gefährdet. Diese „Altschulden-Problematik“ bedarf daher insbesondere vor dem Hintergrund des Zinsänderungsrisikos einer Lösung. Bislang hat das Programm „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ weder die Verschuldungssituation der Kommunen berücksichtigt noch einen Lösungsansatz für die kommunale Altschuldenproblematik geboten. Daher werden wir den bestehenden Stärkungspakt in Bezug auf eine Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik zu einer verlässlichen und nachhaltig wirkenden „Kommunalen Kredithilfe“ weiterentwickeln, ohne dass es zu einer Vergemeinschaftung kommunaler Schulden kommt. Das landesverfassungsrechtlich abgesicherte Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) als besonderer finanzieller Schutz der Kommunen muss wieder zur Selbstverständlichkeit  werden. Christdemokraten und Freie Demokraten bekennen sich zum strikten und stringenten kommunalen Konnexitätsgrundsatz.

 

Diese für die Kommunen wichtigen Festlegungen sind bisher nicht umgesetzt.

Es ist dringend geboten, dass hier entsprechende verbindliche Regelungen zeitnah erfolgen.

 

Ohne diese Maßnahmen werden Städte wie insbesondere Hagen nicht in der Lage sein, die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur vorzunehmen.

Beispielhaft seien nur folgende Punkte genannt:

  • Ausbau der OGS Plätze
  • Sicherung und Erhalt der Straßen und Brücken
  • Sicherung und Ausbau des ÖPNV

 

Es gilt sicherzustellen, dass die Städte, die besondere Aufwendungen für die Flüchtlingsbetreuung und integration aufbringen, ihre sonstige kommunale Daseinsvorsorge auch weiterhin in dem erforderlichen Umfang gewährleisten können.

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Abstimmungsergebnis:

X

Ohne Beschlussfassung

X

 

 

Die Beratung der Resolution wurde zunächst in den Sozialausschuss  und in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

Vor der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss soll eine interfraktionelle Abstimmung angestrebt werden.

 

 

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