12.04.2018 - 4.5.1 Resolutionsvorschlag der FraktionenSPD, CDU, Bü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 12.04.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Melanie Langer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Ramrath macht eine Vorbemerkung zum Verfahren. Die SPD-Fraktion habe zunächst einen Tagesordnungspunkt als Platzhalter für mögliche Resolutionen angemeldet und den Inhalt erst sehr spät kommuniziert. Er bittet dieses in Zukunft zu unterlassen und im Vorfeld die Resolutionsinhalte mit den Fraktionen abzusprechen. Er merkt an, dass bislang alle Resolutionen beraten wurden, auch kurzfristig, da diese den Standpunkt dieser Gemeinde gegenüber dem Land und Bund bekräftigen. Die CDU-Fraktion könne dieser Resolution in der Sache zustimmen. Es handele sich um ein ausgesprochen wichtiges Bedürfnis der Bevölkerung, die extrem hohe Lärmbelästigung zu reduzieren. Dieser Standpunkt soll deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Der Verkehrslärm entstehe nicht nur durch die Bundesautobahn selbst, sondern auch durch weitere selbstgeschaffene Hotspots und durch Umleitungsverkehre der Bundesautobahn. Daher habe die CDU-Fraktion die entsprechende Ergänzung des Resolutionstextes eingefordert. Des Weiteren soll die Resolution auch an die Hagener Landtagsabgeordneten gerichtet werden.
Herr Dr. Bücker stellt einen Geschäftsordnungsantrag nach § 16 Absatz 2b GeschO auf Verweis des Antrages an den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit und Mobilität.
Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass nach der Geschäftsordnung, vor Abstimmung des Antrages, zunächst allen Redner auf der Rednerliste das Wort zu erteilen ist.
Herr Schmidt merkt an, dass das Thema insgesamt sehr wichtig sei. Er entspricht dem Antrag in der geänderten Form.
Herr Rudel weist aufgrund der Anmerkung von Herrn Dr. Ramrath darauf hin, dass der Inhalt der Resolution den Fraktionen in der letzten Woche vorgelegen habe. Daher sei der Vorwurf, dass die Resolution zu spät vorgelegt worden sei, nicht haltbar. Die eigenen stadtinternen Hotspots könnten beeinflusst werden, bei denen der Bundesautobahn habe die Kommune nur wenig Einfluss. Er merkt an, dass die Landtagsabgeordneten der SPD, Herr Jörg und Herr Kramer, diese Thematik laufend im Landtag behandeln.
Herr Eiche berichtet, dass die AfD-Fraktion nicht bezüglich der Resolution eingebunden worden sei. Diese stehe dem Antrag positiv gegenüber, da dieser das Konnexitätsprinzip einfordere. Es sei fraglich, weshalb die SPD dieses nicht bereits in der vergangen Legislaturperiode eingefordert habe. Fraglich sei auch, welche Maßnahmen bereits im Rahmen des Schallschutzes ergriffen wurden, welche Fördermittel generiert werden könnten und welche Haltung die Verwaltung grundsätzlich einnehme. Grundsätzlich werde dem Inhalt zugestimmt. Er merkt jedoch an, dass in letzter Zeit sehr viele Resolutionen gefasst worden seien, obwohl deren Themen grundsätzlich auch selbstverständliche Aufgabe der Kommunalpolitik sein sollten.
Herr Thielmann entgegnet, dass es richtig sei, dass in letzter Zeit viele Resolutionen beschlossen wurden. Allerdings ist dies das Mittel, um auf seine Gemeinde aufmerksam zu machen. Daher sollte dieses Instrument immer genutzt werden. Ebenfalls sollten die Landtagsabgeordneten immer darauf aufmerksam gemacht werden.
Herr Sondermeyer bedankt sich für die Fraktion Die Linke. für die Vorbereitung der Resolution. Die Thematik werde für sehr wichtig erachtet.
Herr Oberbürgermeister Schulz lässt über den Geschäftsordnungsantrag nach § 16 Absatz 2b GeschO auf verweis des Antrages an den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit und Mobilität von Herrn Dr. Bücker abstimmen.
Dieser Antrag wurde mit Mehrheit abgelehnt.
Beschluss:
Die Lärmbelästigung an Autobahnen und Verkehrs-Hotspots in Hagen ist für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr zumutbar
Der Rat der Stadt Hagen appelliert an die Landesregierung Nordrhein Westfalens, das zunehmend belastende Lärmaufkommen an den Autobahnen im Raum Hagen durch geeignete Maßnahmen zu verbessern.
Als ehemaliger verkehrsgeographischer Mittelpunkt der alten Bundesrepublik ist Hagen von allen RVR Städten die Großstadt, die am stärksten unter verkehrlicher Lärmbelästigung leidet. Ein Beispiel ist die Lärmbelastung an der Autobahn A1. Bei den Aus- und Umbauten der A1 im Bereich Hagen hatten zwar die Landesstraßenplaner bei der Entwicklung der Verkehrsverdichtung großzügig geschätzt, aber die tatsächliche Lärmentwicklung ist durch den sechsspurigen Ausbau für die Bürgerinnen und Bürger letztendlich doch enorm gestiegen. StraßenNRW hat im Jahr 2017 ein Lärmgutachten veröffentlicht, das die Befürchtungen und die Wahrnehmung der Anwohnerinnen und Anwohner bestätigt. Viele Wohnhäuser sind einer höheren Lärmbelastung durch die Autobahnen ausgesetzt, als Ihnen gesetzlich zugemutet werden kann.
Ähnliche Entwicklungen sind an zahlreichen Standorten der anderen Hagener Autobahnen zu beobachten, z.B. entlang der A45 im Bereich Haßley/Emst oder an weiteren Lärm-Hotspots am Bergischen Ring, am Märkischen Ring sowie auf allen Bundesstraßen und den Bedarfsumleitungen der Bundesautobahnen. Auch die Umleitungsstrecke der so genannten Finanzamtsschlucht (insbesondere die Rembergstraße) zählt zu diesen Zonen mit erheblichen Belastungen durch Verkehrslärm.
Auch die Landesregierung betont, dass Sie im Ausbau des Lärmschutzes „erheblichen Handlungsbedarf“ sieht. Die Situation wird von den Hagener Bürgerinnen und Bürgern als sehr belastend empfunden. Diskussionen in den Kommunalgremien und Berichte in der regionalen (vgl. Westfalenpost/Hagen vom 13.11.2017) als auch in der überregionalen Presse (vgl. Sat 1 NRW vom 15.11.2017) greifen die Proteste der Anwohner immer wieder auf.
Da die Autobahnen in Hagen Wohngebiete regelrecht durchschneiden und damit ursächlich für starken Lärm in diesen Lebensräumen sind, sehen wir dringenden Bedarf zur Verbesserung des Lärmschutzkonzeptes. Gründe für die Belastungen sind neben der starken Zunahme des Verkehrs insgesamt unter anderem Brücken und Tunnel mit lärmverstärkender statt lärmabsorbierender Wirkung und das Fehlen eines flächendeckenden, lärmreduzierenden und modernen Straßenbelags.
Der Rat der Stadt Hagen fordert daher die Landesregierung auf
- die Tunnel und Brücken auf der A1 im Teilgebiet Hagen mit zusätzlichen modernen Lärmabsorbern auszustatten,
- die Strecke zwischen dem Rastplatz Funckenhausen und der Raststätte Lennhof bei der nächsten Sanierung im Jahr 2021 flächendeckend mit lärmreduzierendem und modernem Straßenbelag auszustatten,
- die Standorte und Anzahl von Lärmschutzwänden an den Hagener Autobahnen zu optimieren. Neben der Autobahn A1 besteht hier vor allem Nachholbedarf an der A45 auf Höhe Haßley und Emst und an der A 46 zwischen Kirchenberg und Reh. Die Lärmschutzwände müssten an beiden Standorten eine Höhe von 3-6 m aufweisen.
Die Berechnungsgrundlagen für bundesweite Lärmgutachten stammen bereits aus den 1980er Jahren und sind im Prinzip lediglich mathematische Formeln, die Lärm einheitlich an Straßen im gesamten Bundesgebiet berechnen sollen.
Allerdings sind gerade in den letzten Jahren intensivere medizinische und gesundheitliche Untersuchungen und Gutachten erstellt worden die belegen, dass Lärm wesentlich größere gesundheitliche Auswirkungen auf Menschen hat als bislang angenommen. Wir halten es deshalb für dringend erforderlich, dass die Landesregierung NRW die belegten gesundheitlichen Konsequenzen zur Kenntnis nimmt und gegebenenfalls neue Berechnungs- und Messmethoden zugrunde legt, um Lärmschutzmaßnahmen zu begründen.
Die im Landtag vertretenen Fraktionen und die Hagener Landtagsabgeordneten werden gebeten, politische Initiativen zu entwickeln und sich mit den neuen Erkenntnissen zu den gesundheitlichen Folgen von Lärm auseinanderzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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