12.04.2018 - 5.11 Naturdenkmalverordnung (ND-VO) Hagen - 2. Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wisotzki möchte in Erfahrung bringen, ob es im gesamten Stadtbezirk Haspe kein Naturdenkmal gibt, da in der Vorlage keines aufgeführt werde.

 

Herr Oberbürgermeister Schulz merkt an, dass es sich lediglich um eine Änderung der Verordnung handelt und daher zu unterstellen ist, dass es für den Stadtbezirk Haspe keine Änderung gibt. Er sagt zu, dieses von der Fachverwaltung prüfen zu lassen und anschließend eine schriftliche Antwort zur Verfügung zu stellen.

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Beschluss:

A) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die Bedenken und Anregungen, die im Rahmen der Anhörung des Grundstückseigentümers und der sonstigen Berechtigten gemäß § 46 Abs. 2 LNatSchG vorgebracht wurden, zurück.

 

B) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die 2. Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmälern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung ND-VO) vom 09.02.2012, zuletzt geändert durch die 1. Änderungsverordnung vom 25.11.2014, wie sie als Anlage 1 Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

C) Der Rat beschließt die Aktualisierung der bestehenden Naturdenkmalliste als Anlage zur Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmälern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und der Geltungsbereiche der Bebauungspläne (Naturdenkmalverordnung ND-VO) vom 09.02.2012, zuletzt geändert durch die 1. Änderungsverordnung vom 25.11.2014, wie sie als Anlage 2 Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Die Umsetzung der vg. Beschlüsse erfolgt bis zum 31.05.2018.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage